Verböserungsverbot im Widerspruchsverfahren

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Koelsch
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Verböserungsverbot im Widerspruchsverfahren

#1

Beitrag von Koelsch »

Bitte nicht nachfragen, eLB hat mir (noch) nicht alle Unterlagen geschickt.

JC erlässt vorläufigen Bescheid auf Grund vEKS. eLB legt fristgemäß Widerspruch ein. Nach "elend langer Zeit" kommt vom JC nun ein Änderungsbescheid, der, darauf wird ausdrücklich hingewiesen, Gegenstand des Widerspruchsverfahren sei.

In diesem Änderungsbescheid "ermittelt" JC durch Streichung von Betriebsausgaben, einen höheren Gewinn als in der vEKS.

Meine Zahnschmerzen hier: Ist das nicht gundsätzlich unzulässig, weil es sich hier um eine Verböserung handelt? :1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Verböserungsverbot im Widerspruchsverfahren

#2

Beitrag von tigerlaw »

Wampe hat geschrieben: Fr 9. Jul 2021, 11:07 Das ist noch nicht der Widerspruchsbescheid, also vermutlich Ja.
Richtig, sondern vermutlich kommt noch ein Widerspruchsbescheid, mit dem zurückgewiesen wird.

Andererseits: vEKS --> Wann ist denn der BWZ rum?

Schlimmstenfalls: ER-Antrag für den Rest-Zeitraum!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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