Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Olivia
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#26

Beitrag von Olivia »

Der Mieteinbehalt darf nicht zu hoch sein. Wenn ein bestimmter Rückstand aufläuft, der auch aus der Differenz aus erlaubter und tatsächlicher Mietminderung bestehen kann, setzt es die (fristlose) Wohnungskündigung. Eine Alternative zur Mietminderung ist die Mietzahlung unter Vorbehalt, wo am Ende ein Gericht die tatsächlich erlaubte Mietminderung feststellt. Diese Variante vermeidet das Kündigungsrisiko.
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#27

Beitrag von marsupilami »

Hat aber einen entscheidenden Nachteil:
Weitere Baustelle vor Gericht.
Denn ich bin überzeugt, dass jeder Vermieter einen andere Vorstellung von "erlaubter Mietminderung" hat und genauso jeder Mieter.
Da wird dann trefflich per Gutachter über den Feuchtigkeitsgrad in der Wand gestritten - wie hoch darf der sein ohne dass sich Schimmel bildet, muss der zwangläufig sein, wenn sich Tapeten von der Wand verabschieden?

Wenn in einer 2-Zimmerwohnung ein Raum im Grund gar nicht genutzt werden kann wg. Schimmel und sich lösenden Tapeten, ist im Grunde ein Zimmer nicht nutzbar - d.h. wo schlafe ich, wo lasse ich die Möbel und sonst. Haushalt aus diesem Raum?
Da sind meiner Auffassung nach 20 % Mietminderung nicht zu hoch gegriffen plus ein Rückbehalt von weiteren 30 % .
Es steht ja auch eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefährdung im Raum.
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Günter
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#28

Beitrag von Günter »

Nur mal so, die Mietminderung gilt nicht ab Schadenseintritt, sondern es muss eine angemessene Frist (und Nachfrist) zur Schadensbeseitigung gesetzt werden.

Natürlich schriftlich mit Postlaufzeit und Zugangsnachweis.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#29

Beitrag von Olivia »

Sollte der Vermieter die Wohnung dauerhaft verschimmeln lassen, so sehe ich einen Umzugsgrund, den auch das JC anerkennen müsste. Aber so weit sind wir noch nicht.
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#30

Beitrag von marsupilami »

Nun ja, der Schaden besteht ja schon länger (inzwischen Monate), Vermieter ist sofort nach Entdeckung informiert worden.
Die bisherigen Versuche des Vermieters waren wohl eher "Klebeband"-Reparaturen, die nix gebracht haben.
Von daher kann da nach meiner Meinung schon eine kürzere Frist gesetzt werden, das endlich in Angriff zu nehmen bzw. ordentlich reparieren zu lassen.
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Olivia
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#31

Beitrag von Olivia »

Fristlose Wohnungskündigung wegen zu hoher Mietminderung nach Schimmelschaden:
Der Mietrückstand von mehr als zwei Monatsmieten war entstanden, weil der Mieter wegen Schimmelbildung die Miete um monatlich 20 Prozent gekürzt hatte. Dem Mieter könne zugemutet werden, bei Zweifeln die Miete unter Vorbehalt zu zahlen. Zukünftig kann der Mieter nicht mehr darauf hoffen, dass er trotz ungerechtfertigter Mietminderung in dem gemieteten Objekt wohnen bleiben kann.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/frist ... 29782.html
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#32

Beitrag von marsupilami »

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht ein Gutachten eingeholt, wonach die Schimmelbildung auf nicht ausreichende Lüftung zurückzuführen war. Die Minderung war somit unberechtigt, weil der Mieter den Mangel selbst verursacht hatte.
Aus dem Link von Olivia.


Im hier anhängigen Fall ist es aber ein Schaden an der Aussen-Fassade/Dachrinne/Dach, den der Vermieter bereits so bestätigt hat.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#33

Beitrag von Olivia »

Eine Mietminderung würde ich Aurora dennoch nur empfehlen, wenn sie a) eine richtig gute Rechtsschutzversicherung hat, b) durch einen richtig guten Mietrechtsanwalt beraten wird und c) im Zweifelsfall trotz alledem auf die Wohung verzichten könnte und umzugsbereit ist. Bei einer Mietminderung besteht das Risiko, dass man den Vermieter sehr verärgert und der sitzt einfach am längeren Hebel. Fraglich ist auch, ob das JC Gerichtskosten übernehmen würde für den Fall eines Prozesses.
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Koelsch
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#34

Beitrag von Koelsch »

JC übernimmt mit Sicherheit keine Gerichtskosten in einem Zivilprozess.
Ich würde nicht kneifen. Meine Gesundheit wär mir deutlich wichtiger als ein angesäuerter Vermieter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#35

Beitrag von Aurora »

Die Mietminderung in Verbindung mit dem Mieteinbehalt, wurde in entsprechender Höhe vom Anwalt empfohlen.
Und rein formal auch in die Wege leiten, damit ich sie ggfs. durchsetzen kann.

Nachdem der heutige Tag mininimal entspannt und von Putzarbeiten gekennzeichnet war, um das die Wand herablaufende Wasser zu beseitigen,
bot der Vermieter einen Nachlass an.
In dem Augenblick wo es von Decke tropft, von den Wänden fließt und sich auf den Dielen sammelt, habe wurde dies meinerseits registriert und erklärt das dies der falsche Zeitpunkt für dieses Thema ist.
Dieses Gespräch wollte ich mit mehr Ruhe mit ihm führen.
Nicht das der denkt, da mit wäre alles - evtl. Schadenhaftung, Malerarbeiten, ... - erledigt.

Fix und platt, bin ich nach diesem Tag frustriert.
Gerne würde ich meinen alten Schränke abbauen und in die letzten freien Plätze im Wohnzimmer stellen.
Doch ohne Unterstützung scheint dies unmöglich.
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#36

Beitrag von marsupilami »

Also hat wieder Wasser durchgedrückt.

Dann sind da sicher auch andere Wohnungen betroffen.
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Aurora
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#37

Beitrag von Aurora »

Nö.
Nicht wirklich.

Unter mir nix.
Über mir fast nix.
Bei mir Springbrunnen, etwas über dem Rolladenkasten verläuft der Dachkanal.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#38

Beitrag von Koelsch »

Ok, trotzdem hat der Vermieter in die Strümpfe zu kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#39

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Aurora
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#40

Beitrag von Aurora »

Im Laufe des Tages was auch immer aus dem Abflussrohr gefischt.
Danach mit 20 Liter Wasser nachgespült und siehe da, sie flossen ab.
Der Vermieter ist guter Dinge.

Nach den zurückliegenden Wochen skeptisch, glaube ich erst an die Ursachenbehbung, wenn es wirklich stark geregnet hat und die Wand trocken bleibt.


Morgen kommen Vermieter und Maler, dann klären wir die weitere Vorgehensweise ab.
Heute ist er zum ersten Mal auf technische Trocknung eingegangen.
Schaun mer mal was der Maler dazu sagt.
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#41

Beitrag von marsupilami »

Aurora hat geschrieben: Mo 23. Aug 2021, 18:39 Im Laufe des Tages was auch immer aus dem Abflussrohr gefischt.
Schön.
Ist damit die Leckage zur Hauswand und letztendlich zu Deinen Räumlichkeiten behoben?

Aurora hat geschrieben: Mo 23. Aug 2021, 18:39 Schaun mer mal was der Maler dazu sagt.
Der ist im Grunde an die Vorgaben des Vermieters gebunden.
Denn der soll ja zahlen, wird aber so wenig wie irgend möglich zahlen wollen.


Hart bleiben!
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Koelsch
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#42

Beitrag von Koelsch »

Erst mal den Trockner laufen lassen - und den nächsten "guten" Regen abwarten.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#43

Beitrag von Aurora »

Morgen kommt der Maler und nimmt die Tapeten ab.

Donnerstag Nachmittag bringt der Vermieter den Bautrockner, denn wundersamer Weise ist die Mauer ist klatschnass.

2-3 Wochen wird es brauchen bis die Feuchtigkeit draußen ist.
Über Nacht schaltet man das Gerät ab, damit es weniger warm und laut ist um schlafen zu können.

Im nächsten Schritt, wenn die Wand trocken ist, kommt Schimmelentferner zum Einsatz.

Wäre es besser noch im Raum stehende Möbel (alte Massivholzschränke) abzubauen, damit diese während der Trocknung keinen Schaden nehmen?
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#44

Beitrag von Olivia »

Aurora hat geschrieben: Di 24. Aug 2021, 14:47 Wäre es besser noch im Raum stehende Möbel (alte Massivholzschränke) abzubauen, damit diese während der Trocknung keinen Schaden nehmen?
Ja, und zwar auf Kosten der Vermieters. Die abgebauten Möbel müssen dann ebenfalls auf Kosten des Vermieters in einem Möbellager bei konstanter Luftfeuchte (nicht zu hoch und nicht zu niedrig) zwischengelagert werden. Falls zwischenzeitlich schon Schäden an den alten Möbeln aufgetreten sein sollten, wäre ein Gutachter einzuschalten.

Ansonsten herzlichen Glückwunsch zum Fortschritt bei den Arbeiten und der Schimmelentfernung.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#45

Beitrag von Aurora »

Laut Anwalt besteht in meinem Fall kein Anspruch, die Möbel einzulagern.
Im Rahmen des Kostensparenden ... kann man von mir erwarten dies in den anderen Räumen - Zweiraumwohnung - unterzubringen.
Ähnlich verhält es sich mit alternativen Wohnraum während der Instandsetzung.

Dann fange ich mal an und tue was ich alleine erledigen kann.
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marsupilami
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#46

Beitrag von marsupilami »

Ich vermute mal, dass Du den Raum auch mit Trockner nicht an einem Tag trocken bekommst.

Also wird sich auch die Trocknung des Holzes der Möbel nur langsam durchsetzen.
Deshalb sollten sich da keine allzugroßen Spannungen aufbauen und das Holz womöglich reißen.
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Günter
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#47

Beitrag von Günter »

Da der Vermieter alles in seiner Macht stehende getan hat, um den Schaden zu beheben, aber aus sachlich/fachlichen Gründen eine Beschleunigung nicht möglich ist, entfällt mM nach das Druckmittel der Mietminderung.
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Koelsch
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#48

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so, der Vermieter ist in die Strümpfe gekommen und lässt fachmännisch machen. Mehr ist von ihm nicht zu erwarten
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#49

Beitrag von Olivia »

Mietminderung würde ab jetzt nach hinten losgehen, nämlich den Vermieter verärgern und eventuell in Gang setzen, dass der Vermieter einen anderen Mieter will, sobald "genug" Mietschulden für eine Kündigung aufgelaufen sind.
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Re: Mietminderung wegen Feuchtigkeit und Schimmel

#50

Beitrag von Aurora »

Sicherlich kam der Vermieter in Gang, genauso wie zuvor. Insgesamt gab es 4 Arbeitseinsätze, davon 2-3 Arbeitseinsätze eines Dachdeckers - alle führten nicht zum gewünschten Ergebnis.
Bei Regen drang weiterhin Wasser ein. Bei leichtem Regen nur an der Kante zwischen Decke und Wand, so das dieser Bereicht weiterhin feucht war.
Bei Starkregen floß das Wasser in Strömen.

Laut Aussage des Malers, der die Tapete mittlerweile bereits entfernt hat, dauert es 2-3 Wochen vielleicht länger bis das Mauerwerk trocken istd

Gefühlsmäßig will ich mich gerne absichern und einen formalen Schritt in Gang bringen, falls doch noch mal was ist.
Möglich wäre ja auch die Mietzahlung unter Vorbehalt.

Auch ließ der Vermieter gerade eben verlauten er bringe 2 kleine Kondensationstrocker, ausgeliehen von Bekannten mit.
Mal sehen was das im Ergebnis gibt.
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