Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Hallo,
ich habe im Zuge meiner freiberuflichen Tätigkeit (Journalist, Texte im Internet) eine einmalige Zahlung der Verwertungsgesellschaft Wort für das Jahr 2020 erhalten.
Bei der VG Wort kann man quasi jedes Jahr im Januar seine im Internet veröffentlichten Texte u.a. melden und bekommt dann immer Ende September etwas Geld dafür. Die VG Wort ist sowas ähnliches wie die Gema für Musik etc.
Nun erhielt ich gestern die Zahlung für 2020 in Höhe von knapp 250€.
SB meinte nun, dass diese Einnahme, da ich damit im Zuflussmonat 9/21 mit den 250€ ja nicht aus dem Bezug fallen würde, eine Einnahme sei, die komplett im Zuflussmonat anzurechnen sei. Ich habe diese Aussage bisher nur mündlich,
SB meinte, ich solle es schriftlich einreichen und es werde dann zur Prüfung gegeben. EKS musste ich im laufenden und für den morgen beginnenden BWZ nicht einreichen, da ich aktuell sonst keine Einkünfte habe.
Ich würde aber gerne schon im Vorfeld wissen, wie dies denn nun richtig handzuhaben ist.
Meine Fragen:
1. müsste diese Einnahme, die ja ausschliesslich durch meine freiberufl. Tätigkeit entstand und nicht durch abhängige Beschäftigung, nicht auf die 12 Monate des BWZ verteilt werden? Der BWZ läuft von 10/2020 bis 9/2021, heute ist der letzte Tag des aktuellen BWZ, gestern war Zahlungseingang der VG Wort. Weitere nennenswerte Einnahmen existierten im BWZ leider wegen längerer Erkrankung nicht.
2. falls die Einnahme doch nur im Zuflussmonat verrechnet werden darf, wie viel darf ich davon behalten? Abzüglich Betriebsausgaben im Zuflussmonat? Und abzüglich Freibetrag 100 Euro plus 20% der restlichen 150€? Ich habe mehrfach im Netz gelesen, es gäbe für Selbstständige diese 100€ Freibetrag überhaupt nicht, sondern nur für abhängig Beschäftigte.
Was meint ihr?
ich habe im Zuge meiner freiberuflichen Tätigkeit (Journalist, Texte im Internet) eine einmalige Zahlung der Verwertungsgesellschaft Wort für das Jahr 2020 erhalten.
Bei der VG Wort kann man quasi jedes Jahr im Januar seine im Internet veröffentlichten Texte u.a. melden und bekommt dann immer Ende September etwas Geld dafür. Die VG Wort ist sowas ähnliches wie die Gema für Musik etc.
Nun erhielt ich gestern die Zahlung für 2020 in Höhe von knapp 250€.
SB meinte nun, dass diese Einnahme, da ich damit im Zuflussmonat 9/21 mit den 250€ ja nicht aus dem Bezug fallen würde, eine Einnahme sei, die komplett im Zuflussmonat anzurechnen sei. Ich habe diese Aussage bisher nur mündlich,
SB meinte, ich solle es schriftlich einreichen und es werde dann zur Prüfung gegeben. EKS musste ich im laufenden und für den morgen beginnenden BWZ nicht einreichen, da ich aktuell sonst keine Einkünfte habe.
Ich würde aber gerne schon im Vorfeld wissen, wie dies denn nun richtig handzuhaben ist.
Meine Fragen:
1. müsste diese Einnahme, die ja ausschliesslich durch meine freiberufl. Tätigkeit entstand und nicht durch abhängige Beschäftigung, nicht auf die 12 Monate des BWZ verteilt werden? Der BWZ läuft von 10/2020 bis 9/2021, heute ist der letzte Tag des aktuellen BWZ, gestern war Zahlungseingang der VG Wort. Weitere nennenswerte Einnahmen existierten im BWZ leider wegen längerer Erkrankung nicht.
2. falls die Einnahme doch nur im Zuflussmonat verrechnet werden darf, wie viel darf ich davon behalten? Abzüglich Betriebsausgaben im Zuflussmonat? Und abzüglich Freibetrag 100 Euro plus 20% der restlichen 150€? Ich habe mehrfach im Netz gelesen, es gäbe für Selbstständige diese 100€ Freibetrag überhaupt nicht, sondern nur für abhängig Beschäftigte.
Was meint ihr?
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Die Zahlung ist eine normale "Betriebseinnahme" und daher mit den anderen Betriebseinnahmen im BWZ zu summieren und entsprechend normal zu verrechnen. SB'chen scheint nicht viel Ahnung zu haben. Und natürlich gibt's den Freibetrag auch für Selbstständige
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Danke euch, also ist die Einnahme gemäß § 3 (4) zu behandeln - http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html
Soll ich das gleich mit (zb in formlosem Schreiben) hinzufügen, wenn ich die Kopien zusammenstelle?
Soll ich das gleich mit (zb in formlosem Schreiben) hinzufügen, wenn ich die Kopien zusammenstelle?
- marsupilami
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Wenn Du Nerven hast, bisken mit dem JC rumzuzicken: Nö.
Ich würd' ordentlich alles zusammenstellen, schauen dass Du die Unterlagen belegbar eingereicht bekommst und warten was da kommt.
Ansonsten schreib' denen, dass nach Deinen Recherchen .... wie Koelsch .... und ohne den §
und ohne den Satz, dass SB keine Ahnung hat.
Ich würd' ordentlich alles zusammenstellen, schauen dass Du die Unterlagen belegbar eingereicht bekommst und warten was da kommt.
Ansonsten schreib' denen, dass nach Deinen Recherchen .... wie Koelsch .... und ohne den §
und ohne den Satz, dass SB keine Ahnung hat.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Richtig ohne §§ schreiben.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Sehr geehrte SB
wie bereits telefonisch besprochen übersende ich Ihnen hiermit den Belege für die Einnahme der VG Wort vom 29.9.2021.
Da es sich - wie von mir am 29.9.21 bereits angesprochen - um eine Betriebseinnahme meiner freiberuflichen, selbstständigen Tätigkeit handelt, ist diese Einnahme auf die 12 Monate des BWZ 10/2020-9/2021 zu verteilen und nicht im Zuflussmonat bzw. dem Monat nach Zufluss als Gesamtsumme anzurechnen.
MfG...
wie bereits telefonisch besprochen übersende ich Ihnen hiermit den Belege für die Einnahme der VG Wort vom 29.9.2021.
Da es sich - wie von mir am 29.9.21 bereits angesprochen - um eine Betriebseinnahme meiner freiberuflichen, selbstständigen Tätigkeit handelt, ist diese Einnahme auf die 12 Monate des BWZ 10/2020-9/2021 zu verteilen und nicht im Zuflussmonat bzw. dem Monat nach Zufluss als Gesamtsumme anzurechnen.
MfG...
- marsupilami
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
.....ist diese Einnahme - nach meinen Recherchen - auf die 12 Monate .....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
ok dann mache ich das so! Lieben Dank euch!
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
No, nur den ersten Satz. SBchen macht die Berechnung ohnehin nicht, dafür haben die eine eigene Leistungsabteilung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Das ist SBchen der Leistungsabteilung gewesen heute
- kleinchaos
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
BWZ bei Selbständigen und Freiberuflern geht doch immer nur für 6 Monate, EKS ist ja auch nur für 6 Monate? Und dann ist die Bewilligung ja auch immer nur vorläufig ... Oder irre ich mich da?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Hier sind es seit ein paar Jahren 12 Monate BWZ, EKS musste ich seit Längerem keine einreichen mangels Einnahmen. Optionskommune.
Bewilligung ist glaub nur vorläufig, müsste ich nachgucken morgen.
Bewilligung ist glaub nur vorläufig, müsste ich nachgucken morgen.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Liegt wohl auch daran, dass ich bei denen angeblich nirgends als selbstständig eingetragen bin, weil die beiden alten SBs (Vermittlung und Leistung) das nicht gemacht hätten. Kann ich ja aber nichts dafür und ändert nichts daran, dass ich ausschließlich (gesundheitsbedingt nur geringes) Einkommen aus selbstst./freiberufl. Tätigkeit erziele. Habe ja auch eine USt-ID inkl. USt-Meldungen etc.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
So, man möchte jetzt doch eine EKS, allerdings für den Zeitraum 10/2020 bis 3/2021 haben. Frist Ende Oktober. Nicht jedoch für den Zeitraum der o.g. Einnahme. Beim alten SB (der damals noch zuständig war) musste ich diese nicht abgeben, solange ich keinen Gewinn mache (unter Selbstbehalt und Betriebausgaben). Nun mit neuer SB muss ich die EKS plötzlich nachreichen.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Da Du für den Zeitraum vermutlich noch keinen endgültigen Bescheid hast, wirst Du das wohl machen müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
das heißt, die Absprache mit dem inzwischen in Rente gegangenen SB ist damit hinfällig? Naja egal, kommt eh nix bei rum.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
ab wann bekommt man denn dann einen endgültigen Bescheid? Ich habe dann wohl noch nie einen bekommen...
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
So, man will den für 10/21-3/22 haben, war ein Schreibfehler.
Aber: Man will ggf. auch die Einnahme vom 29.9. (Datum Kontoeingang) in den Zeitraum 10/21-3/22 legen zur Verrechnung. Habe widersprochen diesbzgl. Es zählt der Zahlungseingang. Ergo ist die Einnahme auch im alten BWZ bis 9/2021 zu buchen. Oder was meint ihr?
Nun ist man jetzt etwas angesäuert und will sich das noch genauer angucken.
Aber: Man will ggf. auch die Einnahme vom 29.9. (Datum Kontoeingang) in den Zeitraum 10/21-3/22 legen zur Verrechnung. Habe widersprochen diesbzgl. Es zählt der Zahlungseingang. Ergo ist die Einnahme auch im alten BWZ bis 9/2021 zu buchen. Oder was meint ihr?
Nun ist man jetzt etwas angesäuert und will sich das noch genauer angucken.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Sehe ich auch so. Aber, dass interessiert das JC nicht ;-)
Letzten Endes wirst Du auf die schriftliche Begründung warten müssen und dann, eventuell, widersprechen. Viel Glück!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Entweder es zählt der BWZ von 1.4.-30.9. oder eben nicht. Man kann doch, wenn man die vEKS haben will für einen beliebigen Zeitraum "von-bis", nicht plötzlich und nach Belieben Einnahmen des vorherigen BWZ rüberziehen, nur um im aktuellen BWZ höhere Einnahmen zu generieren. Dann möchte ich bitte auch nach Belieben Ausgaben in den anderen BWZ übertragen.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Ja, da sind wir zwei uns einig. Meine Erfahrung mit dem JC spricht dem entgegen. Bei mir und ein paar weiteren Foristen wurde/wird regelmäßig irgendwas "verschoben", damit es dem JC besser gefällt. Ich behaupte ja auch nicht, dass es in Deinem Fall so kommt, könnte aber sein.
Ich wünsche Dir, dass sie sich besinnen und ein wenig Anstand beweisen. Viel Glück.
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- marsupilami
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Anstand?
Es würde reichen, wenn die Verstand hätten.
Es würde reichen, wenn die Verstand hätten.
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Muss das sein?
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
das macht ja wenig Hoffnung... Aber vielen Dank fürs Daumendrücken!
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ
Blöde Frage: Sind bis Ende Dez. nur aEKS ausgesetzt oder auch vEKS?
Und was ist KAS?
Und was ist KAS?