Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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kleinchaos
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#51

Beitrag von kleinchaos »

Wenn der Abfluss der Regenrinne nun wieder frei ist, ist das ja schonmal gut und schön. Bis zum nächsten mal. Es sollte also auch untersucht werden, wo das Wasser ins Mauerwerk eingedrungen ist und diese Stelle sollte unbedingt repariert werden. Der Herbst naht mit Laubfall usw und mit vermutlich wieder verstopften Abflüssen der Dachrinne und dann hast du wieder das gleiche Problem.
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Günter
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#52

Beitrag von Günter »

Schreib dir die elektrische Leistungsaufnahme der Geräte auf und mach eine Liste über die Laufzeit, von ... bis ..... , wegen der Stromkosten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#53

Beitrag von marsupilami »

Stromzähler gemeinsam mit Vermieter ablesen und/oder fotoknipsen, Ort, Datum, Unterschrift.
Das gleiche am Ende der Aktion.

Und die Aktion mit den Daten (Zählerstände, Aktion von [Datum] bis [Datum] wg. Wohnungstrocknung) beim Stromversorger an- und abmelden.
Denn sonst setzen die womöglich die Abschlagszahlung hoch aufgrund des hohen Verbrauches.
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Olivia
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#54

Beitrag von Olivia »

Gute Idee. Davon abgezogen wird dann der Durchschnittsverbrauch der zwei oder drei vorangegangenen Monate, für den normalen Stromverbrauch.
Aurora
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#55

Beitrag von Aurora »

Jetztle! Das Hochblech der Dachrinne (die nun anstatt zu wenig Gefälle zuviel Gefälle haben soll, und einige andere Arbeiten), lässt der Eigentümer des Nachbarhauses nun machen.
Mittlerweile hat im Nachbarhaus auch eine Mietpartei Probleme mit Feuchtigkeit.

Sind diese Arbeiten ausgeführt, dann ganz sicher, sicherlich und überhaupt fließt das Wasser so die Rinne hinab wie es soll. :beten: :beten: :beten:

Die Kondenstrockner stehen auch schon da, die Gebrauchsanweisung gibt's morgen.
:pssst: Sind wir mal ehrlich, die Geräte sind so selbsterklärend bedienbar :jojo:
Olivia
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#56

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: :Daumenhoch: und :Daumen: :Daumen:
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Koelsch
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#57

Beitrag von Koelsch »

Denn mal auf ans trockene Ufer oder so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#58

Beitrag von marsupilami »

Prima.
Vergiss den Zählerstand vom Strom nicht.

Nachtrag:
Wie viel Strom/Leistung nehmen die Dinger auf?
Ist Deine Elektro-Installation dafür ausgelegt, dass beide Teile in einem Raum laufen?
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#59

Beitrag von Aurora »

Zu den gestern Abend entdeckten Kunstwerken, ließ der Maler "eine nasse Wand soll nicht überstrichen werden" ausreichten.
Heute kommt er um etwas was drauf :gaga:
Die Tapete ist grad mal seit 6 Tagen ab.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Aurora am Di 31. Aug 2021, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#60

Beitrag von Olivia »

Die Wand muss durchgetrocknet sein, bevor man tapeziert.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#61

Beitrag von Aurora »

Es ging um ein Mittel zur Schimmelbeseitigung, auch dies solle man eigentlich nur auf trockene Wände anbringen.
Da sich nun überall so rote teil orange Schimmelflecken auf dem Verputzt bilden, soll da was drauf, um die Ausbreitung zu verhindern.

Das Motto "macht man nicht", tut man aber doch, bereitet Bauchschmerzen.
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#62

Beitrag von marsupilami »

Wie groß ist die persönliche Gefährdung durch das Fungizid?

Oder anders ausgedrückt: wirst Du heute Abend in diesem Raum schlafen können, ohne die letzten Aerosole davon einzuatmen?
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#63

Beitrag von Aurora »

:1: denn welches Mittel verwendet wird, ist derzeit noch unbekannt.
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#64

Beitrag von marsupilami »

Also fragen, bevor der sprüht.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#65

Beitrag von Aurora »

Stellt sich nicht vielmehr die Frage inwieweit die Aktions sinnvoll ist.

Ohne Aktion wird sich dieser Schimmel ausbreiten, wird ein Mittel auf den Verputz aufgetragen - abhängig vom Produkt, evlt. ein Vakuum geschaffen?
Sorry, ich habe diesbezüglich wirklich null komma keine gar keine Ahnung.
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#66

Beitrag von marsupilami »

Die meisten Schimmelentferner basieren auf dem Wirkstoff Benzalkoniumchlorid, einem starken Desinfektionsmittel. Es zerstört die Zellwände der Pilze. Benzalkoniumchlorid kann jedoch die Haut reizen und starke Allergien hervorrufen - genau wie Chlor, der aggressivste Wirkstoff im Kampf gegen Schimmel. Hochprozentiger Isopropyl-Alkohol ist weniger reizend. Auch der Geruch verfliegt schneller als der von Chlor, sodass der Raum nach intensivem Lüften direkt wieder genutzt werden kann.
Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher ... el141.html





Bin ich selber einem alten Mythos aufgesessen.
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kleinchaos
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#67

Beitrag von kleinchaos »

Alles Blödsinn. Dem Schimmel muss die Nahrungsgrundlage entzogen werden. Und das sind genau 2 Dinge: Wasser und Zellulose. Was ist aus Zellulose? Richtig: Tapeten und Tapetenleim. Also Wand gründlichst von aller Zellulose befreien, sprich: gut abwaschen. Trocknen lassen. Richtig trocken. Das braucht gut ein halbes Jahr.
Mit diesen Fungiziden erreicht man meist nicht viel, nur oberflächlich. Das Myzel des Pilzes ist längst tief in Putz und Mauerwerk eingedrungen.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#68

Beitrag von HarzerUrvieh »

kleinchaos hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 11:40 Alles Blödsinn. Dem Schimmel muss die Nahrungsgrundlage entzogen werden. Und das sind genau 2 Dinge: Wasser und Zellulose.
...
Alles was Du geschrieben hast, würde ich als richtig bezeichnen. Gerne ergänzt um: Wasser bekämpfen.
Warum ist es zwischen Aussenwand und Küchenschrank feucht? Weil der Taupunkt zu weit innen liegt.
Wie bekommt man den Taupunkt weiter nach außen? Die Gebäudehülle, von außen, dämmen.


Wir hatten Schimmel im Keller. Die Fugen zwischen den Fliesen waren schön flauschig. Immer wieder haben wir dies mit Alkohol beseitigt. Wenige Wochen später war der Schimmel wieder sichtbar. Da war keine Zellulose, als Nahrung vorhanden. Aber, reichlich Wasser.

Die Gebäudehülle, Bj. 1978, stand im Wasser. Das Wasser drang durch den Beton (Wand und Bodenplatte), verteilte sich unterm Estrich und stiegt durch den Estrich. Durchdrang den Fliesenkleber und gedieh in der Fuge.

Die Lösung: Das Fallrohr der Regenrinne führt unter der Bodenplatte in die Kanalisation. Wir haben dessen Verlauf mit einer Videokamera untersucht und festgestellt, dass das senkrechte Rohr nicht mehr mit dem waagerechten Rohr verbunden ist. Deshalb lief das Wasser, der einen Dachhälfte, unter die Bodenplatte. Dort konnte es nur sehr langsam versickern (Ton-Boden).
Das Fallrohr wurde umgeleitet, der Schimmel ist weg...
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#69

Beitrag von Aurora »

Die Tapete ist bis auf eine kleine vergessene Ecke ab.

Abgesehen davon wurde ein auf Beseitigung von Wasserschäden spezialisiertes Unternehmen angerufen.

Deren Vorgehensweise wäre:
1. Schimmel desinfizieren
2. Schimmel (Wand) richtig abwaschen
3. Spachtelmasse/Putz ordentlich entfernen, so dass keine Myzelien mehr im Putz sind, die weiteren Schimmel bilden können.

Gerüstet mit diesem Wissen, heißt es nun sich anhören was Vermieter und Maler umsetzen wollen und entsprechend argumentieren.
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kleinchaos
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#70

Beitrag von kleinchaos »

Grundsätzlich richtig von der Firma. In der Spachtelmasse sind auch feine Sägespäne, also Zellulose.
Billigste Variante eines Verputzes wäre nun Lehm. Der ist atmungsaktiv, kann Feuchtigkeit aufnehmen und ohne zu schimmeln eine Zeitlang halten. Und wieder abgeben
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#71

Beitrag von Aurora »

Der Verputz wurde mit Fakolith behandelt.
Mehr nicht.

Obwohl die Wand noch klatschnass ist, träumt Herr Vermieter weiter und geht davon aus in 2 Wochen zu tapezieren.
Der Maler hat dies dezent nach hinten korrigiert.

Mein Vorschlag und damit könnte ich erst mal sehr gut leben:
Trockene und schimmelfreie Wände.
Dann 3-6 Monate beobachten was passiert - im Herbst/Winter soll es bekanntlich ein paar Niederschläge mehr geben -
um bei erneutem Befall schneller zu reagieren.
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Koelsch
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#72

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#73

Beitrag von HarzerUrvieh »

Aurora hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 15:53 - im Herbst/Winter soll es bekanntlich ein paar Niederschläge mehr geben -
um bei erneutem Befall schneller zu reagieren.
In der Zeit wird aber auch geheizt. Das heißt, die Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf, Schimmel dürfte deshalb erst wieder im Frühjahr Thema werden. Viel Glück!
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#74

Beitrag von marsupilami »

Ich würd' da jetzt mal 'nen Knopf dran machen und über Anwalt den Vermieter wissen lassen:

Du hattest mehrere Versuche, das Problem zu beseitigen.
Alles erfolglos, ich hab noch immer nasse Wand und Schimmel bei gleichen Gesundheitsrisiko.

Ich will jetzt eine ordentliche Sanierung.
D.h. an den betroffenen Stellen plus 10 cm Putz runter bis auf's Mauerwerk. Dann kann selbiges schneller trocken und die Gefahr von Restschimmel im Putz ist auch gebannt.
Dann ordentlich trocken - wenn's sein muss, 4 Wochen. Und nicht durch diese popeligen Luftentfeuchter, sondern Infra-Rot direkt auf die betroffenen Flächen, damit nicht Schimmelpilz und -sporen sich weiter im Raum verbreiten können.
Dann erst wieder Putz drauf (mit Schimmelverhinderer o.ä.) trocknen lassen bzw. schauen, ob's trocken bleibt, dann erst Tapete und Farbe.

Du bekommst weiterhin volle Miete, trotz des weiterhin bestehenden Gesundheitsrisikos, aber weitere Tesafilm-Reparaturen werden nicht mehr akzeptiert.

Und im Geheimen mal die Wohnungsangebote anschauen.
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Günter
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#75

Beitrag von Günter »

Im Winter ist der absolute Wasserdampfgehalt der kalten Außenluft sehr gering, bei Erwärmung sinkt die relative Luftfeuchte, so dass die erwärmte Luft eine größere Menge Feuchtigkeit aus der Wand aufnehmen kann. Zur Überprüfung hier das hx Diagramm und ein wenig erläuternder Text.

Bild

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