Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

Wissenwertes, Links und mehr
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#1

Beitrag von Koelsch »

Folgender Fall (heute bei den anonymen Insolvenzlern)

Kleine Gastronomin, Einzelunternehmerin, kommt durch Corona in erhebliche Schieflage. Wie leider nicht selten, zahlt sie Miete, Lieferanten (man kennst sich ja seit Jahrzehnten), Telefon etc. etc. unter "Plünderung" der Altersvorsorge. Nicht gezahlt werden die Krankenkassenbeiträge der Frau, und das seit 1,5 Jahren. Es geht nicht mehr, sie meldet, auch auf Druck der KV, Insolvenz an. Einziger Gläubiger - die Krankenkasse.

Erste "Amtshandlung" des Insolvenzverwalters - Rückforderung aller von der Frau bezahlten Rechnungen für Miete, Lieferanten, Telefon etc. etc.

...... und das ist korrekt, durch die Zahlung der Rechnungen hat die Frau Gläubiger bevorzugt. Insoverwalter darf das Geld zurückfordern, das seit Eintritt des ersten offenen KV Beitrages gezahlt wurde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#2

Beitrag von kleinchaos »

Genau diese Frage hatte ich Dienstag in der Beratung.
Es ging darum, dass der Inso-Verwalter eben alles zurückbucht, Telefon, Internet, Bio-Laden-Beiträge etc. Dazu habe ich im Web folgendes gefunden: https://www.123recht.de/ratgeber/insolv ... ?amphtml=1

Es ist doch keine Gläubigerbevorzugung, wenn man seine täglichen Rechnungen regelmäßig bezahlt, aber eben die KV nicht kann. Durch die Rückbuchung der Überweisungen wird der Schuldner in noch größere Schulden gestürzt, die Summe seiner Gläubiger erhöht sich erheblich.
Ich lese das so, dass nur Zahlungen an Gläubiger, deren Forderungen in der Insolvenz angemeldet wurden, zurückgebucht werden dürfen. Also alle bereits vorher geschlossenen Ratenzahlungen an Gläubiger dürfen nicht mehr bedient werden, weil das Gläubigerbevorzugung wäre.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#3

Beitrag von Koelsch »

Die Insolvenzfachleute heute sahen das anders, die meinten, der Insoverwalter müsse so handeln.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#4

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab ja schon länger den Verdacht, dass auch Inso-Verwalter nur gierige Menschen sind. Rückbuchungen von einem halben Jahr, die dann zur Tabelle gegeben werden, erhöhen die Summe und damit die Vergütung. Wenn man bedenkt, dass das Urteil des BGH schon 11 Jahre alt ist und immernoch kaum bekannt, dann frag ich mich schon manchmal, woran das wohl liegen mag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#5

Beitrag von Koelsch »

Interessant, hab ich gerade mal an die Fachleute gemailt. Mal sehn, ob von denen was kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#6

Beitrag von Olivia »

Darf der Insoverwalter auch bspw. Einkäufe bei Einzelhandelsgeschäften zurückfordern, die mit EC-Karte bezahlt worden sind oder wo er Barzahlungsquittungen bei der Betroffenen konfisziert hat? Das wäre absurd. Aldi, Lidl und Norma werden sich zu wehren wissen, kleinere Läden eher nicht.

Denn auch Einkäufe dort wären "Gläubigerbevorzugung", wenn selbst der Vermieter, die Telefongesellschaft und Lieferanten belangt werden.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#7

Beitrag von Koelsch »

Natürlich wäre das absurd, aber auch das sind nach der Logik dieses in #1 genannten Menschen ja normale Einkäufe, deren Bezahlung er zurückfordern kann. Warum sollte er die Rechnung des Getränkelieferanten zurückfordern, der 3 Fässer Bier in die Gaststätte lieferte aber die 20 Steaks, die die Frau bei ALDI kaufte nicht?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#8

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab ja selber nie PI gemacht, eben weil ich von vielen anderen gehört hatte, dass sie dadurch erst richtig Probleme bekamen, eben gerade mit den täglichen Einkäufen, Stromlieferanten, Vermieter und Telefongesellschaften. Das Auto wurde sofort abgemeldet und für lachhaft geringe Beträge verkauft, die jeder Beschreibung spotteten. Wie derjenige nun auf Arbeit kam oder sonstwohin, war dem IV scheißegal.
Allerdings hatte ich ja dann doch mal drüber nachgedacht und mich im Vorfeld zB beim Vermieter erkundigt, wie das nun gehandhabt wird bei der PI. Man darf ja bis 3 Monate vorher keine Gläubigerzahlungen mehr vornehmen. Und ich hatte Mietschulden mit Räumungsurteil. Der Vermieter, einer der größten in CB und im kommunalen Eigentum, sagte rundweg, dass in dem Fall der Nichtzahlung der vereinbarten Raten sofort das Räumungsurteil wieder auflebt und die mich rausschmeißen. Ich könne es aber verhindern, indem ich das in bar zahle. Quittung bekomme ich nicht, damit der IV nix zu meckern hat wegen Gläubigerbevorzugung. Ich sollte also die Raten schwarz zahlen um nicht rauszufliegen, ohne jeden Nachweis und mit den Damoklesschwert im Genick, dass der Vermieter eben wegen fehlendem Nachweis jederzeit hingehen kann und das Urteil aufleben lassen kann. Das war mir dann doch zu heiß, und so blieb es bei dem Versuch der PI, den ich bis heute nicht wiederholt habe. Und so langsam nähere ich mich bei den meisten Forderungen der 30-Jahre-Grenze, dann kanns sowieso egal sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#9

Beitrag von Olivia »

@kc: Möglicherwerweise wäre das Geld statt bei der Wohnbaugesellschaft bei den Angestellten gelandet, die es für sich selbst genommen hätten.

@Kölsch: Wie kann sich denn ein Gewerbetreibender schützen gegen Einkäufe von Personen, deren Insolvenz bevorsteht und wo dann solche Rückforderungen drohen? Da nützt ja nicht mal Vorkasse, denn die Zahlungsart hat ja keinen Einfluss auf die Rückforderungsmöglichkeit.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bei Gefahr von Insolvenz unbedingt beachten

#10

Beitrag von Koelsch »

@kc hat ja dazu Interessantes gepostet - und auch von einem der Insomenschen gestern kam ein "Sehr interessant". Schaun mer mal, ob er in dem gestrigen Fall damit helfen kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Gesammeltes Wissen, Werkzeuge und Hilfsmittel für Selbständige“