EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Buchhalter
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EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#1

Beitrag von Buchhalter »

Sehr geehrtes Forum,

vielen Dank für die Möglichkeit hier mein Anliegen vortragen zu dürfen.

Die EGV ist vom 05.05.2021
Zugestellt wurde diese am 08.05.2021 per Normalbrief
Abgabefrist war der 20.05.2021

Durch Kontaktaufnahme per Mail mit dem SB habe ich die kurzfristige Abgabefrist bemängelt und den Abgabetermin auf den 26.05.2021 verlängert. Die Zustimmung erfolgte vom SB daraufhin per Email.

Nach Studium der EGV habe ich einige Punkte bemängelt und gemäß des mir zustehenden Rechts an der Vertragsgestaltung mitgewirkt. Ein Angebot wurde mir nie gemacht. Im zusätlichen Schreiben, welcher der EGV beigelegen hat, wurde ich aufgefordert die zugeschickte EGV unterschrieben zurückzuschicken, ein Angebot auf gleicher Augenhöhe ist das sicherlich nicht.

Ich habe folgende Punkte bemängelt:

- Angedrohte Maßnahme zu streichen
- Eigenbemühungen insb. in Zeiten von Corona zu reduzieren auf 2
- Fehlende Angaben zur Kostenübernahme bei schriftlicher Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge zu ergänzen

Vor Ablauf der Frist schickte ich dem SB diese geänderten Punkte per Email zu mit der Bitte diese entsprechend zu ändern und mir die neue Fassung der EGV zuzusenden. Der SB meldete sich daraufhin erstmal nicht mehr. Nach ca. 1 Woche meldete sich der SB bei mir mit Zitat: "Ich schicke Ihnen einen Termin zu dann können wir ihre offenen Fragen klären". Um einen Termin habe ich nie gebeten sondern ihn aufgefordert mir die neue EGV zuzusenden andernfalls Gründe zu nennen welche meinen Wunsch widersprechen würden.

Mittlerweile denke ich aber, dass die EGV insgesamt und in großen Teilen unwirksam ist und die Unterzeichnung einen Nachteil für mich darstellen würde. Mein Fehler zudem war, dass ich den Versuch unternommen habe an der Vertragsgestalltung mitzuwirken.

Jedenfalls möchte ich meine bereits vorgetragenen Verbesserungsvorschläge rückgängig machen und eigentlich auch garnicht mehr zur Sache mit dem SB kommunizieren. Auch wenn meine vorgetragenen Punkte abgeändert werden, so ist der restliche Teil dieser EGV zu meinem Nachteilg gestaltet.

Ich bin über Ratschläge sehr dankbar. Anbei meine EGV

Vielen Dank
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marsupilami
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.


Ich habe mir erlaubt, aus den Bildern mittels pdf24 ein pdf zu basteln, in hoffentlich der richtigen Reihenfolge und ausreichender Qualit?t.
2021_05_31 EGV.pdf
Die Anonymit?t kannst Du selber pr?fen - man m?ge Dir entsprechenden Zugang gew?hren, um genau das pr?fen zu k?nnen.

Hast Du denn schon eine Ma?nahme vorgeschlagen bekommen oder gar eine Zuweisung zu einer bestimmten?
Wenn letzteres, was sind die Inhalte?
Bringt Dich die Ma?nahme beruflich weiter oder ist das nur ein Bewerbungstraining?


Die Anzahl der Bewerbungen sind - vermutlich - corona-konform nach unten angepasst.
?blich sind Anzahl 8 und die 5 ? pro Bewerbung.
Gegen die Anzahl vorzugehen wird also nicht viel bringen.
Die 5 ? pro Bewerbung sind oft genug zuwenig, allerdings seit l?ngerem bundesweiter Standard.
Auch hier wird es schwierig, dagegen anzugehen.

Bewerbungen w?hrend der Ma?nahme: dann aber auch beim Ma?nahmetr?ger schriftlich nach entsprechenden (Detail-)Vereinbarungen fragen.
Auch gleich fragen, wie die Gesundheit der TN und Referenten dort bei Pr?senzunterricht gew?hrleistet wird?
Wer stellt/zahlt f?r die teuren FFP2-Masken?
Fahrtkosten zur Ma?nahem?

Eingliederungsma?nahmen w?hrend Sanktionen: erst muss eine Sanktion angedroht, begr?ndet, .... werden.
Dann kann einer Sanktion generell widersprochen werden - braucht halt ordentliche Begr?ndung.
Da kann man schon auf Zeit spielen.

Wo man wirklich was draus machen k?nnte, w?re der letzte Absatz mit Besprechung dieser EGV.
Da gibt's den ? 15 Abs. 3.1 SGB II
Derzeit darauf herumreiten wird nicht viel bringen: Corona.

Summa sumarum aber kein gro?es Ding, diese EGV.

Warum also sich ?ber diese Details echauffieren, wenn man einfach die ganze EGV einfach nicht unterschreibt?
Es gibt da keinen Zeichnungszwang (Vertragsfreiheit nach dem GG) und eine Unterschriftenverweigerung darf nicht sanktioniert werden.


Allerdings kommt dann das Teil als sog. Verwaltungsakt und ist dann "Basta"-g?ltig.

Andererseits: wenn sich im Nachhinein bei einer unterzeichneten EGV herausstellt, dass die in Teilen nicht das Gelbe vom Ei ist, dann ist schlecht dagegen anstinken.

Wenn sich im Rahmen eines Verwaltungsaktes Unregelm??igkeiten herausstellen, kann man Widerspruch "erheben" und im Ernstfall dagegen klagen.


Also nochmal nachdenken, auch die anderen Postings lesen und deren Inhalte ?berdenken und dann nicht unterschreiben. :zwinker:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#3

Beitrag von Günter »

:willkommen:
vielen Dank für die Möglichkeit hier mein Anliegen vortragen zu dürfen.
Gern geschehen, denn ohne Fragesteller wäre das Forum sinnlos.

Das ist eine Standard-EGV die fehlende Unterschrift ist nicht sanktionierbar. Allerdings werden die dir vermutlich den selben ***** als Verwaltungsakt zusenden. Dagegen ist dann Klage möglich, mit der Begründung du hast Gegenvorschläge eingereicht, auf die nicht eingegangen wurde. Damit ist es kein Vertrag zwischen gleichberechtigten Partner, sondern ein Diktat des Stärkeren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Buchhalter
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#4

Beitrag von Buchhalter »

Vielen Dank für die Wortmeldungen. In der Tat ist die EGV nicht die schlechteste im Vergleich zu anderen, gibt schlimmere.

Eine Maßnahme ist noch nicht vorgesehen, wird jedoch in der EGV erwähnt das zukünftig ggf. noch was folgen wird. Nach Aussage des SB bin ich noch nicht vorgemerkt für eine Maßnahme.

Für mich erhält sie zahlreiche unwirksame Klauseln. Viele gesetzliche Verpflichtungen des Jobcenters wie Beratung und Vermittlung sind im Gesetz geregelt, werden aber in der EGV als großzügiges Angebot verkauft. Bewerbungskosten wurden bereits angesprochen, hier kostet ein Passfoto teilweise mehr inkl. Porto, Mappe und sonstige Nebenkosten wie Ausdrucke kommt eine geeignete Bewerbung auf mehr als den veranschlagten pauschalen Betrag. Das Wort "geeignete" widerspricht dem Konkretheitsgebot gemäß § 15 SGB II i.V.m. § 55 SGB X. Wie sehe eine geeignete Bewerbung aus, eine Frage die sich jeder Bewerber regelmäßig stellt. Keine Erstattung der Bewerbungskosten während einer Maßnahme, aber weiterhin die Pflicht Eigenbemühungen nachzuweisen stellt eine einseitige und sittenwidrige Benachteiligung. Die Unterstützung ist unter Punkt 4 nicht konkretisiert und somit nach § 15 SGB II unzulässig. Keine konkrete Leistung des JC, sondern nur mögliche Förderungen nach SGB II und Voraussetzungen welche möglicherweise bewilligt werden, diese Regelung genügt dem § 15 SGB II sowie § 55 GGB X nicht....usw.usw es zieht sich wie ein roter Faden durch die ganze EGV

Mir ist bekannt das bei Verweigerung der Unterschrift der VA erlassen wird, auch wenn er dann rechtiswidrig ist wie die vorhergehende EGV. Der Verwaltungsakt wäre somit "erstmal" verpflichtend. Gut, wenn er im gleichen Wortlaut wie die EGV ist sollte dies nicht das große Problem sein ihn bei Bedarf zu eleminieren. Das Problem ist aber, das möglicherweise dieser zurückgezogen wird und eine neue abgeänderte EGV erlassen wird. Ein Teufelskreis....

Mein Problem ist das, dass ich mich auf die Vertragsgestaltung eingelassen habe, hierzu die Kontaktaufnahme mit dem SB sowie der Unterbreitung von Gegenvorschlägen.

Was möchte ich jetzt tun: Ich möchte die Kommunikation mit dem SB mit einer letzmaligen Email beenden, meine Mitwirkung zur Vertragsgestaltung widerrufen und somit bewirken das der Verwaltungsakt erlassen wird. Wenn ich den SB weiterhin im Glauben lasse die Bereitschaft zur Unterschrift zu leisten, wird es wahrscheinlich auf eine Einladung hinauslaufen. Aber auch nach der Sachklärung der strittigen Punkte werde ich keine Unterschrift leisten. Der Fehler war vom Grundsatz her die Kontaktaufnahme nach der Zusendung der EGV

Wie kann ich dem SB verständlich formulieren das ich nicht mehr die Bereitschaft habe diesen Vertrag zu unterschreiben? Kann es mir nachteilig ausgelegt werden wenn ich die Bereitschaft zur Unterschrift jetzt ändere? Wie schreibe ich das am besten?

Vielen Dank
Zuletzt geändert von Buchhalter am Mo 31. Mai 2021, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#5

Beitrag von marsupilami »

Am einfachsten: Finger still halten.

Dann kommt irgendwann ein - vermutlich - buchstaben-getreuer VA.

Höflich: kurzes Schreiben - so altmodisch auf Papier - dass man
1.) die EGV (auf keinen Fall) unterschreiben wird.
2.) Löschung E-Mail-Adresse und Telefonnummer beantragt und man eine entsprechende Bestätigung haben will (nicht möchte sondern will)

Das Schreiben entweder per Fax (mit qual. Sendebericht) oder anderweitiger Zugangsbestätigung (Einwurf-Einschreiben) an's JC.
Persönlich abgeben dürfte vermutlich mal wieder an Corona scheitern.
Wenn doch möglich, die Eingangsbestätigung auf Deiner Kopie des Schreibens vermerken lassen (Stempel JC, Orga-Kennzeichen, Paraphe).
Oder entsprechender Ausdruck.
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Buchhalter
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#6

Beitrag von Buchhalter »

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mir zugesandte EGV vom xx.xx.xxxx bitte ich als Verwaltungsakt zu erlassen. Die Emails vom..... erkläre ich hiermit als gegenstandslos und ziehe zugleich Bereitschaft an der Eingliederungsvereinbarung mitzuwirken zurück. Ich teile Ihnen mit, dass meinerseits keine offenen Fragen mehr vorhanden sind.


Mfg
H4



Bringt es mir irgendwelche Nachteile wenn ich die Bereitschaft der Vertragsgestaltung zurückziehen, insb. eines evtl. später folgendem Widerspruch?
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#7

Beitrag von Olivia »

Buchhalter hat geschrieben: Mo 31. Mai 2021, 12:07 Wenn ich den SB weiterhin im Glauben lasse die Bereitschaft zur Unterschrift zu leisten, wird es wahrscheinlich auf eine Einladung hinauslaufen. Kann es mir nachteilig ausgelegt werden wenn ich die Bereitschaft zur Unterschrift jetzt ändere? Wie schreibe ich das am besten?
Entweder wie von Marsu und Wampe vorgeschlagen gar nichts machen. Oder aber evtl. diesen Vorschlag verwenden:
SgDuH,

ich habe Ihnen meine Vorstellungen zur EGV unterbreitet. Diese sind von Ihnen in dem mir zugesendeten Entwurf nicht berücksichtigt worden. Mit Ihrem EGV-Entwurf bin ich deswegen nicht einverstanden. Wenn Sie mich zur Abklärung noch persönlich einladen möchten, so senden Sie mir bitte vorab zwei FFP2-Masken für den Besuch im Jobcenter sowie die Hin- und Rückfahrt zu. Der Betrag dafür ist von Ihnen aus dem Vermittlungsbudget zu übernehmen, da er im Bedarf fehlt.

Ich habe Ihnen aber alle meine berechtigten Forderungen bereits vollständig übermittelt. Ich werde von diesen Wünschen nicht abweichen. Sie können mir also ebenso gut statt der Vereinbarung eines Vorsprachetermins eine darauf angepasste EGV auf dem Postweg zur Unterschrift zusenden, um Infektionsrisiken und den Aufwand der Maskenzusendung zu vermeiden.
Bringt es mir irgendwelche Nachteile wenn ich die Bereitschaft der Vertragsgestaltung zurückziehen, insb. eines evtl. später folgendem Widerspruch?
Vor Gericht kommt das wohl nicht so gut an.
Zuletzt geändert von Olivia am Mo 31. Mai 2021, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#8

Beitrag von Günter »

Finger stillhalten sieht anders aus. Lass den Quatsch, dann kommt in ein paar Wochen der VA. Und gegen den klagst du.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Buchhalter
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#9

Beitrag von Buchhalter »

Danke, ich werde mich nicht bewegen.

Der letzte Email vom SB war mit Wortlaut: Ich schicke Ihnen einen Termin zu damit wir offene Fragen besprechen können. Das was sozusagen die Antwort auf mein mir zustehendes Recht der Vertragsgestaltung und meiner eingereichten Verbesserungsvorschläge.

In meiner Email habe ich daraufhin den SB aufgefordert die EGV meinen Wünschen nach zu ändern, oder aber mir die entsprechende Rechtsgrundlage zu nennen welche meinem Wunsch widerspricht und dieses mir schriftlich zuzusenden. An der persönlichen Besprechung zur Klärung offener Fragen besteht meinerseits kein Bedarf mit Verweis auf die geforderte schriftliche Übermittlung. Eine kategorische Ablehnung würde von meiner Seite nie ausgesprochen.

An sich wäre die ganze EGV zu überarbeiten, das macht SB sicherlich nicht. Der VA ist für mich die bessere Wahl.

In der Summe wurde noch kein Termin in der Jobbörse eingetragen, ob es sich dabei um ein Telefonat handeln soll entzieht sich meiner Kenntnis.

Also, ich mache erstmal nichts, keine weiteren Emails oder sonstiges. Ob eine Einladung erfolgt wird sich zeigen, wenn dann nur telefonisch wozu ich nach meiner Kenntnis nicht verpflichtet bin teilzunehmen.

Ich Danke für die Unterstützung - Ein tolles Forum und superschnelle Hilfestellung. 👍
Zuletzt geändert von Buchhalter am Mo 31. Mai 2021, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#10

Beitrag von Olivia »

Buchhalter hat geschrieben: Mo 31. Mai 2021, 14:15 Ob eine Einladung erfolgt wird sich zeigen, wenn dann nur telefonisch wozu ich nach meiner Kenntnis nicht verpflichtet bin teilzunehmen.
Wenn die Einladung in das JC erfolgt, so müsste das JC zunächst einmal Ermessen ausüben, warum die Verhandlung wegen der Infektionsgefahr bei einer Einladung nicht auch auf dem Postweg geht. Wenn nein, dann müsste es zusätzlich zur Übernahme der Fahrtkosten FFP2-Masken stellen für den Besuch dort und für die Hin- und Rückfahrt.
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#11

Beitrag von Buchhalter »

Vielen Dank für die Wortmeldungen.

Das Kuriose an der Geschichte ist die Tatsache, dass sich über 2 Jahre keiner auch nur ansatzweise mit einer EGV beschäftigt hat. Die alte EGV VA wurde in der Zeit weder aktualisiert noch fortgeschrieben. Jetzt wo die schwächsten der Gesellschaft mit zusätzlichen Problemen zu kämpfen haben, zeigen Jobcenter ihre Barmherzigkeit und beglücken jeden der in diesem menschenfeindlichen kriminellen System gefangen ist mit Zwangsverträgen und den damit verbundenen Möglichkeiten ihm damit noch das letzte Hemd zu nehmen.

Bleibt zu hoffen, dass dieses System bald abgeschafft wird.
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#12

Beitrag von Buchhalter »

Hallo liebe Forenmitglieder,

mein SB hat sich nie wieder gemeldet, seine Androhungen mich vorzuladen hat er vergessen oder verschoben. Die EGV wurde von mir bis zum heutigen Tag nicht unterschrieben und vom Verwaltungsakt ist weit und breit nichts zu sehen. Offiziell befinde ich mich immer noch in der Verhandlungsphase und habe zu keinem Zeitpunkt die Verhandlung verlassen.

Eine kleine Zwischenfrage:

Die in der EGV, welche nicht rechtskräftig durch Unterschrift geworden ist, genannten Pflichten, hier die Eigenbemühungen, sind durch meine Person zu erfüllen insb. da der Verwaltungsakt noch nicht erlassen wurde? Bin ich an die in der EGV genannten Punkte zu irgendwas verpflichtet?

Danke und ein schönes Weekend!
Zuletzt geändert von Buchhalter am Fr 11. Jun 2021, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#13

Beitrag von marsupilami »

Die EGV wurde ja nicht gezeichnet, deshalb gilt keine EGV und damit im Prinzip auch nicht die darin genannten Pflichten

Der VA ist - noch - nicht existent und damit existieren auf der Basis ebenfalls im Prinzip keine Pflichten.


ABER!
Mit Deinem Antrag auf ALG und der Gewährung durch das JC bzw. Bescheid und Auszahlung von ALG hast Du auch bestimmte Pflichten anerkannt.
Die stehen i.d.R. in dem Merkblatt, das man Dir ausgehändigt hat und Du hast den Erhalt dieses Merkblattes mit Antrag/Bescheid bestätigt.

Eine besagt, dass Du alles unternimmst, um aus dem Leistungsbezug herauszukommen.
Und wie kommst Du aus dem Leistungsbezug?
Bewerbungen, durch Aufnahme einer Arbeit, bei der Du so viel Lohn/Gehalt erhälst, dass Du keine Leistungen benötigst.


Einziger Trost für Dich:
Das realisieren viele nicht.
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Buchhalter
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#14

Beitrag von Buchhalter »

Persönlicher Termin unter dem Deckmantel "Vermittlung / Folgegespräch" wurde im System eingetragen.

Dem SB ist offensichtlich sein rechtswidriges Handeln bewusst daher lädt mich dieser zu einen Gespräch ein (Vermittlung/Folgegespräch) in welchem es aber ausschließlich um die EGV gehen wird anstatt um das Hauptanliegen in der Vorladung. Von einer Unterschrift sehe ich in diesem Gespräch selbstverständlich ab. Und damit das ganze Hand und Fuß hat wird er die Verhandlungen als gescheitert erklären und mir den VA übergeben. Auf dem postalischen Weg wäre der VA jederzeit angreifbar.

Der Inhalt der EGV VA muss im Wortlaut identisch sein mit der EGV oder können nun im VA ganz andere Inhalt eingefügt werden? In einem solchen Fall habe ich 4 Wochen Widerspruchfrist, korrekt?
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Koelsch
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#15

Beitrag von Koelsch »

Die hast Du in jedem Fall, wenn er einen VA erlässt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#16

Beitrag von Buchhalter »

Gibt es eine rechliche Regelung/Grundlage worauf der Inhalt der EGV-VA mit der vorgehenden und gescheiterten EGV identisch sein muss. Das einzige was sich da wohl ändert ist die RFB und die Einleitung in der EGV-VA warum die EGV nicht zustande gekommen ist. Kann der SB einen abgeänderten Inhalt zur EGV im VA erlassen?

Anhand einiger Gerichtsurteile hat der Inhalt des VA mit der EGV identisch zu sein. Gibt es entsprechende Paragraphen?

Danke
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#17

Beitrag von Koelsch »

Nein, meines Wissens gibt es dazu keine Vorschrift
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#18

Beitrag von Buchhalter »

Und die Fachliche Weisungen § 15 SGB II
Die Inhalte eines ersetzenden VA dürfen nicht wesentlich und ohne Begründung von den Angeboten im Rahmen der vorherigen Ver-tragsverhandlungen zur EinV abweichen (z. B. Eigenbemühungen von sechs angebotenen Bewerbungen auf elf Bewerbungen im VA erhöhen).
Ich lese das so, dass eine Abweichung nicht rechtskonform mit dem § 15 SGB II wäre?
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#19

Beitrag von Olivia »

Richtig, die EGV darf keine Verschlechterung zu Deinen Ungunsten beinhalten.

Hat Dir das Jobcenter denn schon zwei FFP2-Masken für die Hin- und Rückfahrt sowie für den Besuchstermin gestellt oder Dir dafür die Kostenübernahme rechtsverbindlich zugesagt? Falls Du einen Risikogruppe angehörst, könnte der Termin gänzlich unzumutbar sein.
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#20

Beitrag von Buchhalter »

Danke für die Wortmeldungen :Daumenhoch:

Ich habe durch Zufall heute festgestellt, dass ein Eintrag in der Jobbörse zum Termin XY eingetragen wurde. Eine schriftliche Einladung erreichte mich noch nicht. Es wird angezeigt das die Einladung eine Rechtsfolgebelehrung beeinhaltet, wie die genau aussieht entzieht sich momentan meiner Kenntnis, evtl ist diese Einladung mit der Wegeunfähigbescheinigung ausgestattet.

Der zeitliche Rahmen um die FFP2 Masken zu beantragen würde sich mit dem Termin kreuzen, bis zur entgültigen Entscheidung verstreicht der Termin, alles sehr kurzfristig gestaltet (<10 Tage). Bedenkt man die Zustellungszeit bleiben <5-6 Tage

Gesundheitsregeln meines Jobcenters:
Personen mit Symptomen einer Virus – Erkrankung (z. B. Fieber, Erkältungsanzeichen) erhalten keinen Zutritt.
Was wenn ich an dem Tag diese Symptome habe und mich in Selbstquarantäne begebe um mich und andere zu schützen?
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#21

Beitrag von Olivia »

Buchhalter hat geschrieben: Do 17. Jun 2021, 20:07 Was wenn ich an dem Tag diese Symptome habe und mich in Selbstquarantäne begebe um mich und andere zu schützen?
Dann musst Du dem Jobcenter wahrscheinlich innerhalb von 3 Tagen das Ergebnis eines Tests vorlegen, um eine Sanktionierung zu vermeiden.
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#22

Beitrag von Olivia »

Keine. Aber das JC sitzt am längeren Hebel und wird behaupten, dass innerhalb von 3 Tagen Krankheitsatteste einzureichen sind.
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Günter
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#23

Beitrag von Günter »

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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#24

Beitrag von Buchhalter »

Eine AU habe ich nicht vor einzureichen aber die 3 Tage mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist soweit korrekt. Jetzt in Coronazeiten problemlos per Mail möglich. Ich melde mich wieder wenn ich die Einladung in den Händen halte, ohne eine solche habe ich selbstverständlich keinerlei Kenntnis über diesen Vorgang.
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Re: EGV per Post erhalten - Bitte um Überprüfung

#25

Beitrag von Günter »

Ehrlich gesagt geht mir dieses Rumgetrudel auf den S***.

Wenn das wirklich so wichtig ist mit den eigenen Vorschlägen, dann würde ich hinschreiben:

Ich bin mit der vorgelegten EGV nicht einverstanden. Laut Gesetzgeber und Rechtsprechung soll es sich um einen Vertrag zwischen gleichberechtigten Partnern handeln. Sie erwarten von mir, dass ich mich ihrem Diktat zu unterwerfen habe.

Ich fordere folgende Änderungen ........

Sollten sie meine Vorschläge wie bisher ignorieren, werde ich die EGV nicht unterschreiben und mich gegen den dann folgenden VA auf dem Rechtsweg wehren.

Mehr ist nicht nötig, du vergeudest deine Nerven und die Zeit derjenigen, die dir helfen wollen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

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