Wenn der Richter keinen Bock hat

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Koelsch
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Wenn der Richter keinen Bock hat

#1

Beitrag von Koelsch »

Bezieht sich auf den Fall hier - viewtopic.php?f=50&t=27934&p=583966#p583966

eLB gründet mit Partner einen Onlineshop. Startkapital erhält er durch kurzfristiges Darlehen seiner schwer kranken Mutter, alles ordnungsgemäß nachgewiesen sogar mit eidesstattlicher Versicherung der Mutter.

Onlineshop erzielt im ersten halben Jahr einen Umsatz von € 325.000, Durchschnittsumsatz unter € 10.

JobCenter erkennt die vertraglich vereinbarte Darlehensrückzahlung an die Mutter nicht als Betriebsausgabe an, will also die Leistungen für den BWZ komplett zurück.

Widerspruch und anschließend Klage. eLB weist ausdrücklich und vom Arzt der Mutter schriftlich unterstützt darauf hin, dass eine Einbindung der Mutter in das Verfahren dieser gesundheitlich schaden würde und daher von ihm abgelehnt wird. Richter schreibt, auf eine Einvernahme der Mutter als Zeugin könne nicht verzichtet werden, daraufhin zog eLB die Klage zurück. :grimmig:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Wenn der Richter keinen Bock hat

#2

Beitrag von marsupilami »

:ohnmacht:
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Wenn der Richter keinen Bock hat

#3

Beitrag von Olivia »

Es gibt nun vier Möglichkeiten, warum 325.000 € Halbjahresumsatz nicht ausgereicht haben, die Hilfebedürftigkeit für den betreffenden BWZ zu beenden:
  • die Handelsspanne war extrem schlecht, so dass der EK aller Produkte bei 320.000 € lag
  • die Betriebskosten waren extrem hoch und lagen beispielsweise bei 324.000 €, so dass der Umsatz von den Kosten auf diese Weise aufgefressen wurde
  • die Darlehensraten waren sehr hoch, so dass sie den Gewinn völlig aufgezehrt haben (vier Raten zu je 80.000 €)
  • die Familienverhältnisse haben es nicht zugelassen, die Bedürftigkeit zu beenden
......oder eine Kombination aus allem.
HarzerUrvieh
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Re: Wenn der Richter keinen Bock hat

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 14:09 Es gibt nun vier Möglichkeiten, warum 325.000 € Halbjahresumsatz nicht ausgereicht haben, die Hilfebedürftigkeit für den betreffenden BWZ zu beenden:
...
Wurde denn ein WBA gestellt? Vielleicht war der Umsatz ja doch ausreichend?

325.000/10 = 32500 Ausgangsrechnungen. Wenn es dazu nur eine Eingangsrechnung gibt, dann ist der Prüfaufwand doch überschaubar :8:
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Koelsch
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Re: Wenn der Richter keinen Bock hat

#5

Beitrag von Koelsch »

Nein WBA wurde nicht gestellt, und es gab nicht nur eine Eingangsrechnung. Wir gingen von etwas über 50.000 Belegen aus, ergibt sich aus den Journalen der Buchhaltung - die das JC übrigens auch nicht sehen wollte, nur die BWA
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Olivia
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Re: Wenn der Richter keinen Bock hat

#6

Beitrag von Olivia »

Aha, erstes halbes Jahr des Online-Shops und das halbe Jahr des BWZ sind also nicht identisch.
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Koelsch
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Re: Wenn der Richter keinen Bock hat

#7

Beitrag von Koelsch »

Doch, die waren identisch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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HarzerUrvieh
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Re: Wenn der Richter keinen Bock hat

#8

Beitrag von HarzerUrvieh »

BWA ./. Zuflussprinzip. Zwei Welten treffen auf einander ;-)
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Koelsch
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Re: Wenn der Richter keinen Bock hat

#9

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das war aber nicht das Problem hier
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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