ALG I, Übungsleiterpauschale Honorarvertrag - was geht?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Anneliese
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ALG I, Übungsleiterpauschale Honorarvertrag - was geht?

#1

Beitrag von Anneliese »

:Kathi: Hallo ihr Lieben,
ich habe versucht meine Frage in den richtigen Thread zu packen, wenn ich hier falsch bin, gern verschieben.

Ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem Problem helfen:

Ich stehe derzeit zwischen zwei Verträgen, da ich an einer Schule arbeite, die zu den Sommerferien den Vertrag auslaufen lässt und dann eine Woche vor Beginn des neuen Schuljahres den neuen Vertrag mit mir abschließt.
In der Zwischenzeit beziehe ich in den 5 Wochen ALG I.
Nun habe ich ein Jobangebot bekommen, bei dem ich 1250€ bzw. 1400€ verdienen könnte.
Da es sich bei dem Arbeitgeber um eine gemeinnützige GmbH handelt, die Tätigkeit einem pädagogischen Zweck dient (ich leite Workshops und habe Nachtschichten) und ich nicht hauptberuflich bei dem Arbeitgeber arbeite, möchte ich gern eine Übungsleiterpauschale beziehen. Es wären unter 3000€ im Jahr und weniger als 60h im Monat. Wenn ich mich richtig belesen habe, wäre dies in Kombination mit ALG I in Ordnung, da steuerfrei.
Leider ist es der GmbH nur möglich mir einen Honorarvertrag auszustellen, der unter anderem die Begriffe "selbstständige Tätigkeit" beinhaltet.
Ich bin nicht selbstständig gemeldet, sondern arbeitslos. Ist das ein Problem? Muss ich mich selbstständig melden (mag nich)? Für eine Tätigkeit von insgesamt 5 bzw. 7 Tagen? (mag wirklich nich)
Bei Bedarf könnte ich den Vertrag geschwärzt einscannen, vielleicht hilft das.

Viele liebe Grüße
Anneliese :ka:
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Koelsch
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Re: ALG I, Übungsleiterpauschale Honorarvertrag - was geht?

#2

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Anneliese
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Re: ALG I, Übungsleiterpauschale Honorarvertrag - was geht?

#3

Beitrag von Anneliese »

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich kann mit der ersten Antwort leider nicht viel anfangen.
Den Link der zweiten Antwort habe ich auch schon gesehen und frage mich, was Du mir damit zeigen möchtest.
Meine Frage ist ja eher, ob ich mich an dem Begriff "selbstständige Tätigkeit" im Vertrag stören sollte, wenn ich nicht selbstständig gemeldet bin. Besonders als ALG I Empfängerin, sonst Angestellte.. und nun plötzlich selbstständig?
Oder gelte ich automatisch als selbstständig, wenn ich nicht angestellt bin und als Übungsleiterin arbeite?
Die 15h, die im Link erwähnt sind, habe ich übrigens in anderen Quellen auch als 60h im Monat gefunden, was mir besser passt :)

LG
A
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marsupilami
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Re: ALG I, Übungsleiterpauschale Honorarvertrag - was geht?

#4

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Du musst Dich für die pädagogischen Jobs nicht irgendwo als "selbstständig" melden.
Warum die in der Nacht (nach 22:00 Uhr) laufen sollen, ist mir nicht so ganz klar.
Oder sind damit Abend-Kurse gemeint?

Wenn diese gemeinnützige GmbH Dich im "Arbeitsvertrag" als selbstständig bezeichnet, läuft das auf einen sog. Rahmenvertrag hinaus.

Innerhalb dieses Rahmenvertrages kann er Dir div. Jobs bzw. die Durchführung verschiedener Workshops/Seminare anbieten.
Du bist aber nicht verpflichtet, diese Angebote auch alle anzunehmen.
Du arbeitest dann auf Honorar-Basis, bist nicht fest angestellt.
Der "Arbeitgeber" muss dann keine Soz.Vers.-Beiträge für Dich abführen.
Du mußt dann Rechnung(en) schreiben und am Ende des Jahres diese Einnahmen in der Steuererklärung als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit angeben und dafür Steuern zahlen.

Andererseits kannst Du alle mit diesen Tätigkeiten anfallenden Ausgaben (Fahrtkosten, Anfertigen von Unterrichtsmaterialien, Kopien für die TN, ....)
als Ausgaben dagegenstellen.

Im Grunde ist das ein Neben-Job auf selbstständiger Basis neben dem ALG I
Ich würde mich an dem "selbstständig" nicht stören.
Du musst nur aufpassen, dass der zeitliche Umfang nicht den Regularien des ALG I zuwiderläuft.
Die Höhe des Entgelts ist egal.
Wenn Du nur die Übungsleiterpauschale beanspruchen willst, geht Dir ein Haufen Geld durch die Lappen.

Achte darauf, wenn Du wieder regulär arbeitest, dass Du Deinen AG darüber informierst, dass Du einen Nebenjob hast.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... verbieten/


Nachtrag:
Das größte Problem könnte sein die sog. Scheinselbstständigkeit - d.h. Du arbeitest nur für diesen einen Auftraggeber nach dessen expliziten Vorgaben zu bestimmten Wochentagen, Uhrzeiten, genau vorgegebenen Workshop-Inhalten ect.

Wenn das aber nur der Überbrückung dient, sollte das kein Problem sein.
Und wenn Du das als Nebenjob im geringen Umfang neben Deiner regulären Tätigkeit durchführst, wirst Du auch da nicht mit dem Finanzamt Dich streiten müssen.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: ALG I, Übungsleiterpauschale Honorarvertrag - was geht?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Er muss ja kein Gewerbe anmelden. Es dürfte ausreichen, am Jahresende die Einnahmen als freiberufliche Tätigkeit anzugeben. Kann sein, dass das Finanzamt dann noch die Anlage für selbständige/freiberufliche Tätigkeiten haben will.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Anneliese
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Re: ALG I, Übungsleiterpauschale Honorarvertrag - was geht?

#6

Beitrag von Anneliese »

marsupilami hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 16:24 :willkommen: im Forum.
Vielen Dank :D
marsupilami hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 16:24 Warum die in der Nacht (nach 22:00 Uhr) laufen sollen, ist mir nicht so ganz klar.
Oder sind damit Abend-Kurse gemeint?
Es sind Workshops am Tag und ein paar Nachtschichten. Ist ein Jugendcamp und ich passe sozusagen von 21-7Uhr auf, dass nix passiert.
marsupilami hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 16:24 Im Grunde ist das ein Neben-Job auf selbstständiger Basis neben dem ALG I
Ich würde mich an dem "selbstständig" nicht stören.
Du musst nur aufpassen, dass der zeitliche Umfang nicht den Regularien des ALG I zuwiderläuft.
Und genau da liegt mein zweites Problem. Ich darf nur 165€ pro Monat nebenher verdienen, wenn ich einen Nebenjob habe. Als Übungsleiterin bin ich von der Steuer befreit und kann 3000€ im Jahr dazuverdienen. Außerdem habe ich bisher nur eine Quelle gefunden, bei der steht, dass ich nicht mehr als 60h im Monat arbeiten darf, was passen würde.. alle anderen Quellen reden aber von unter 15h pro Woche und das ist für mich nicht machbar.
In der einen Woche arbeite ich 20 in der nächsten Woche sogar 30h und verdiene damit mehr als 165€ pro Monat.
Deshalb frage ich mich jetzt, ob ich den Honorarvertrag einfach so unterschreiben kann und wie dann das Amt weiß, dass das kein Nebenjob ist, sondern diese Übungsleiterpauschale, denn das steht ja nirgends im Vertrag.

Ich weiß nicht, ob das verständlich ist.
Aber Dein Beitrag hat mich schon ein bisschen beruhigt... aber ich verbleibe doch noch unsicher.

LG und eine gute Nacht (oder vielleicht einen Guten Morgen)
Anneliese

PS: Wenn ich die Kohle nicht so dringend bräuchte, würde ich das ALG I einfach aussetzen für den Zeitraum, aber davon möchte ich so lange es geht noch keinen Gebrauch machen.

PPS: Den Job mache ich nicht während ich wieder regulär arbeite, sondern nur in dem prekären Moment der Schulsommerferien, in denen ich keinen Vertrag habe und deshalb arbeitslos gemeldet bin.
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Koelsch
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Re: ALG I, Übungsleiterpauschale Honorarvertrag - was geht?

#7

Beitrag von Koelsch »

Im Gesetz ist von 15 Stunden die Rede, vgl. § 138 SGB III

Wenn Du die Übungsleiterpauschale geltend machen willst, dann muss sich aus dem Vertrag ergeben, dass es sich genau darum handelt, es muss also drin stehen der Hinweis auf § 3 Nr. 26 EStG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: ALG I, Übungsleiterpauschale Honorarvertrag - was geht?

#8

Beitrag von marsupilami »

Was wäre falsch daran, wenn sich Anneliese aus der Arbeitslosigkeit abmeldet, den Selbstständige-Job durchzieht?
Sie müsste sich dann allerdings für die Zeit selbst um Soz.Vers. kümmern. Das müsste sie dann von dem "Honorar" abziehen.
Was bleibt dann über?
Lohnt sich das und all der andere übrige "Kram" (Rentenversicherung!) gegenüber dem ALG I ?

Vielleicht bei der örtlichen Filiale Deiner Krankenkasse einen Beratungstermin machen.
Was können die Dir anbieten, wie rechnet sich das?

Und einen 2. bei einem Mitbewerber.


Dabei aber nicht das gesamte Jahr aus dem Auge verlieren - wie sieht die Jahresendabrechnung beim Finanzamt aus?

Auch nicht vergessen: Du kannst das mit in Deinen Lebenslauf aufnehmen, Du bist nicht 2,3 Monate Däumchen drehend zu Hause gesessen.
Sowas lernt für's Leben und verbessert Deinen Umgang mit den jungen Leuten - also ein Plus-Punkt.
Signatur?
Muss das sein?
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