Was passiert mit der Krankenversicherung bei einer vorläufigen Leistungseinstellung?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Bolbo
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Was passiert mit der Krankenversicherung bei einer vorläufigen Leistungseinstellung?

#1

Beitrag von Bolbo »

Hallo,
bei mir wurden letztes Jahr die Leistungen vorläufig eingestellt (zunächst ohne Bescheid). Die Leistungen wurden damals nach zwei Wochen wieder aufgenommen. Allerdings habe ich mich immer gefragt, was mit der Krankenversicherung passiert, wenn die Leistungen (vorläufig) eingestellt werden. Damals habe ich erst über die Leistungseinstellung erfahren als ich beim JC angerufen habe, da kein Geld überwiesen wurde. Kann es Probleme geben, wenn man in dieser Zeit zum Arzt geht?

Mir ist klar, dass bei einer Leistungseinstellung die Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt werden und man bei Beitragsschulden, dann nur noch notversichert ist. Ich frage mich nur wie schnell das mit dem Versicherungsstatus bei Nichtzahlung durch das Jobcenter geht.
Zuletzt geändert von Bolbo am Mi 7. Jul 2021, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Was passiert mit der Krankenversicherung bei einer vorläufigen Leistungseinstellung?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: Wenn die Leistung wieder aufgenommen wurde, dann schließt das auch die KV-Beinträge mit ein. Bevor es zur Notversicherung kommt, erhältst Du erst mal eine "freundliche" Mitteilung der Krankenkasse, das kein Geld eingegangen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Bolbo
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Re: Was passiert mit der Krankenversicherung bei einer vorläufigen Leistungseinstellung?

#3

Beitrag von Bolbo »

Alles klar, danke. Also ist eher unwahrscheinlich, dass man unwissend in die Notversicherung rutscht und einen Arztermin wahrnimmt, weil man keinen Bescheid vom Jobcenter bekommen hat. Man würde dann eine Mitteilung von der Krankenkasse bekommen. In der Notversicherung wäre dann natürlich wieder die Frage welche Leistungen noch abgedeckt sind.

Ich hatte damals Angst einen Arzt aufzusuchen, da ich sehr verunsichert war.
Olivia
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Re: Was passiert mit der Krankenversicherung bei einer vorläufigen Leistungseinstellung?

#4

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

Irgendwelche Gründe müssen das JC ja zu der Leistungseinstellung bewogen haben. Evtl. eine ungenehmigte Ortsabwesenheit? Dann müsste das JC jedoch einen Bescheid schicken, mit der Feststelung der Leistungseinstellung und einer Begründung dazu. Dagegen sollte Widerspruch eingelegt werden, ggf. auch nachträglich, selbst wenn die Leistungen wieder aufgenommen wurden.
Bolbo
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Re: Was passiert mit der Krankenversicherung bei einer vorläufigen Leistungseinstellung?

#5

Beitrag von Bolbo »

Wampe hat geschrieben: Mi 7. Jul 2021, 14:21 Nur noch Notfallbehandlung, also Zahnschmerzen oder Unfallverletzungen Ja, Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen Nein.
Ich frage mich allerdings, wie das bei psychischen Leiden aussieht.
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tigerlaw
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Re: Was passiert mit der Krankenversicherung bei einer vorläufigen Leistungseinstellung?

#6

Beitrag von tigerlaw »

Solanfe keine akute Lebensgefahr besteht: Wohl nein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Was passiert mit der Krankenversicherung bei einer vorläufigen Leistungseinstellung?

#7

Beitrag von Olivia »

Hat das JC verlauten lassen, warum die Zahlungen eingestellt wurden? Oder war es ein Fehler im Computersystem?
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marsupilami
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Re: Was passiert mit der Krankenversicherung bei einer vorläufigen Leistungseinstellung?

#8

Beitrag von marsupilami »

Ich würde auch auf einem entsprechenden Bescheid für die Leistungseinstellung bestehen.
Signatur?
Muss das sein?
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