und ich aufgrund des Verhaltens div. Fahrgäste (keine Masken, kein Abstand, kein Anstand) keine Lust habe mich im Bus einem trotz doppelter Impfung unnötigen Infektionsrisiko aussetzen müsste, um zum nächsten Kontoauszugsdrucker zu fahren. Zumal ich nach wie vor der Meinung bin, die Saldenlisten meiner Bank genügen den Anforderungen aus dem Urteil des BSG zur Vorlage von "Kontenauszügen".
Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Die brauchen nicht zu wissen, dass ich geimpft bin.
Und was das BSG anbelangt: ich brauch' ja evtl. noch Munition für's SG.
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Muss das sein?
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Also wenn ich bei meinem Jobcenter mit einer Saldenliste ankomme, die ich noch dazu mit Excel durch Import der Datei, die ich von der Bank herunterladen kann, bearbeitet habe, dann würde das Jobcenter wieder wutschnaubend und mit Schaum vor dem Mund "Leistungsstreichung" schreien.
Ich bekomme einmal im Monat von der Bank ein PDF, das ich aus dem Postfach beim Onlinebanking herunterladen kann. Das werfe ich in Photoshop und mache alle Einträge grau. Die Überschrift der jeweiligen Buchung bleibt offen, die Beträge bleiben komplett offen. Zahlungseingänge des Jobcenters lasse ich komplett offen. Andere Einnahmen habe ich auf meinem Privatkonto nicht, der Rest sind alles Ausgaben.
Das ist zwar jeden Monat ein Haufen Arbeit, aber zumindest wurde das bisher vom Jobcenter akzeptiert.
Das SG jedoch fordert stets alle Kontoauszüge komplett offenlegt, ohne auch nur eine einzige Schwärzung. Das ist zwar meines Wissens nicht erlaubt, aber das interessiert im hiesigen Sozialgericht niemanden.
Was ich als Sauerei empfinde, da diese Daten, wie wir wissen, 10 Jahre lang auch in den Datenbeständen des Jobcenters gespeichert und für jeden Sachbearbeiter abrufbar sind.
Dass das Jobcenter jedoch nach einem vom Kontoauszugsdrucker angefertigten Ausdruck fragt, finde ich sehr frech. Ich kann z. B. keine kostenfreien Auszüge mehr ausdrucken. Jeder ausgedruckte Kontoauszug bei der Bank kostet mich Geld. Und so dürfte es inzwischen bei den meisten Banken bzw. Konten sein.
Ich bekomme einmal im Monat von der Bank ein PDF, das ich aus dem Postfach beim Onlinebanking herunterladen kann. Das werfe ich in Photoshop und mache alle Einträge grau. Die Überschrift der jeweiligen Buchung bleibt offen, die Beträge bleiben komplett offen. Zahlungseingänge des Jobcenters lasse ich komplett offen. Andere Einnahmen habe ich auf meinem Privatkonto nicht, der Rest sind alles Ausgaben.
Das ist zwar jeden Monat ein Haufen Arbeit, aber zumindest wurde das bisher vom Jobcenter akzeptiert.
Das SG jedoch fordert stets alle Kontoauszüge komplett offenlegt, ohne auch nur eine einzige Schwärzung. Das ist zwar meines Wissens nicht erlaubt, aber das interessiert im hiesigen Sozialgericht niemanden.
Was ich als Sauerei empfinde, da diese Daten, wie wir wissen, 10 Jahre lang auch in den Datenbeständen des Jobcenters gespeichert und für jeden Sachbearbeiter abrufbar sind.
Dass das Jobcenter jedoch nach einem vom Kontoauszugsdrucker angefertigten Ausdruck fragt, finde ich sehr frech. Ich kann z. B. keine kostenfreien Auszüge mehr ausdrucken. Jeder ausgedruckte Kontoauszug bei der Bank kostet mich Geld. Und so dürfte es inzwischen bei den meisten Banken bzw. Konten sein.
Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Das SG Karlsruhe hat, als es zur in dieser Frage zur richterlichen Entscheidung kam, die Meinung des JC vertreten.
- kleinchaos
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
SG Leipzig auch
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
ist Kunde beim Grusel-Amt, nicht beim JC, oder?
Ist es da relevant, wie ein SG in einem Bürger./.JC-Verfahren entschieden hat?
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Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- kleinchaos
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Es sind oft die gleichen Richter in SGB2 und 12
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Danke, hab´s kapiert.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Geht doch!
Bewilligungsbescheid ist eingetrudelt.
Nochmals Dank für Kommentare, Tips, .... das Lesen überhaupt.
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
sehr gut, wieder ein Ärgernis weniger.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Da hat sich die Hartnäckigkeit ausgezahlt. Glückwunsch.
- angel6364
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: Man besteht auf einmal wieder auf Vorlage von Kontoauszügen
Nachdem ich bei der Masken-Geschichte aufgegeben hatte, hab' ich mir gedacht: dieses Mal nicht!
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