Arbeitslosmeldungen ab September 2021 wieder persönlich nötig

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Olivia
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Arbeitslosmeldungen ab September 2021 wieder persönlich nötig

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Beitrag von Olivia »

Arbeitslosmeldungen sind ab September 2021 wieder persönlich in der Agentur für Arbeit erforderlich. Für Jobcenter gelten örtlich unterschiedliche Regelungen.
Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten sich Bürger*innen ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 01. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Diese Regelung gilt bundesweit verbindlich ab dem 01. September 2021. Über Änderungen, etwa im Falle einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, werden die örtlichen Agenturen für Arbeit rechtzeitig informieren. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.

https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokus ... 6nlich.jsp
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