Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#251

Beitrag von Günter »

Warum schweige ich nicht einfach ....

Scheiß Helfersyndrom

https://aok-pfiff.de/leistungen-der-pfl ... gepersonen
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#252

Beitrag von Angelina »

Günter hat geschrieben: Mo 30. Mai 2022, 14:42 Warum schweige ich nicht einfach ....

Scheiß Helfersyndrom

https://aok-pfiff.de/leistungen-der-pfl ... gepersonen

Wieso, was ist los ?


Ich Füll den Antrag * Angaben zur sozialen Sicherung von ehrenamtlichen Pflegepersonen* aus und sende diesen an die aok.
Zuletzt geändert von Angelina am Mo 30. Mai 2022, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#253

Beitrag von Günter »

Nix, alles jut.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#254

Beitrag von Angelina »

Guten Tag ihr Lieben,
Gestern kam ein Brief von der AOK mit der Überschrift * Rentenversicherungspflicht von Pflegeperson, entgeldmeldung an den Rentenversicherungsträger

Und da steht ein brutobetrag und das ich dieses Dokument sorgfältig aufbewahren soll.


Soll ich dieses ans jc als PDF senden ?

P.S normalerweise erhalte ich am vorletzten Tag des Monats Gelder vom jc . Dieses Mal nicht.


Liebe Grüße :)
Ich habe gesehen wie Sadisten geil werden wenn sie anderen Schmerz und Unwohlsein verursachen. Man nennt sie auch Faschisten. Sie sind überall, versteckt.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#255

Beitrag von marsupilami »

Hast Du denn den Weiterbewilligungsantrag - ausgefüllt und unterschrieben - abgegeben?

Jep, sorgfältig aufbewahren, das gibt Rentenpunkte.


Ich würde test-halber einfach mal tatsächlich als pdf oder in Kopie ohne Begleitschreiben hinschicken.
Name und Adresse steht ja drin.
Wäre gespannt auf die Reaktion.

Aber nur als Kopie oder pdf!!!
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#256

Beitrag von Günter »

Nur mal so nebenbei bemerkt. Das Pflegegeld ist nicht auf das ALG II anrechenbar, aber jedes Einkommen muss angemeldet werden. Also auch das Pflegegeld.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#257

Beitrag von laber0816 »

Wenn das bloß die Meldung für den Rentenversicherungsträger ist, geht das das JC nichts an.
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tigerlaw
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#258

Beitrag von tigerlaw »

Einerseits stimmt das. Andererseits ist das auch ein Indikator für eine zugebilligte Pflegezeit von mindestens 14 Stunden in der Woche.
Deshalb sollte das durchaus auch dem JC vorgelegt werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#259

Beitrag von Angelina »

marsupilami hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 10:28 Hast Du denn den Weiterbewilligungsantrag - ausgefüllt und unterschrieben - abgegeben?

Jep, sorgfältig aufbewahren, das gibt Rentenpunkte.


Ich würde test-halber einfach mal tatsächlich als pdf oder in Kopie ohne Begleitschreiben hinschicken.
Name und Adresse steht ja drin.
Wäre gespannt auf die Reaktion.

Aber nur als Kopie oder pdf!!!


Hallo Marsu, hallo Günter, hallo Laber, hallo tigerlaw! :)

ja natürlich, ausgefüllt und unterschrieben.

Habe dieses mal die Kosten für die Haftpflichtversicherung eingegeben, ( diese war Voraussetzung um die Wohnung zu bekommen. ) weil ich gelesen habe dass das jc diese kosten auch übernimmt.
Vielleicht hat diese Änderung das jc aus dem Konzept gebraucht ?

Liebe Grüße :)
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#260

Beitrag von Koelsch »

Wenn Haftpflicht Bedingung im Mietvertrag ist, dann gehören die m.E. zu den Unterkunftskosten und sind zu übernehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#261

Beitrag von Angelina »

Koelsch hat geschrieben: Fr 3. Jun 2022, 10:31 Wenn Haftpflicht Bedingung im Mietvertrag ist, dann gehören die m.E. zu den Unterkunftskosten und sind zu übernehmen.

Hallo Koelsch, ja genau das habe ich auch im Netz gelesen vor wenigen Tagen.
Das Schreiben von der Baugenossenschaft wo es drin steht dass sie diese und jene Unterlagen von mir erwarten (2012 ) habe ich auch mitgeschickt.
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Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#262

Beitrag von Angelina »

Wunderschönen guten Morgen ihr Lieben :)

Der Bewilligungsbescheid ist da. 918,77 € .

Und der Ablehnungsbescheid für die Haftpflichtversicherung.
Verstehe nicht wieso. Werde es mir noch mal durchlesen



Schöne Pfingsten wünsche ich Euch allen :)

Liebe Grüße
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#263

Beitrag von marsupilami »

Ist sogar BSG-Urteil.
https://avw-gruppe.de/artikel/jobcenter ... -bezahlen/

Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 4 AS 76/20 R)


Und solange das
Allerdings seien die Kosten dann nicht erstattungsfähig, wenn die Mietvertragsklausel unwirksam wäre, die Haftpflicht-Police folglich nicht verpflichtend. Diese Frage sei vom Bundesgerichtshof aber nicht abschließend entschieden.
https://www.versicherungsbote.de/id/490 ... ht-zahlen/
Die berufen sich auf das gleiche Aktenzeichen wie alle anderen auch.

nicht entschieden ist, muss das JC meiner Meinung nach zahlen.


Also an das JC einen Widerspruch gegen die Ablehnung schicken.
Begründung: Urteil BSG AZ: B 4 AS 76/20 R

Wichtig: das mit der Haftpflicht muss natürlich so im Mietvertrag drinstehen.

Wenn nicht, dann schreib' denen, dass die im Schreiben / E-Mail vom [Datum] explizit verlangt haben, dass es den Mietvertrag nur dann gibt, wenn bis zum [Datum] der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgelegt wird.
Und leg entsprechende Kopien/Ausdrucke mit bei.
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Günter
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#264

Beitrag von Günter »

Kommt mir bei zwei Kindern etwas niedrig vor, kannst du mal bitte den Berechnungsbogen anonymisiert einstellen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#265

Beitrag von Angelina »

Hallo ihr Lieben :)

Dankeschön ❤️ ich werde den Widerstand schreiben.

Und den Berechnungsbogen hier einstellen werde ich auch gerne. Soll ich den einscannen oder die Zahlen die auf den Berechnungsbogen sind hier eintippen ?
Ich gehe gleich mit den Kindern raus .... Ich versuche es heute abend oder spätestens morgen tun ...


Liebe Grüße :)
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Koelsch
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#266

Beitrag von Koelsch »

Optimal wäre einscannen. Aber bitte persönliche Daten unkenntlich machen.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#267

Beitrag von marsupilami »

Anleitung gibt's hier:
viewforum.php?f=22
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Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#268

Beitrag von Angelina »

Hallo ihr Lieben :)

Ich habe den thread gelesen ...

Habe mit Adobe scan die Datei eingescannt und markiert schwarz .. Die Datei war auch klein 512 ..
Konnte aber diese hier nicht hochladen - bestimmt habe ich etwas nicht richtig gemacht.


Ich tippe dann die Tabelle hier einfach:

Gesamtbedarf / mein Name/ Kind 1 / Kind 2


Regelbadarf 1071,00 / 449,00 / 311,00 / 311,00

Mehrbedarf für
Alleinerziehende 161,64 / 161,64 / - / -

Grundmiete 362,82 / 120,94 / 120,94 / 120,94

Heizkosten 76,95 / 25,65 / 25,65 / 25,65

Nebenkosten 156,36 / 52,12 / 52,12 / 52,12

Gesamtbedarf 1.828.77 / 809,35 / 509,71 / 509,71






Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen


Kind 1 / Kind 2

Unterhaltsvorschuss 472,00 / 236,00 / 236,00

Kindergeld 438,00 / 219,00 / 219,00


Zu berücksichtigendes
Gesamteinkommen 910,00 / 455,00 / 455,00



Berücksichtigung des Personenbezogenen Einkomms


Gesamtbedarf 1.019,42 / 509,71 / 509,71
Personenbezogenen
Einkommen 910,00 / 455,00 / 455,00


Bedarf 109,42 / 54,71 / 54,71






Höhe der monatlichen zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen

Gesamtbedarf / ich / Kind 1 / Kind 2
Regelbedarf 449,00 449,00 / - / -


Mehrbedarf für
Alleinerziehende 161,64 / 161,64 / - / -

KdU - Miete 308,13 / 198,71 / 54,71 / 54,71


Summe 918,77 / 809,35 / 54,71 / 54,71
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#269

Beitrag von Koelsch »

Der Bescheid ist korrekt. Unser ALG II Rechner kommt exakt zum gleichen Ergebnis
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#270

Beitrag von tigerlaw »

Also den Widerspruch nur auf die Ablehnung der HPflVers beschränken!
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#271

Beitrag von Angelina »

Guten Morgen ihr Lieben :)

Vielen Dank ❤️

Okay, werde den Widerspruch heute schreiben und absenden.

Liebe Grüße :)
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#272

Beitrag von Angelina »

Ich habe geschrieben :

hiermit lege ich gegen den Ablehnungsbescheid vom 01.06.2022 einen Widerspruch ein.

Zur Begründung meines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid :
Urteil BSG AZ : B4 AS 76/20R


Im Schreiben vom 28.03.2012 von baugenossenschaft steht welche Unterlagen benötigt werden zum Vertragstermin. Unter Punkt steht der Nachweis über eine Privathaftpflichtversicherung.
( siehe Anlage)

Mit freundlichen Grüßen....
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#273

Beitrag von Koelsch »

Ist ok
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#274

Beitrag von marsupilami »

Du hast das hoffentlich auf richtig auf Papier - mit Kopie für Dich - geschrieben/gedruckt?
Eingangsbestätigung auf Deiner Kopie?

Hier https://www.hartz4.org/widerspruch/ gibt's allemöglichen Muster für Widersprüche.

Und hier
https://www.hartz4.org/widerspruch/#Mus ... _Jobcenter
wird gezeigt, wie das in etwa aussehen sollte.
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Angelina
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Re: Einladung zum Gespräch nachdem ich meine Telefonnummer weigerte zu geben

#275

Beitrag von Angelina »

Hallo ihr Lieben

Ja genau, aufs Papier
Kopie bzw Bestätigung kriege ich dann per Mail dass das jobcenter meine Mail erhalten hat bzw Mail mit PDF Anhang.
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