Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Am Dienstag entfernt, ist er schon wieder da - der Untermieter ohne Vertrag namens Schimmel
- marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Anwalt.
Es reicht!
Nachtrag:
Bilder machen nicht vergessen.
Vielleicht morgen früh Bildzeitung o.ä. kaufen und die so hinhalten dass man Datum der Zeitung und Schimmel sehen kann.
Es reicht!
Nachtrag:
Bilder machen nicht vergessen.
Vielleicht morgen früh Bildzeitung o.ä. kaufen und die so hinhalten dass man Datum der Zeitung und Schimmel sehen kann.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Kann nach einer ersten Antischimmelbehandlung bei einer klatschnassen Wand tatsächlich erwartet werden, es käme kein Schimmel mehr?
Oder ist es vielleicht plausibler, unter dieser Voraussetzung mehrmals Schimmel beseitigen zu müssen?
Sicher kann ich mir einen anderen Fachmann für diese Arbeiten wünschen und jetzt das Ganze via Anwalt eskalieren lassen - ändern tut sich erstmal (bis die Wand trocken ist) nichts.
Schlussendlich entscheidet allein der Vermieter an wen und in welchem Umfang er Reparaturen in Auftrag gibt.
Oder ist es vielleicht plausibler, unter dieser Voraussetzung mehrmals Schimmel beseitigen zu müssen?
Sicher kann ich mir einen anderen Fachmann für diese Arbeiten wünschen und jetzt das Ganze via Anwalt eskalieren lassen - ändern tut sich erstmal (bis die Wand trocken ist) nichts.
Schlussendlich entscheidet allein der Vermieter an wen und in welchem Umfang er Reparaturen in Auftrag gibt.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Das ist zwar richtig, aber Du oder ein von Dir beauftragter Fachmann entscheidet weg oder nicht weg.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Nö, der Fachmann wird im Auftrag des Vermieter den Schimmel abwischen und mit Fakolith behandeln.
Vergebe ich einen Auftrag und lasse wie in #72 arbeiten, darf ich finanziell in Vorleistung gehen und später evtl. um die Notwendigkeit dieser Maßnahme streiten.
Vergebe ich einen Auftrag und lasse wie in #72 arbeiten, darf ich finanziell in Vorleistung gehen und später evtl. um die Notwendigkeit dieser Maßnahme streiten.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
So isses leider. Was ich aber machen würde. Mir einen Feuchtigkeitsmesser zulegen und eine tägliche Liste führen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Jep, das hatte ich vor. Die Messergebnisse des ersten Geräts waren extremst ungenau.
Es ging an den Händler zurück.
Das Zweit, was bald geliefert wird, ist hoffentlich zuverlässiger.
Es ging an den Händler zurück.
Das Zweit, was bald geliefert wird, ist hoffentlich zuverlässiger.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
und feste Messstellen festlegen, dann werden die Ergebnisse vergleichbarer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Montag früh waren der Maler und ich so verblieben, das er heute anrufen und sagen würde wann er kommt.
16:30 Uhr meldete sich dann und wollte am nächsten Tag kommen, obwohl ich ihn bereits gestern sagte, dass ich Mittwoch (SG) und Donnerstag (Ärzte) am Vor- und Nachmittag Termine habe.
Und es sich schwer bis kaum einrichten lässt, hier seine Wunschzeit (nach dem Mittagessen) entgegen kommen zu können.
Im Klartext bot ich ihm für
Donnerstag Vormittag und am späten Nachmittag eine Alternative an, es folgte dann der Freitag oder nächste Woche - mit dem klaren Forderungen einen Termin zu vereinbaren.
Was nicht ginge, weil er a) neue Aufträge beginne und nicht davon laufen könne, und b) keinen Terminkalender in der Werkstatt hätte.
Er würde vorher nochmal anrufen und sagen wann er käme.
Nebenbei monierte er das ich viele Termine hätte.
Mit der Geduld (fast) am Ende, erwäge ich das Ganze an den Anwalt zu übergeben.
Außerdem scheinen die Herren mich nicht so ganz ernst zu nehmen.
Bei all den Versuchen fehlte es bisher an der Lösung.
Beim Außenschaden ist vor einem nächsten Starkregen nicht wirklich klar, ob dieser behoben wurde.
Im Inneren kam der Schimmel wenige Tage nach Beseitigung wieder.
Weiß jemand von euch wie viele Chancen man dem Vermieter geben muss zur Schadenbeseitigung?
Bzw. ob die Beseitigung des Außenschaden in diesem Fall vom Schaden im Rauminnern getrennt werden müssen?
Evtl. wie zwei unterschiedliche Baustellen?!
Wie würdet ihr als Betroffene agieren?
16:30 Uhr meldete sich dann und wollte am nächsten Tag kommen, obwohl ich ihn bereits gestern sagte, dass ich Mittwoch (SG) und Donnerstag (Ärzte) am Vor- und Nachmittag Termine habe.
Und es sich schwer bis kaum einrichten lässt, hier seine Wunschzeit (nach dem Mittagessen) entgegen kommen zu können.
Im Klartext bot ich ihm für
Donnerstag Vormittag und am späten Nachmittag eine Alternative an, es folgte dann der Freitag oder nächste Woche - mit dem klaren Forderungen einen Termin zu vereinbaren.
Was nicht ginge, weil er a) neue Aufträge beginne und nicht davon laufen könne, und b) keinen Terminkalender in der Werkstatt hätte.
Er würde vorher nochmal anrufen und sagen wann er käme.
Nebenbei monierte er das ich viele Termine hätte.
Mit der Geduld (fast) am Ende, erwäge ich das Ganze an den Anwalt zu übergeben.
Außerdem scheinen die Herren mich nicht so ganz ernst zu nehmen.
Bei all den Versuchen fehlte es bisher an der Lösung.
Beim Außenschaden ist vor einem nächsten Starkregen nicht wirklich klar, ob dieser behoben wurde.
Im Inneren kam der Schimmel wenige Tage nach Beseitigung wieder.
Weiß jemand von euch wie viele Chancen man dem Vermieter geben muss zur Schadenbeseitigung?
Bzw. ob die Beseitigung des Außenschaden in diesem Fall vom Schaden im Rauminnern getrennt werden müssen?
Evtl. wie zwei unterschiedliche Baustellen?!
Wie würdet ihr als Betroffene agieren?
- marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
1 letzter Versuch, einen Termin mit dem Maler hinzubekommen.
Der wird - vermutlich - wieder sein Schimmelzeugs drüber schmieren.
Der Maler muss sich nach Dir richten, denn DU bist gesundheitsgefährdet, nicht er.
Grundsätzlich aber den Vermieter anschreiben - schriftlich auf Papier und so - letzter Versuch.
Begründung: seit Wochen unbenutzbares Zimmer durch Feuchtigkeit mit Gesundheitsgefährdung durch den nachgewiesenen Schimmel.
Wenn wieder Schimmel, dann Mietminderung und -rückbehalt in % bzw. € ankündigen.
Dauer: bis gründlich saniert wird und nicht wieder aussitzen mit Tesafilm-Reparatur.
Wenn nicht, wird Sanierungsfirma beauftragt mit Rechnungsstellung direkt an Vermieter als Notbehelf.
Begründung: eine längere Gesundheitsgefährdung ist nicht länger tragbar.
Und da sie, lieber Herr Vermieter, offenbar nicht willens sind, gründlich zu arbeiten bzw. arbeiten zu lassen, Kontakt in Zukunft nur noch per Anwalt.
Natürlich mit Mietminderung und -Rückbehalt, bis endgültig sicher ist, dass der Schimmel nicht wieder auftaucht.
Jaaaa, ich weiß, auf sowas wird sich die Sanierungsfirma vermutlich nicht einlassen.
Aber drohen kann man doch mal damit.
Der wird - vermutlich - wieder sein Schimmelzeugs drüber schmieren.
Der Maler muss sich nach Dir richten, denn DU bist gesundheitsgefährdet, nicht er.
Grundsätzlich aber den Vermieter anschreiben - schriftlich auf Papier und so - letzter Versuch.
Begründung: seit Wochen unbenutzbares Zimmer durch Feuchtigkeit mit Gesundheitsgefährdung durch den nachgewiesenen Schimmel.
Wenn wieder Schimmel, dann Mietminderung und -rückbehalt in % bzw. € ankündigen.
Dauer: bis gründlich saniert wird und nicht wieder aussitzen mit Tesafilm-Reparatur.
Wenn nicht, wird Sanierungsfirma beauftragt mit Rechnungsstellung direkt an Vermieter als Notbehelf.
Begründung: eine längere Gesundheitsgefährdung ist nicht länger tragbar.
Und da sie, lieber Herr Vermieter, offenbar nicht willens sind, gründlich zu arbeiten bzw. arbeiten zu lassen, Kontakt in Zukunft nur noch per Anwalt.
Natürlich mit Mietminderung und -Rückbehalt, bis endgültig sicher ist, dass der Schimmel nicht wieder auftaucht.
Jaaaa, ich weiß, auf sowas wird sich die Sanierungsfirma vermutlich nicht einlassen.
Aber drohen kann man doch mal damit.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Hab mal eben mit dem Vermieter geredet und gefordert er möge seinen Maler in die Spur bringen um Termin zu benennen.
Es kann nicht sein auf dem Maler auf Wunsch zum Abruf zur Verfügung stehen zu müssen, wenn Schimmel beseitigt werden soll.
Eine gewisse Flexibilität ist sicherlich gegeben, aber eben kein springen wie ein dressierter Hund.
Die Frage ob bei Beginn der Trocknungsarbeiten ein Feuchtigkeitsprotokoll begonnen wurde, war zuviel.
So begann es mit Vorwürfen er bräuchte dann erst gar nicht in Urlaub gehen. Hätte alles versucht und alles ermöglicht, was für ein Spiel ich spiele.
Was soll er denn tun, ...
Das ging ganz gewaltig nach hinten los.
Ganz nach dem Motto er der Gute verstehe sich mit allen Handwerkern, Mietern und der Welt.
Ich die Böse, der es egal wenn er schlaflose Nächte hätte, könne ja Handwerker anders zusammen sch...en, ...
Schlussendlich habe ich ihm mit den Worten das wir uns im Kreise drehen verabschiedet
Es kann nicht sein auf dem Maler auf Wunsch zum Abruf zur Verfügung stehen zu müssen, wenn Schimmel beseitigt werden soll.
Eine gewisse Flexibilität ist sicherlich gegeben, aber eben kein springen wie ein dressierter Hund.
Die Frage ob bei Beginn der Trocknungsarbeiten ein Feuchtigkeitsprotokoll begonnen wurde, war zuviel.
So begann es mit Vorwürfen er bräuchte dann erst gar nicht in Urlaub gehen. Hätte alles versucht und alles ermöglicht, was für ein Spiel ich spiele.
Was soll er denn tun, ...
Das ging ganz gewaltig nach hinten los.
Ganz nach dem Motto er der Gute verstehe sich mit allen Handwerkern, Mietern und der Welt.
Ich die Böse, der es egal wenn er schlaflose Nächte hätte, könne ja Handwerker anders zusammen sch...en, ...
Schlussendlich habe ich ihm mit den Worten das wir uns im Kreise drehen verabschiedet
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Also tendenziell Richtung Anwalt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Geht doch!
Der überfreundliche Maler konnte auf einmal tun, was zuvor undenkbar schien - und hat einen Termin (wie zuvor von mir vorgeschlagen) fixiert.
Da die Notsituation seit 10 Wochen gegeben is, heißt es nun nach 3 wöchigem warten noch eben das JC zum erlassen eines Widerspruchsbescheides motivieren.
Also auch hier den in die Hand nehmen, kurz Frist setzen und auf die Nutzung einer EA hinweisen - falls das geht.
Geht oder (auch wenn's Humbug ist, ich will ja nur den ablehnenden W-Bescheid)?!
Somit also ein symbolisches Muskeln spielen lassen.
Der überfreundliche Maler konnte auf einmal tun, was zuvor undenkbar schien - und hat einen Termin (wie zuvor von mir vorgeschlagen) fixiert.
Da die Notsituation seit 10 Wochen gegeben is, heißt es nun nach 3 wöchigem warten noch eben das JC zum erlassen eines Widerspruchsbescheides motivieren.
Also auch hier den in die Hand nehmen, kurz Frist setzen und auf die Nutzung einer EA hinweisen - falls das geht.
Geht oder (auch wenn's Humbug ist, ich will ja nur den ablehnenden W-Bescheid)?!
Somit also ein symbolisches Muskeln spielen lassen.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Dieses Mal aber nicht nur festhalten wann der kommt, sondern auch notieren, was der da macht bzw. draufschmiert.
Und auch fragen, was er da beim letzten Mal draufgeschmiert hat.
Jetzt am bzw. zum WE soll's ja wieder ordentlich regenen.
Wenn also wieder vermehrt Feuchtigkeit durchdrückt, ist die Außenfassade nach wie vor undicht.
Und auch fragen, was er da beim letzten Mal draufgeschmiert hat.
Jetzt am bzw. zum WE soll's ja wieder ordentlich regenen.
Wenn also wieder vermehrt Feuchtigkeit durchdrückt, ist die Außenfassade nach wie vor undicht.
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Muss das sein?
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Jo. Handtücher liegen vorsichtshalber parat.
Lasst uns nochmal auf die JC-SG-Frage zu sprechen kommen. Kann da EA angedroht und ggfs. eingereicht werden? Die Widerspruchs-SB ist heute den letzten Tag da, und macht Überstunden vor dem Urlaub.
Lasst uns nochmal auf die JC-SG-Frage zu sprechen kommen. Kann da EA angedroht und ggfs. eingereicht werden? Die Widerspruchs-SB ist heute den letzten Tag da, und macht Überstunden vor dem Urlaub.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Androhen und einreichen kannst Du immer, ob SG Eilbedürftigkeit sieht oder auf latrinisch
Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei - https://marjorie-wiki.de/wiki/Coram_iud ... n_manu_Dei
Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei - https://marjorie-wiki.de/wiki/Coram_iud ... n_manu_Dei
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Mit Eintreten des Wasserschadens wurde aus strategischen Gründen beim JC folgender ANTRAG gestellt:
1. Kostenübernahme Renovierungskosten = darf zu recht von JC abgelehnt werden
2. Kostenübernahme Mieterverein, Rechtsberatung = streitbar, ob dies bewilligt werden muss/kann/darf
Kurzes Update:
Anfang August kam ein Schreiben das besagt der Schaden wurde anhand des Bildmaterials (per Email) nachgewiesen, der Antrag dazu (per Fax läge im Hause nicht vor).
Wenige Tage später wurde dies ebenfalls per Fax incl. Sendenachweis richtig gestellt.
Daraufhin erlässt das JC einen ablehnenden ÜBERPRÜFUNGSBESCHEID nach § 44. Und legt meinen Antrag WILLKÜRLICH anders aus! Hier bezieht das JC sich m.M. nach auf das anhängige SG-Verfahren indem bei Ablehnung einer Rechtsberatung durch den Mieterverein incl. Rechtsschutz die Kosten für Klein- und Schönheitsreparaturen von mehr als 400 Euro pro Jahr vom JC übernommen werden müssen.
viewtopic.php?t=9993&start=150
Dessen Entscheidung übrigens in diesen Tagen ansteht.
Nun kam erwartungsgemäß der ablehnende Widerspruchsbescheid. In ihm wird auf die Gründe im Ablehnungsbescheid verwiesen.
Auf die Tatsache das es sich NICHT um einen Überprüfungsantrag handelte wird nicht eingegangen.
Mal angenommen, es würde sich tatsächlich um einen Überprüfungsantrag handeln, warum wurde dann das SG nicht informiert?
Warum hat das JC dann weder Schriftverkehr noch Bescheide an das SG weitergeleitet?
Um meine Verwirrung zum Ausdruck zu bringen und das JC ein bisschen vorzuführen, überlege ich tatsächlich noch schnell mal einen Überprüfungsantrag nach § 44 zu stellen und überprüfen zu lassen, welche Unterlagen geprüft wurden.
Flugs mal eben die Anwältin und der zuständige Richter informieren.
Um dann erfolgreich den SG-Termin wahrzunehmen.
Wer hat bessere Ideen?
1. Kostenübernahme Renovierungskosten = darf zu recht von JC abgelehnt werden
2. Kostenübernahme Mieterverein, Rechtsberatung = streitbar, ob dies bewilligt werden muss/kann/darf
Kurzes Update:
Anfang August kam ein Schreiben das besagt der Schaden wurde anhand des Bildmaterials (per Email) nachgewiesen, der Antrag dazu (per Fax läge im Hause nicht vor).
Wenige Tage später wurde dies ebenfalls per Fax incl. Sendenachweis richtig gestellt.
Daraufhin erlässt das JC einen ablehnenden ÜBERPRÜFUNGSBESCHEID nach § 44. Und legt meinen Antrag WILLKÜRLICH anders aus! Hier bezieht das JC sich m.M. nach auf das anhängige SG-Verfahren indem bei Ablehnung einer Rechtsberatung durch den Mieterverein incl. Rechtsschutz die Kosten für Klein- und Schönheitsreparaturen von mehr als 400 Euro pro Jahr vom JC übernommen werden müssen.
viewtopic.php?t=9993&start=150
Dessen Entscheidung übrigens in diesen Tagen ansteht.
Nun kam erwartungsgemäß der ablehnende Widerspruchsbescheid. In ihm wird auf die Gründe im Ablehnungsbescheid verwiesen.
Auf die Tatsache das es sich NICHT um einen Überprüfungsantrag handelte wird nicht eingegangen.
Mal angenommen, es würde sich tatsächlich um einen Überprüfungsantrag handeln, warum wurde dann das SG nicht informiert?
Warum hat das JC dann weder Schriftverkehr noch Bescheide an das SG weitergeleitet?
Um meine Verwirrung zum Ausdruck zu bringen und das JC ein bisschen vorzuführen, überlege ich tatsächlich noch schnell mal einen Überprüfungsantrag nach § 44 zu stellen und überprüfen zu lassen, welche Unterlagen geprüft wurden.
Flugs mal eben die Anwältin und der zuständige Richter informieren.
Um dann erfolgreich den SG-Termin wahrzunehmen.
Wer hat bessere Ideen?
- marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Überprüfungsantrag.
Aus ihrem Widerspruchsbescheid vom [Datum] zum angeblichen Überprüfungsantrag vom [Datum] geht nicht hervor, welche Bescheide mit dem nicht gestellten Überprüfungsantrag überprüft wurden.
Bitte legen sie entsprechende Kopien der angeblich überprüften Bescheide vor.
Ich bin nach wie vor erstaunt, mit welcher Chuzpe sie einfache Anträge (z.B. Antrag vom [Datum] widerrechtlich in Überprüfungsanträge umwandeln und die überprüften Bescheide selbst im Widerspruchsbescheid nicht benennen bzw. bezeichnen.
Herzlichst, in tiefer Demut, ect, ect.
Oder so ähnlich.
Aus ihrem Widerspruchsbescheid vom [Datum] zum angeblichen Überprüfungsantrag vom [Datum] geht nicht hervor, welche Bescheide mit dem nicht gestellten Überprüfungsantrag überprüft wurden.
Bitte legen sie entsprechende Kopien der angeblich überprüften Bescheide vor.
Ich bin nach wie vor erstaunt, mit welcher Chuzpe sie einfache Anträge (z.B. Antrag vom [Datum] widerrechtlich in Überprüfungsanträge umwandeln und die überprüften Bescheide selbst im Widerspruchsbescheid nicht benennen bzw. bezeichnen.
Herzlichst, in tiefer Demut, ect, ect.
Oder so ähnlich.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Akteneinsicht.Um meine Verwirrung zum Ausdruck zu bringen und das JC ein bisschen vorzuführen, überlege ich tatsächlich noch schnell mal einen Überprüfungsantrag nach § 44 zu stellen und überprüfen zu lassen, welche Unterlagen geprüft wurden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Eine gute Idee: Akteneinsicht.
So schnell malen die Mühlen im hiesigen JC nur wenn es zum eigenen Vorteil ist.
Da über die Kdu Reparturkosten / Mieterverein-Klage bereits Donnerstag entschieden wird, erweitere ich Marsu's Entwurf um Akteneinsicht.
Kopie davon an die Rechtsvertretung und SG.
So schnell malen die Mühlen im hiesigen JC nur wenn es zum eigenen Vorteil ist.
Da über die Kdu Reparturkosten / Mieterverein-Klage bereits Donnerstag entschieden wird, erweitere ich Marsu's Entwurf um Akteneinsicht.
Kopie davon an die Rechtsvertretung und SG.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Das erfolgreiche Stöbern in der Foren-Fundgrube brachte dieses Urteil zutage.
Sozusagen als As im Ärmel:
Ein Überprüfungsantrag muss hinreichend konkret sein, meint zumindest das LSG Niedersachsen Bremen
viewtopic.php?p=397376&hilit=%C3%9Cberp ... ag#p397376
Volltext hier: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/184214
Sozusagen als As im Ärmel:
Ein Überprüfungsantrag muss hinreichend konkret sein, meint zumindest das LSG Niedersachsen Bremen
viewtopic.php?p=397376&hilit=%C3%9Cberp ... ag#p397376
Volltext hier: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/184214
- marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel
Kann man/vrau zwar als Argumentationshilfe festhalten, passt aber meiner Meinung nach hier nicht.
Denn Du hast ja eben nicht einen - unbestimmten - Überprüfungsantrag gestellt.
Bei Dir ist das ungefähr so, als wenn die Kfz-Stelle für die Festsetzung der Kfz.-Steuer sagt:
Dein Pickup hat eine Ladefläche und viel zu viel PS, keinen Kofferraum, daher ist das ein LKW und wir setzen die Steuer für einen LKW fest.
Denn Du hast ja eben nicht einen - unbestimmten - Überprüfungsantrag gestellt.
Bei Dir ist das ungefähr so, als wenn die Kfz-Stelle für die Festsetzung der Kfz.-Steuer sagt:
Dein Pickup hat eine Ladefläche und viel zu viel PS, keinen Kofferraum, daher ist das ein LKW und wir setzen die Steuer für einen LKW fest.
Signatur?
Muss das sein?
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