Peg mache mich darauf aufmerksam:
Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im "Insolvenzbekanntmachungsportal" veröffentlicht sein dürfen
Urteil: https://openjur.de/u/2345121.html
OLG Schleswig - 17 U 15/21 - SCHUFA Löschung nach Restschuldbefreiung
OLG Schleswig - 17 U 15/21 - SCHUFA Löschung nach Restschuldbefreiung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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