Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
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Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
Hallo,
wenn ich in den eServices Arbeitslosengeld beantrage, ist das gleichzeitig auch eine Arbeitslosmeldung, oder
muss das separat noch erfolgen ?
Ist die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers dann auch online übermittelbar ?
Wenn man sich zum Monatsende arbeitslos meldet, z.B. am 24.9., werden dann Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge
in voller Höhe für den ganzen Monat September von der AfA übernommen, oder nur anteilig ?
Besten Dank für eure Antworten.
wenn ich in den eServices Arbeitslosengeld beantrage, ist das gleichzeitig auch eine Arbeitslosmeldung, oder
muss das separat noch erfolgen ?
Ist die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers dann auch online übermittelbar ?
Wenn man sich zum Monatsende arbeitslos meldet, z.B. am 24.9., werden dann Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge
in voller Höhe für den ganzen Monat September von der AfA übernommen, oder nur anteilig ?
Besten Dank für eure Antworten.
Re: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
bei uns im Forum.
Von diesen Online-Angeboten der Bundesagentur hab ich keine Ahnung. Aber eigentlich sin Antrag und Arbeitslosmeldung 2 Sachen. Ich vermute, daran hat sich auch bei online nichts geändert.
Hinsichtlich Sozialbeiträgen etc. ALG I wird taggenau gezahlt und gleiches gilt für die Sozialbeiträge.
Von diesen Online-Angeboten der Bundesagentur hab ich keine Ahnung. Aber eigentlich sin Antrag und Arbeitslosmeldung 2 Sachen. Ich vermute, daran hat sich auch bei online nichts geändert.
Hinsichtlich Sozialbeiträgen etc. ALG I wird taggenau gezahlt und gleiches gilt für die Sozialbeiträge.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
im Forum.
Arbeitslos-Meldung ist eine der Grundvoraussetzungen, ALG I zu beantragen.
Siehe
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... beantragen
Punkt 3, Satz 2.
Die Arbeitsbescheinigung muss der AG eigentlich Dir in Schriftform auf Papier aushändigen.
Er ist nicht per se dazu verpflichtet, das Papier - oder die digitale Ausführung an die Agentur zu versenden, nur weil das Arbeitsverhältnis beendet ist/wird.
Du kannst das Teil natürlich digitalisieren (scannen, fotografieren, und in ein pdf umwandeln) und dann an die Agentur schicken.
Würde ich aber erst machen, wenn das Teil verlangt wird bzw. wenn Du den Antrag auf ALG I direkt selbst abgibst.
Denn sonst "existierst" Du dort nicht und sie können das nicht zuordnen.
Denn das ALG I wird bei Antragsgewährung für den ganzen Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Siehe Punkt 4 des obigen Links
Denke daran, Dich rechtzeitig arbeitslos zu melden, sonst läufst Du womöglich in eine Sperrfrist.
Arbeitslos-Meldung ist eine der Grundvoraussetzungen, ALG I zu beantragen.
Siehe
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... beantragen
Punkt 3, Satz 2.
Die Arbeitsbescheinigung muss der AG eigentlich Dir in Schriftform auf Papier aushändigen.
Er ist nicht per se dazu verpflichtet, das Papier - oder die digitale Ausführung an die Agentur zu versenden, nur weil das Arbeitsverhältnis beendet ist/wird.
Du kannst das Teil natürlich digitalisieren (scannen, fotografieren, und in ein pdf umwandeln) und dann an die Agentur schicken.
Würde ich aber erst machen, wenn das Teil verlangt wird bzw. wenn Du den Antrag auf ALG I direkt selbst abgibst.
Denn sonst "existierst" Du dort nicht und sie können das nicht zuordnen.
Zwangsläufig für den ganzen Monat.algneuling hat geschrieben: ↑Fr 20. Aug 2021, 20:45 Wenn man sich zum Monatsende arbeitslos meldet, z.B. am 24.9., werden dann Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge
in voller Höhe für den ganzen Monat September von der AfA übernommen, oder nur anteilig ?
Denn das ALG I wird bei Antragsgewährung für den ganzen Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Siehe Punkt 4 des obigen Links
Bewilligtes Arbeitslosengeld erhalten Sie monatlich rückwirkend.
Denke daran, Dich rechtzeitig arbeitslos zu melden, sonst läufst Du womöglich in eine Sperrfrist.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
Nee, guck mal § 154 SGB III - wenn also der Antrag am 28.8. gestellt würde, dann erhält er für August für 4 Tage ALG I und für 4 Tage die Sozialbeiträge. Im September aber (falls er keinen Job findet) dann alles für den kompletten September
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
Marsu, ALG1 wird taggenau gezahlt. Nur ALG2 wird für den ganzen Monat gezahlt.
Wenn also ein paar Tage ohne Leistungsbezug sind, fehlen die später bei der Rente.
Wenn also ein paar Tage ohne Leistungsbezug sind, fehlen die später bei der Rente.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
Das hieße ja, dass die Agentur auf ihrer homepage - höflich ausgedrückt - einen Fehler veröffentlicht hat.
Drastisch ausgedrückt: Agentur lücht!!
Drastisch ausgedrückt: Agentur lücht!!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
Nee, ist nur mal wieder völlig idiotisch ausgedrückt. Was die BA uns sagen will: Am 30. eines Monats bekommst Du das im abgelaufenen Monat für Dich angefallene ALG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
Dank für die Antworten.
Welche Sanktionen sind eigentlich möglich, wenn man sog. Verpflichtungen nicht erfüllt, z.B. einen Nebenjob vergisst zu melden, etc. ?
Gibt es da irgendwelche Paragraphen dazu ?
Welche Sanktionen sind eigentlich möglich, wenn man sog. Verpflichtungen nicht erfüllt, z.B. einen Nebenjob vergisst zu melden, etc. ?
Gibt es da irgendwelche Paragraphen dazu ?
- marsupilami
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Re: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen dasselbe ?
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbei ... _node.htmlZeigt ein Empfänger von Sozialleistungen eine Tatsache, die für eine Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig an oder teilt ein Empfänger von Sozialleistungen eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf laufende Leistung erheblich ist, dem Leistungsträger nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mit, handelt er ordnungswidrig gemäß § 404 Abs. 2 Nrn. 26 bzw. 27 SGB III (gilt z.B. für Anzeige- und Mitteilungspflichtverletzungen von Empfängern von Arbeitslosengeld I), § 63 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 SGB II (gilt z.B. für Mitteilungspflichtverletzungen von Empfängern von Arbeitslosengeld II). Die Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
Signatur?
Muss das sein?
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