Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
algneuling
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Mi 26. Mai 2021, 21:21

Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#1

Beitrag von algneuling »

Hallo,

ich möchte mich demnächst online arbeitslos melden und habe folgende Fragen:

Kann man sich schon mal online registrieren und dann erst später offiziell online arbeitslos melden, oder
beinhaltet die Registrierung schon die Meldung ?

Wie lange dauert es in der Regel nach der Arbeitslosmeldung, bis man einen Bescheid über die
Höhe des Alg1 bekommt.

Beginnt die Zahlung des ALG1, der Rentenversicherung und der Krankenversicherung dann ab dem Tag der
Meldung oder ab Bescheidzugang.

Dank im Voraus.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#2

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

Fragen zum Verständnis:

1. Bist Du Arbeitnehmer, oder aber als Selbständiger freiwillig bei der BA versichert?
2. Wenn AN: Schon Arbeitslos? Oder "erst" gekündigt? Oder könnte eine Kündigung erfolgen? Oder aber selber gekündigt bzw. erwägst es zu tun?

Bei Eigenkündigung SEEEHHRRRRRRR vorsichtig sein, das Gesetz sieht es nicht gerne, wenn man sich in die Hängematte fallen lässt. Bitte nicht falsch verstehen: Es mag sehr gute Gründe für eine Eigenkündigung geben, dann aber möglichst bereits im Vorhinein mit der BA besprechen.
Wenn die BA die Gründe nicht akzeptiert, gibt es 12 Wochen Sperre!

Sozialleistungen (mit Ausnahme der originären Sozialhilfe, und in gewissem Umfang beim Kindergeld) gibt es immer erst ab Antragstellung, dann aber auch Rückwirkend seit Antragstellung. Das gilt für ALG-I genauso wie z.B. für Renten (bei EM-Renten ggf. auch erst ab 6 Monate später).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
algneuling
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Mi 26. Mai 2021, 21:21

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#3

Beitrag von algneuling »

Hallo, bin Ex-AN im Dispojahr nach einer K?ndigung durch den AG.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#4

Beitrag von Koelsch »

Und warum hast Du Dich nicht sofort arbeitslos gemeldet?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22300
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#5

Beitrag von Olivia »

Was ist ein Dispojahr? Wenn mit Dispojahr die längerfristige Inanspruchnahme eines Dispositionskredites beim Girokonto gemeint ist und dieser ausgeschöpft ist, sieht es ganz düster aus.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich glaub, mit Dispokredit hat das nichts zu tun, ich weiß aber auch nicht, was das sein soll.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#7

Beitrag von Koelsch »

..... und wenn man sich dann meldet, dann kassiert man die 3-monatige Sperre - § 159 Abs. 1 Nr. 9 SGB III
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#8

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mir mal das eine von Wampe verlinkte Kapitel durchgelesen.
Und auch den Link von Koelsch auf den 159 in Verbindung mit dem https://www.buzer.de/38_SGB_3.htm

Ich interpretiere das so:
a) Meldet man sich auch nur einen Tag zu früh via BA in die Arbeitswelt zurück, hat man/vrau ein Problem - Sperrzeit.

b) BA/JC sind nicht unbedingt ein Wunschkonzert was die "Terminierung" des Beginns der Arbeitslosigkeit angeht.
Sicherlich geht Antrag stellen aber reinschreiben arbeitslos erst ab 3 Monate später, weil bis dahin läuft noch der AV.
Aber bei der BA melden und sagen: ich bin im "Dispo-Jahr" und das ist in 3 Monaten vorüber, bis dahin will ich nicht offiziell arbeitslos sein, könnte u.U. je nach SB und dessen tagesaktueller Gemütslage auf - sagen wir mal: Irritationen treffen und die Antragsbearbeitung verzögern oder gar verkomplizieren.

c) um ein "Dispo-Jahr" zu überstehen braucht es ja nicht nur Geld für Miete und Lebensmittel, es müssen ja auch Soz.Vers. bezahlt werden.
Wie ist das bisher gelaufen?

d) völlig irritiert bin ich von
algneuling hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 21:30 Beginnt die Zahlung des ALG1, der Rentenversicherung und der Krankenversicherung dann ab dem Tag der
Meldung oder ab Bescheidzugang.
Willst Du ernsthaft von allen dreien gleichzeitig Geld?

Oder soll das sukzessive angegangen werden?
Z.B. ALG I beantragen, krank melden bis zum Eintritt Krankengeld und dann direkter Übergang in die (EU-)Rente?


"Dispo-Jahr" - schon ein wenig strange!
Hab' ich bis heute nicht gehört.
Man lernt nie aus!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#9

Beitrag von Günter »

Die korrekte Bezeichnung für das Disco-Jahr ist Sabbatjahr oder Sabbatical.

https://www.sabbatjahr.org/rechtlicher- ... grundlagen
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30960
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#10

Beitrag von kleinchaos »

marsupilami hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 09:21

d) völlig irritiert bin ich von
algneuling hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 21:30 Beginnt die Zahlung des ALG1, der Rentenversicherung und der Krankenversicherung dann ab dem Tag der
Meldung oder ab Bescheidzugang.
Willst Du ernsthaft von allen dreien gleichzeitig Geld?

Oder soll das sukzessive angegangen werden?
Z.B. ALG I beantragen, krank melden bis zum Eintritt Krankengeld und dann direkter Übergang in die (EU-)Rente?


"Dispo-Jahr" - schon ein wenig strange!
Hab' ich bis heute nicht gehört.
Man lernt nie aus!
Ich vermute mal, er meint, ab wann auch die Zahlungen an RV, KK und PV fällig werden. Frühestens ab Antragsdatum, jedoch immer erst ab Anspruchsdatum.
Wäre in diesem Beispiel: Arbeitslosmeldung zB am 01.06. mit Anspruchsbeginn 01.09. Den Antrag müsste er/sie dann Anfang August stellen. Ab 01.09. werden dann KK, PV, RV gezahlt, das ALG1 für September kommt dann am 30.09. aufs Konto
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#11

Beitrag von Koelsch »

:verlegen: :verlegen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
algneuling
Benutzer
Beiträge: 8
Registriert: Mi 26. Mai 2021, 21:21

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#12

Beitrag von algneuling »

Wampe hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 23:35 Ich liebe es, wenn User Fragen stellen aber ihnen die zur Beantwortung notwendigen Infos popelweise aus der Nase gezogen werden müssen. :motzki:
Nur so interesse halber, inwiefern beeinflusst das Dispojahr meine Fragen ?


Ich formuliere nochmals neu zum besseren Verständnis:

1. Beinhaltet eine Online-Registrierung für ein Benutzer-Konto unter https://www.arbeitsagentur.de/
automatisch auch schon die Arbeitslosmeldung, oder ist das unabhängig voneinander, so dass die
Registrierung zunächst keine rechtlichen Konsequenzen hat ?

2. Wie lange dauert es in der Regel nach der Arbeitslosmeldung, bis man einen Bescheid über die
Höhe des Alg1 bekommt.

3. Beginnt die Zahlung des ALG1, der Beiträge für die Rentenversicherung und der Beitraäge für die Krankenversicherung
durch die Arbeitsagentur rückwirkend ab dem Tag der Arbeitslosmeldung oder ab Bescheidzugang ?

Dank im Voraus.
Zuletzt geändert von Wampe am Do 27. Mai 2021, 12:20, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#13

Beitrag von marsupilami »

Weil hier in diesem Forum die wenigsten von diesem "Dispo-Jahr" was gehört haben und wir uns erst mal dazu schlau machen mussten.

Okay - schlechter Start - neuer Versuch.

Zu 1.
Warum sollte sich jemand bei der AfA registrieren, wenn er nicht Unternehmer ist und Personal sucht oder aber eben arbeitslos ist?
Abgesehen davon dass man mit einer Registrierung unnötig Daten an eine Regierungs-Institution weitergibt, wenn man/vrau sich nicht auch arbeitslos melden will.
Irgendjemand wird irgendwann sicherlich die "Registrierungs-Leichen ohne weitere Aktivitäten" durchforsten und u.U. mit anderen Daten / Behörden abgleichen.
Danach? :1:


algneuling hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 11:12 2. Wie lange dauert es in der Regel nach der Arbeitslosmeldung, bis man einen Bescheid über die
Höhe des Alg1 bekommt.
Grundsätzlich gibt es kein Gesetz welches den Zeitraum regelt, in der eine Bearbeitung des Antrages durch das Arbeitsamt erfolgen muss.
Quelle: https://www.ratgeber-aktuell.com/ausbil ... ligung.htm

Kukkst Du hier:
https://tinyurl.com/yzkornmm
Wenn Unterlagen fehlen, dauert's länger.
Es kann auch ein vorläufiger Bescheid kommen.

zu 3:
Bekommen Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung
grundsätzlich pflichtversichert. Von der Agentur für
Arbeit werden dann automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dies gilt jedoch nur,
wenn Sie im letzten Jahr vor dem Leistungsbeginn
– vielleicht auch nur kurze Zeit – rentenversicherungspflichtig waren (sogenannte Vorversicherung).
Quelle:
arbeitslos_was_sie_beachten_sollten.pdf
Auch KV wird bei positivem Bescheid mit Beginn des Leistungsbezuges gemeldet bzw. gezahlt.
Datum Bescheid und Datum Leistungsbezug müssen nicht identisch sein.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Wie vorgehen beim ersten Kontakt mit der AA

#14

Beitrag von tigerlaw »

Im Link von Wampe #2 sind m.E. gute Argumente
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“