Einladung erhalten mit merkwürdiger Formulierung - Testpflicht?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Buchhalter
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Einladung erhalten mit merkwürdiger Formulierung - Testpflicht?

#1

Beitrag von Buchhalter »

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erhielt ich eine Einladung zu einem persönlichen Termin. Dieser Termin scheint unausweichlich zu sein und somit ist es wohl nötig diesen wahrzunehmen da keine Möglichkeit besteht die Inhalte per Email oder schriftlich zu klären. Auf das Infektionsgeschehen und dem Schutz des Ladungsfähigen "Kunden" wird keinerlei Rücksicht genommen.

Die Einladung resultiert aus der hier ebenfalls besprochenen EGV, welche postalisch zugeschickt wurde und sich offensichtlich auf anderen Wegen nicht klären lässt.
Link: viewtopic.php?f=51&t=27971

Nun ist sie da, die Einladung. Gekommen als Normalpost ohne irgendwelche Beurkundungen. Aufgestoßen ist mir die indirekte Testpflicht vor einem Termin, ist zwar nur eine "Bitte" aber bei Nichtbefolgen droht was? Gleichzeitig soll ich dem JC das Ergebnis des Tests mitteilen da dieser keinerlei Zugriff darauf hat, kurios! Einerseits Datenschutz, auf der anderen Seite das Testergebnis widerrum indirekt dem JC mitzuteilen? Weiter wird angeführt, dass bei Krankheitssymptomen man doch lieber zuhause bleiben soll, wäre dann die Klärung per Email und Post möglich?

Was haltet ihr von dieser Einladung. Einige Flächen musste ich zusätzlich weiß ausschneiden, Textbausteine der Rückseite waren leserlich.

Vielen Dank
HarzerUrvieh
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Re: Einladung erhalten mit merkwürdiger Formulierung - Testpflicht?

#2

Beitrag von HarzerUrvieh »

Buchhalter hat geschrieben: Fr 18. Jun 2021, 13:35 ...
Nun ist sie da, die Einladung. Gekommen als Normalpost ohne irgendwelche Beurkundungen.
...
Möglich wäre, dass die Einladung nie ankam. Macht aber viel Arbeit und hat wenig Nutzen... (meine Meinung, in dem Fall)
Buchhalter hat geschrieben: Fr 18. Jun 2021, 13:35 ...
Aufgestoßen ist mir die indirekte Testpflicht vor einem Termin, ist zwar nur eine "Bitte" aber bei Nichtbefolgen droht was? Gleichzeitig soll ich dem JC das Ergebnis des Tests mitteilen da dieser keinerlei Zugriff darauf hat, kurios! Einerseits Datenschutz, auf der anderen Seite das Testergebnis widerrum indirekt dem JC mitzuteilen?
...
Keine Ahnung, was da drohen soll.

Das Testergebnis teilst Du dem JC mit, indem Du am Termin teil nimmst (negativ) oder dem Termin fernbleibst (positiv). So oder so erfährt das JC, wie der Test ausgefallen ist. Wenn Du denn einen Test machst ;-)

Einen Nachweis wirst Du sicher benötigen, wenn Du dem Termin fernbleibst. So von wegen "Sanktionen"...
Dabei wäre zu beachten, dass der Nachweis/Test rechtssicher ist. Was bei dem, vom JC, angebotenen Antigenschnelltest sicher nicht der Fall ist. Denn, die Trefferqoute dieser Billigtests ist 50/50 und zeigt auch häufig positiv falsch an...

P.S.: dass Du im JC eine medizinische Maske tragen sollst, heißt für mich nicht, dass Du die Maske selbst mitbringen musst. Ich würde mal unterstellen, dass diese Sozialeinrichtung (JC) ihre Kunden vor Ort mit der Maske ausstattet, für Kunden kostenfrei.
Die Maske dient ja nicht Deinem Schutz ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Einladung erhalten mit merkwürdiger Formulierung - Testpflicht?

#3

Beitrag von marsupilami »

Naja, das typische Behörden-Sprech und -Formulierung halt.

Man könnte sich wunderbar an einzelnen Punkten aufgeilen und hochziehen - nur: was bringt's im Endergebnis und wieviel Energie und Nerven will ich reinstecken?

Über eine Eingliederungsvereinbarung brauchen wir nicht zu sprechen, die unterschreibe ich sowieso nicht.
Begründung: gegen den VA kann ich im Ernstfall klagen, gegen die EGV eben nicht bzw. nur unter erschwerten Bedingungen.
Denn ich bin kein ausgebildeter Jurist, um evlt. negativen Konsequenzen aus Verfehlungen gegen diesen Vertrag bzw. Bestandteile zu erkennen und entsprechende andere Formulierungs-Vorschläge zu machen.

Du bist in Deinen gesetzlich verankerten Rechten eingeschränkt, nur alleine ohne Begleitung aufzukreuzen.
Corona hin oder her.
Entweder Begleitung oder kein persönlicher Termin.
Du fühlst Dich ohne Begleitung einem solchen Gespräch nicht gewachsen.

Die Hygiene-Regelungen wüsste ich z.B. gerne schon vorher, bevor ich die "Fahrt" antrete, um ja nix falsch zu machen.
Und könnte man die Regelungen nicht auch außen am Gebäude anbringen, um nicht schon beim Betreten in's Fettnäpfchen zu treten?

Am bisherigen Werdegang gibt's nix zu erörtern.
Der ist gelaufen und nicht mehr abzuändern.
Also bleibt nur über den zukünftigen zu reden.
Und definitiv nur der berufliche. Alles andere hat Herr/Frau SB nicht zu interessieren.

Test: wenn das nur ein allgemeiner Schnell-Test ist - keine Schanze. Die sind - noch - zu unzuverlässig, um denen wirklich zu trauen.
Wenn überhaupt, dann nur PCR-Test (oder wie das heißt) und deren Auswertung dauert.
Abgesehen davon ist es meiner persönlichen Gesundheit äußerst abträglich, bei den derzeitigen Temperaturen draußen in einer Schlange bei direkter Sonneneinstrahlung rumzustehen, bis ich denn endlich getestet werden könnte.
Kreislaufschwäche, Hitzeschlag.

Des weiteren werde ich meinen Gesundheitszustand nicht mit Ihnen erörtern, das geht sie nix an.

Und so weiter, und so weiter.

Koschtet aber alles Nerven und Zeit und Energie.


Langer Rede kurzer Sinn:
Hin gehen, mit Maske und Einladung und Papier und Bleistift/Kugelschreiber.
Test gibt's nicht - siehe oben.
Begrüßung und dann Papier und Bleistift zücken und die ersten Schritte für ein Protokoll aufschreiben:
Ort, Datum, Uhrzeit, Teilnehmer, .... wenn gefragt wird, was da geschrieben wird: mein Protokoll dieser Besprechung.
Immer mal wieder unterbrechen, Du kommst mit dem Mitschreiben nicht nach.
Wenn's zur EGV kommt, ruhig ausdrucken lassen - Du unterschreibst nicht, Du nimmst mit nach Hause und prüfst.
Begründung siehe oben.

Und letztendlich unterschreibst Du sowieso nicht.


Dann Fahrtkosten beantragen. Egal ob Auto, ÖPNV oder Fahrrad.
Nicht abwimmeln lassen.
Dann erst verabschieden (lassen)

Zwischen Begrüßung und Verabschiedung nur das allernötigste erzählen.

So grob wäre mein Fahrplan.


Nachtrag:
Richtig! Maske!
Die muss ich aus meinem persönlichen Regelsatz zahlen und dort ist nix mehr über für Masken für Zwangstermine beim JC.
Also noch 5 Tacken auf die Fahrtkosten draufsetzen.
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Buchhalter
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Re: Einladung erhalten mit merkwürdiger Formulierung - Testpflicht?

#4

Beitrag von Buchhalter »

Kleiner Zwischenstand:

Die Lady im Jobcenter hat ihren für Vormittag geplanten Termin durch die Kollegin um 6:45Uhr kurzfristig (90min vor dem eigentlichen Termin) per Email abgesagen lassen und mir zugleich einen neuen Termin zugeschickt mit selbigen Wortlaut. Jetzt aber als Folgegespräch!

Meine Email in welcher ich dieser mitteilte die Unterschrift unter die EGV zu verweigern wird gekonnt ignoriert. Auch ein Einschreiben mit selbigem Wortlaut wird ignoriert. Ich habe klargestellt, dass ich unter keinen Umständen die EGV unterschreiben werde und den kompletten rechtswidrigen Inhalt ablehne.

Anstatt also den VA zu erlassen bombardiert mich diese Person mit Terminen und will mit Teufel komm raus den Inhalt besprechen welchen ich nachweislich komplett ablehne.

Was es in einer solchen ausweglosen Situation für den SB noch zu besprechen gibt ist mir ein Rätsel. Verbesserungsvorschläge ignoriert, der Informationspflicht nicht nachgekomnen und auf nachweisliche Einlassung zur Sache, diese nicht zu unterschreiben, geschwiegen. Mittlerweile geht das große Schweigen und Ignorieren in die 4 Woche.

Der Grund zur persönlichen Einladung ist somit hinfällig und zwar zu 100%.

Es wird eine Dienstaufsichtsbeschwerden folgen mit dem Ziel den VA auszulösen um ihn anschließend für unwirksam zu erklären.
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marsupilami
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Re: Einladung erhalten mit merkwürdiger Formulierung - Testpflicht?

#5

Beitrag von marsupilami »

Dienstaufsichtsbeschwerde kannst Du Dir sparen - bringt im Endeffekt nichts.

Den VA für unwirksam zu erklären funktioniert nicht.
Die Behörde erlässt den und Du kannst gegen die Inhalte klagen - das bringt aber nur was, wenn Du wirklich "beschwert" bist.
Z.B. man forder von Dir 50 Bewerbungen pro Woche, womöglich ohne Kostenerstattung.
Und dazu noch, dass Du jede Woche antanzt und die Bewerbungen und die Ab-/Zusagen bzw. Einladungen zu Gesprächen vorlegst.
Das wäre dann wirklich Grund zu klagen.

Nur weil JC schweigt, ist die Einladung zum Termin nicht hinfällig, nur weil Du das so erklärst.
Du würdest bei einer Terminweigerung denen Grund geben, Dir eine reinzuwürgen wg. nicht erfüllter Mitwirkungspflicht.

Ich hätte mir den Joke erlaubt zum Termin zu erscheinen und wenn die dann mimimimi per E-Mail abgesagt, erwidern: ich rufe nicht alle 5 Minuten meine Mails ab. Ich hab besseres zu tun.
Könnt ihr auch nicht von mir verlangen.

So, und nun Fahrtkostenerstattung bitte.
Die werden sich vermutlich weigern, aber 90 Minuten vor Termin per Mail absagen ist nicht rechtzeitig.
Zahnarzt, Physio, die wollen alle wenn irgendmöglich mind. 24 h vorher abgesagt bekommen, also kannst Du das auch von Behörde verlangen.
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Koelsch
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Re: Einladung erhalten mit merkwürdiger Formulierung - Testpflicht?

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich würde mal zart darum bitten, Dir schriftlich die Rechtsgrundlage zu nennen, auf Grund derer § 13 Abs. 4 SGB X durch die CORONA-Regeln ausgehebelt/aufgehoben wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Einladung erhalten mit merkwürdiger Formulierung - Testpflicht?

#7

Beitrag von Günter »

Mal so nebenbei bemerkt, wenn man völlig richtig argumentiert, die EGV ist ein Vertrag zwischen gleichwertigen Partnern, dann muss man auch akzeptieren, dass der andere Partner in Verhandlungen treten will.

Einfach einen VA ohne den Versuch einer EGV-Verhandlung erlassen fliegt denen sonst sofort beim SG um die Ohren.

Wenn man aber sagt, mit euch verhandle ich nicht, dann werden die Chancen gegen einen VA erfolgreich vorzugehen relativ gering sein.

Aber ich hab es aufgegeben anderen Ratschläge zu geben, jeder ist seines Glückes Schmied, du bist vermutlich alt genug um erfolgreich das Falsche zu machen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Buchhalter
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Re: Einladung erhalten mit merkwürdiger Formulierung - Testpflicht?

#8

Beitrag von Buchhalter »

Es wurden Verbesserungsvorschläge gemacht, wurden jedoch gekonnt ignoriert. Die EGV ist so wie sie vorliegt zu 95% rechtswidrig. Das der SB die EGV komplett abändert ist unwahrscheinlich, defacto werden einzelne Punkte abgeändert was im ganzen nichts ändert.

Deine Ratschläge habe ich alle gelesen, auch den in welchen angeraten wurde den SB darüber in Kenntnis zu setzen das man die EGV ablehnt und keinerlei Verhandlungen anstrebt. Am Ende bringt es mir nichts das 1-2 Punkte umgeschrieben werden, weil der Rest rechtswidrig bleibt. Mein Fehler war, dass ich generell Verbesserungsvorschläge gemacht habe, daraus ist erst dieser ganze Zirkus entstanden.

Der SB hätte wenn er wollte schon lange den VA raushauen können, macht er nicht weil ich die Joker in der Hand habe. Ich sehe aber keinerlei Benachteiligung vor einem SG der meine Chancen schmälert nur weil ich generell rechtswidrige Verträge ablehne.

Ich war bereit den Inhalt auszuhandeln, dieses Recht wurde mir nicht gewährt und stattdessen versucht man mich durch persönliche Einladungen vom Gegenteil zu überzeugen. Meinen Standpunkt habe ich dem SB mitgeteilt und die Verhandlungsbereitschaft zurückgezogen mit der Bitte den VA zu erlassen.

In einem persönlichen Termin werde ich ebenfalls nichts unterschreiben und in Zukunft die ganze Angelegenheit anders angehen.

Also Günter, ich freue mich weiterhin über deine Ratschläge 👍 Danke auch für die restlichen Wortmeldungen 👍
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