Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhalten?

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Passionlevier
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Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhalten?

#1

Beitrag von Passionlevier »

Hallo zusammen,

Letzte Woche habe ich die Zuweisung zu einer Maßnahme bekommen für Montag den 28.06.2021 und am Freitag Nachmittag eine Einstellungs Zusage für den 05.07.2021 also eine Woche Später.

Nun ergibt sich aber folgendes und zwar der Vertrag wird im Laufe nächster Woche unterschrieben. Nun ist natürlich niemand mehr auf einen Freitag Nachmittag beim Arbeitsamt erreichbar und so stellt sich mir natürlich die Frage, wie geht es denn nun weiter ?

Am Montag zur Maßnahme Fahren und dem MT dort freundlich aber bestimmt mitteilen das man darauf nicht mehr Angewiesen ist ?
Ist doch bestimmt ne Doofe idee oder nicht?

Am Montag zur Maßnahme Fahren, nichts Unterschreiben und ruhig und Still in eine Ecke setzen sowie darauf hoffen das man rausgeschmissen wird?
Wie oft kommt das vor auf ner Skala von Selten bis überdurchschnittlich oft ?

Am Montag für den Rest der Woche Krankschreiben lassen ?
Aber wie teile ich das hier dem Arbeitsamt mit, die haben hier ja noch kein Publikums Verkehr.

Hoffen das bereits Montag Geld auf dem Konto ist, ist es in der Regel ja bei uns immer 2 Tage vor Monats Ende aber bei meinem Glück warten die wieder bis zur letzten Minute mit der Anweisung, damit se es im Zwangsfall noch Sperren können alles schon gehabt.

Und das SG hier weil darauf sicher wieder einige Anspielen werden, nun wie drück ich das Diplomatisch aus, die Wahrscheinlichkeit das die noch Reagieren bevor der Drops ohne hin gelutscht ist, wäre so als würde man in einen piranha verseuchten Pool springen und hoffen das man nicht gefressen wird.

Wie würdet ihr nun weiter verfahren, ja ich weiß das ganze ist echt kurz fristig aber nun leider auch nicht mehr zu ändern.
Über jede Hilfe bin ich dankbar.
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marsupilami
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Erstmal Glückwunsch zum Arbeitsvertrag bzw. Job.

Ansonsten hast Du doch mit Deinen beiden ersten entsprechenden Absätzen die Vorschläge für's weitere Vorgehen selbst gemacht.

Entweder mit einer Kopie der Einstellungszusage zur Maßnahme fahren und kund tun: brauch ich nicht mehr.


Oder eben hingehen, zuhören, nix sagen aber auch nix unterschreiben.
Du willst die zu unterschreibenden Unterlagen mitnehmen und zu Hause in Ruhe durcharbeiten und dann evtl. unterschreiben.
Rausschmeißen können sie Dich nicht, denn Du bist ja mangels Unterschrift noch gar nicht drin.

Wenn Du dann den Arbeitsvertrag hast, meldest Du das dem JC, bittest um entsprechende finanzielle Überbrückung, weil der Arbeitslohn in Zukunft erst am Monatsende bzw. Anfang nächsten Monat kommt.
Und man möge den Maßnahmeträger informieren.
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Buchhalter
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#3

Beitrag von Buchhalter »

Einstellungszusagen sind wie Versprechen der Politiker - Die Wahrscheinlichkeit das NICHTS unterschrieben wird liegt immerhin bei 50% (siehe 1. Satz). Der Regelsatz müsste am Dienstag auf dem Konto sein, aber auch einer möglichen Sanktion muss eine Anhörung vorhergehen, das dauert 14 Tage, Geld ist also sicher, zumindest für Monat Juli.

Möglichkeit(en):

1: AU
2: Zuweisung nie erhalten, hier Nachweis JC über Zustellung = Option bei Normalpost anzuwenden
3: Zur Maßnahme hinfahren und wie bereits geschrieben NICHTS unterschreiben ect.

Frage zu 3: Profiling, Potenzialanalyse erfolgt? Sind in der Zuweisung alle Kriterien der Maßnahme genannt?
Passionlevier
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#4

Beitrag von Passionlevier »

Antwort zu Frage zu 3:

Nein, Nein und Nein

Hab die Zuweisung mal angefügt. Vielleicht hilft euch das ja.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich würd Marsu's Vorgehen empfehlen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#6

Beitrag von marsupilami »

Welche Kenntnisse sollen vermittelt werden?
Tägliche Unterrichtszeit?


Technischer Hinweis:
deutlich schärfer und richtige Reihenfolge wäre nett.
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#7

Beitrag von Passionlevier »

Nun zu den Vermittelten Kenntnissen kann ich leider nichts sagen, mehr als das habe ich nämlich nicht bekommen.
Auch zur Unterrichtszeit kann ich entsprechend nichts sagen, da ich dazu nichts bekommen habe.
Buchhalter
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#8

Beitrag von Buchhalter »

Ist die Zuweisung von der Agentur für Arbeit?
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kleinchaos
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#10

Beitrag von kleinchaos »

Jobaktiv, das ist so ne allgemeine Blabla-Maßnahme, mit Bewerbungstraining und so bissel Druck, du sollst ja aktiviert werden, damit wie das Duracell-Häschen loshoppelst und Arbeit suchst.
Hast du nun aber, also brauchst die Maßnahme nicht, ist für dich ungeeignet, rausgeworfene Steuergelder
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#11

Beitrag von marsupilami »

Also entweder hingehen, sich anwesend melden.
Augen und Ohren auf, evtl. Notizen machen - nix unterschreiben, auf gar keinen Fall, standhaft bleiben.
Du willst die zu zeichnenden Unterlagen mit nach Hause nehmen, in Ruhe durcharbeiten.

Wenn da was nicht so recht passt zum Thema Corona (Anzahl Personen in einem Raum = Abstände, Masken, etc.) - nicht lange fackeln, Abflug machen mit dem entsprechenden Hinweis und sich SOFORT beim JC telefonisch beschweren.
Zu Hause entsprechenden Schrieb gleichen Inhaltes aufsetzen und zusätzlich an's JC schicken.
Telefonisches wird gerne mal abgestritten, vergessen, unter den Teppich gekehrt.

Den AV unterschreiben, dies dem JC melden und gut ist.


Oder aber mit der (schriftlichen?) Einstellungszusage hingehen, die vorlegen und sagen: brauch' ich nicht, ich hab ab 01.07. einen Job.
Danke. Adda. Tschüss.
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Günter
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#12

Beitrag von Günter »

Was soll der Quatsch mit hingehen.

Ich würde dem JC schreiben:

Ich werde am .... einen Arbeitsvertrag am dem 05.07.2021 unterschreiben. Damit ist der Sinn Ihrer Maßnahme "Vermittlung in Arbeit" erfüllt.

Eine Teilnahme an der Maßnahme wäre eine Verschwendung von Steuergeldern und das wollen Sie und ich doch tunlichst vermeiden.

Mit f....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#13

Beitrag von marsupilami »

Dann muss das Schreiben von Günter aber beweissicher (also Fax mit qualifiziertem Protokoll, Einwurf-Einschreiben, ....) beim JC ankommen.

Denn wenn Passionslevier morgen zu Beginn der Maßnahme nicht erscheint, weiß das das JC 2 Stunden später.
Die Information klettert in Windeseile zur Leistungsabteilung und Leistungen werden eingestellt.
Erstmal.

Den "Anhörungsbogen", dass Leistungen eingestellt werden und dass der Delinquent sich dazu äußern möge, den schickt man irgendwann mal nach.
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Passionlevier
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#14

Beitrag von Passionlevier »

Ich weiß zwar nicht was ihr immer mit dem Job Center habt, aber es geht hier um ALG 1 und nicht um ALG 2.
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#15

Beitrag von Buchhalter »

Ich würde (ICH) in einer solchen Situation folgendes tun.

In der Zuweisung steht ja, dass die Fehlzeiten hinten drangehängt werden. Also ist es Jacke wie Hose ob der Teilnehmer plötzlich eine AU vorweist, sei es nur bis zum Datum der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, die Maßnahme verlängert sich sowieso dementsprechend. Einen solchen Arbeitsvertrag würde ich nie erwähnen, wozu auch, wird er unterschrieben dann reiche ich diesen ein, alles was vor der Unterschrift passiert sind "Spekulationen".

Erfährt das AA vor der möglichen Einstellung dann ergeht sofort ein Bescheid dass ab 05.07.2021 die Zahlung aufgrund einer Arbeitsaufnahme eingestellt wird. Lustig wird es erst dann, wenn keine Zahlung mehr erfolgt aber der LE auch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Ich (ICH) würde so vorgehen:

1) AU erstmal um die kurzen Fristen mit der Maßnahme abzufedern - Ich verpasse nichts, die Maßnahme verlängert sich.
2) Email an potenziellen AG mit der Bitte per Email die Einstellungszusage zu formulieren
3) Email an AA

Wobei zu 2 und 3 eine Kollision im 2. Absatz stattfindet.

Andere Möglichkeiten wurden aber hier schon ausführlich beschrieben.

Aber wie immer, viele Wege führen nach Rom
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marsupilami
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#16

Beitrag von marsupilami »

Passionlevier hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 11:25 Ich weiß zwar nicht was ihr immer mit dem Job Center habt, aber es geht hier um ALG 1 und nicht um ALG 2.
Ich bekenne mich schuldig, das immer wieder gerne zu verwechseln bzw. über einen Kamm zu scheren. :verlegen:
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Passionlevier
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#17

Beitrag von Passionlevier »

Buchhalter hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 13:14 Ich (ICH) würde so vorgehen:

1) AU erstmal um die kurzen Fristen mit der Maßnahme abzufedern - Ich verpasse nichts, die Maßnahme verlängert sich.
2) Email an potenziellen AG mit der Bitte per Email die Einstellungszusage zu formulieren
3) Email an AA

Wobei zu 2 und 3 eine Kollision im 2. Absatz stattfindet.

Andere Möglichkeiten wurden aber hier schon ausführlich beschrieben.

Aber wie immer, viele Wege führen nach Rom
Gut dann denke ich werde ich morgen wie oben beschrieben vorgehen und mir mal eine AU besorgen, wenn dann der Vertrag unterschrieben ist, sollte ja nächste Woche definitiv passieren werde ich das dann dem AA einreichen.

Sollte wieder erwarten kein Vertrag zustande kommen wo von ich jetzt mal nicht ausgehe, war ich die Woche eben krank und bin dann ab Montag drauf bei der Maßnahme.

Wenn ich morgen früh um 08:00 Uhr direkt bei der AA anrufe und mich krank melde, antritt maßnahme wäre ja um 08:30 Uhr dürfte es ja keinen Grund mehr geben das ALG 1 zu sperren oder ? Eine AU würde ich dann Zeitnah einreichen. Vermutlich wäre da das günstigste, Einschreiben richtig ?
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#18

Beitrag von Buchhalter »

Hotline anrufen und die AU vormerken lassen. Die AU selbst als Normalbrief mit Prio (Prio = Sendungsnachweis) kostet 1€ extra
AU ein wichtiger Grund und somit für die Dauer keine Maßnahme und keine Sperrung.

Überschneidet sich die Dauer der Krankmeldung mit dem Arbeitsbegin unbedingt wieder "Gesund schreiben" lassen.

0,80€ für den Brief + 1€ Prio (Sendungsnummer online nachzuverfolgen)
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Günter
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#19

Beitrag von Günter »

Buchhalter hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 13:14

Erfährt das AA vor der möglichen Einstellung dann ergeht sofort ein Bescheid dass ab 05.07.2021 die Zahlung aufgrund einer Arbeitsaufnahme eingestellt wird. Lustig wird es erst dann, wenn keine Zahlung mehr erfolgt aber der LE auch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Ich liebe diese Panikmache.
Arbeitslosengeld Auszahlungstermine
Das Arbeitslosengeld wird in der Regel für den vergangenen Monat zur Zahlung gebracht, sodass der Leistungsbezieher am ersten Werktag des Folge-Monats das Geld auf dem Konto hat.
https://www.jobrecht.de/arbeitslosengeld/auszahlung/

Das Geld sollte bis Monatsende reichen. Falls es nicht mit dem Arbeitsvertrag klappt, ist immer noch ausreichend Zeit, die BA entsprechend zu informieren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#20

Beitrag von Passionlevier »

So also hier mal ein kleiner Zwischenstand,

Heute Morgen punkt 8 Uhr das AA angerufen, zwecks Krankmeldung, die Dame war sehr nett und sagte mir ich solle auch bitte dem Träger der Maßnahme bescheid geben, kein Problem auch diesem habe ich bescheid gegeben, auf die Frage wie lange ich denn Krank sei, sagte ich erstmal eine Woche, Antwort des Trägers, ok dann schicken Sie bitte die Krankmeldung direkt an die AA hier aus der Maßnahme sind Sie raus.

Jetzt muss ich nur noch die Krankmeldung zur AA schicken passiert heute Nachmittag und dann sehen wir mal weiter.
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#21

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#22

Beitrag von marsupilami »

Gut.

Dann drück ich noch :Daumen: für die Zeichnung des AV.
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Buchhalter
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#23

Beitrag von Buchhalter »

Die Mitarbeiter vom Maßnahmeträger sind bestens informiert. Solange der Teilnehmer keine Unterschrift geleistet hat hat er dem Träger gegenüber keinerlei Verpflichtung eine AU zuzusenden. Viel Glück und Erfolg im weiteren Werdegang.
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#24

Beitrag von Passionlevier »

Update zum Zwischenstand:

Krankmeldung ging heute Nachmittag raus.
Arbeitsvertrag zum 05.06.2021 wurde kurz danach unterschrieben.
Veränderungs Mitteilung geht noch Raus und dann sollte sich das hoffentlich erledigt haben.


In diesem Sinne danke für alle Hilfreichen Tipps.
Sollte ich mal wieder in den Genuss des AA kommen dann werde ich mich vertrauensvoll an euch wenden.
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Re: Zugewiesene Maßnahme, nun habe ich zum 05.07.2021 eine Arbeitsstelle gefunden, wie sollte ich mich nun weiter verhal

#25

Beitrag von marsupilami »

Danke für die Rückmeldung und das Vertrauen.
Viel Erfolg beim und im neuen Job. :Daumen:
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