Hallo,
ich begleite und unterstütze jemanden, der folgendes Schreiben erhalten hat.
Was sagt ihr dazu?
Gibt es grobe Fehler? Oder Dinge die mal gar nicht gehen seitens der Behörde?
Die Person ist seit Februar 2019 durchgehend Krankgeschrieben und die Rentenversicherung hat gesagt, dass auf einem einfachen Arbeitsmarkt etwas von 6 Std möglich sei.
Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Dieser läuft noch.
Über eine Rückmeldung oder eure Impulse würde ich mich freuen.
Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?
Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?
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Re: Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?
Ich sehe beim "Überfliegen" nicht's wo sich meine Haare sträuben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?
OK, danke für deine schnelle Rückmeldung.
Eventuell kann das noch jemand anderes bestätigen oder seine Gedanken hinzufügen.
Eventuell kann das noch jemand anderes bestätigen oder seine Gedanken hinzufügen.
Re: Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?
Ich würde freundlich zurückschreiben
Sehr geehrte blah, blah,
gegen den Bescheid der RV läuft ein Widerspruch. Nach meiner Kenntnis sind sie während der Begutachtung durch die RV nicht zuständig.
Mit freundlichen Grüßen.
Bitte keine §§ reinschreiben.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt.
Ich schon, die sind nicht zuständig, solange das Widerspruchsverfahren bei der RV läuft.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
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Re: Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?
Richtig. Gegen den VA kann Widerspruch erhoben werden. Und selbst wenn der abgewiesen wird, dann kann man gegen jede Einzelforderung, sofern sie denn kommt, Widerspruch einlegen. Also zB bei Bewerbungen. Die macht man nicht, weil man sich selbst a) für erwerbsunfähig hält und b) um den Arbeitgeber nicht unzumutbar zu belasten mit einem Einstellungsprozess, der wenn überhaupt dann in weiter Ferne liegt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?
Punkt 3 Ziele - auf Seite 2 ganz oben:
Stabilisierung der gesundheitlichen Situation.
Über "Gesund" oder eben nicht läßt sich doch trefflich streiten im Ernstfall.
Man/vrau könnte also im Prinzip unterschreiben, damit SB im JC Ruhe gibt.
Denn der oder die SB im JC ist ja gehalten, mit jedem arbeitslos Gemeldeten eine EGV abzuschließen oder einen VA zu erlassen.
Man/vrau könnte auch die Finger stillhalten und nix tun, dann kommt im Prinzip der gleiche Inhalt als VA - denn der VA darf "nicht schlechter" sein als die EGV.
Und man könnte - wie Günter in #4 vorgeschlagen hat - einen kurzen Schrieb aufsetzen.
Ich persönlich würde genau letzteres machen.
Möglichst per Fax oder eben mit Empfangsstempel des JC auf der eigenen Kopie
Dann hat SB gegenüber den Vorgesetzten was handfestes parat und auch "im System" hinterlegt, der/die Delinquent "hat mitgewirkt" und alle können in Ruhe Däumchen drehen, bis die RV sich meldet.
Damit wären auch die Fronten geklärt: liebe Leutz vom JC, ich spring nicht nach jedem Stöckchen, das ihr mir hinhaltet.
Stabilisierung der gesundheitlichen Situation.
Über "Gesund" oder eben nicht läßt sich doch trefflich streiten im Ernstfall.
Man/vrau könnte also im Prinzip unterschreiben, damit SB im JC Ruhe gibt.
Denn der oder die SB im JC ist ja gehalten, mit jedem arbeitslos Gemeldeten eine EGV abzuschließen oder einen VA zu erlassen.
Man/vrau könnte auch die Finger stillhalten und nix tun, dann kommt im Prinzip der gleiche Inhalt als VA - denn der VA darf "nicht schlechter" sein als die EGV.
Und man könnte - wie Günter in #4 vorgeschlagen hat - einen kurzen Schrieb aufsetzen.
Ich persönlich würde genau letzteres machen.
Möglichst per Fax oder eben mit Empfangsstempel des JC auf der eigenen Kopie
Dann hat SB gegenüber den Vorgesetzten was handfestes parat und auch "im System" hinterlegt, der/die Delinquent "hat mitgewirkt" und alle können in Ruhe Däumchen drehen, bis die RV sich meldet.
Damit wären auch die Fronten geklärt: liebe Leutz vom JC, ich spring nicht nach jedem Stöckchen, das ihr mir hinhaltet.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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Re: Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?
Der § 15 SGB II sagt es doch ganz eindeutig: ...Mit jeder erwerbsfähigen eine EGV abschließen ...
Und eben diese Erwerbsfähigkeit wird vom eLb verneint und befindet sich momentan in der Überprüfung. Also keine EGV während dieser Zeit
Und eben diese Erwerbsfähigkeit wird vom eLb verneint und befindet sich momentan in der Überprüfung. Also keine EGV während dieser Zeit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?
Eiert doch nicht rum. Das JC ist nicht zuständig solange das Verfahren bei der RV nicht abgeschlossen ist und ein rechtskräftiges Gutachten vorliegt.
Mit diesen Pseudoargumenten "Erwerbsfähigkeit wird vom eLb verneint" schwächt ihr nur die Rechtsposition des eben nicht "eLB".
Der ist nicht erwerbsfähig , das RV-Gutachten läuft, JC hat sich da gefälligst rauszuhalten, siehe #4.
Mit diesen Pseudoargumenten "Erwerbsfähigkeit wird vom eLb verneint" schwächt ihr nur die Rechtsposition des eben nicht "eLB".
Der ist nicht erwerbsfähig , das RV-Gutachten läuft, JC hat sich da gefälligst rauszuhalten, siehe #4.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?