Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#76

Beitrag von Olivia »

Deswegen meinte ich ja, mit dem JC nur schritlich korrespondieren und Telefonnr. löschen lassen. Was gefällt Dir daran nicht?
HarzerUrvieh
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#77

Beitrag von HarzerUrvieh »

Mir gefällt nicht, dass man ungefragt eine EKS für den alten BWZ abgeben "soll". Warum sollte man dem JC diesen Gefallen tun? Da würde ich abwarten, was das JC zum abgelaufenen BWZ anfordert und wie es diese Anforderung begründet.

Vielleicht hätte ich das im vorigen post genauer beschreiben sollen, was ich meine...
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Olivia
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#78

Beitrag von Olivia »

Na ja, es muss aber auch berücksichtigt werden, dass der TE den Umsatz telefonisch und per Screenshot (!!) im Jobcenter angemeldet hat. Nach dieser Aktion musste davon ausgegangen werden, dass eine einmalige Einnahme geprüft wird.

"Ungefragt" eine aEKS für den alten BWZ einzureichen, ist doch das Mittel der Wahl, es sei denn, man spekuliert, dass die Einnahme einfach unter den Tisch fällt (wovon nach einem Screenshot des Kontoauszuges an das JC ja nun wohl nicht auszugehen ist).
Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#79

Beitrag von Stefan78 »

Weitere Einschätzung von verdi bzgl. der Frage, ob nun § 11 oder § 3 zur Anwendung kommen sollte:

"Sie haben kein kontinuierliches Einkommen. Dafür ist der § 3 der Verordnung gedacht. Sie haben lediglich ein einmaliges Einkommen. Wenn Sie die EKS ausfüllen, besteht die Chance, dass dies doch verteilt wird. Zwingend ist dies nicht. Gesetz geht vor Verordnung."

Meiner Meinung nach ist "kontunierliches" Einkommen bei Selbstständigen ja wohl kaum möglich. Insbesondere bei Autoren, ggf. auch bei Textern. Da gibt es auch Großaufträge oder Buchprojekte, die einen über Monate in Beschlag nehmen und am Ende doch nur eine große Buchung zustande kommt, auch das wäre dann nach der o.g. Begründung kein kontinuierliches Einkommen.
Dann müsste es auch eine Definition für kontunierliches Einkommen bei Selbstständigen geben, z.B. wie viele Buchungen es Minimum sein müssen etc.
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Koelsch
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#80

Beitrag von Koelsch »

Richtig, genau das ist doch der Grund dafür, dass gemittelt wird, weil eben Selbstständige kein kontinuierliches Einkommen haben. Aber wie die Kenntnisse der Rechtsmenschen bei den Gewerkschaften manchmal sind - ich kenne jemanden, der sich vorm SG von einem Gewerkschaftsmenschen vertreten lassen musste (PKH abgelehnt wegen Gewerkschaftszugehörigkeit). Danach war der eLB kein Gewerkschaftsmitglied mehr
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#81

Beitrag von Stefan78 »

ich überlege auch seit Längerem, dort wieder auszutreten. Das ist ja schlimm....
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kleinchaos
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#82

Beitrag von kleinchaos »

Das kommt aber auch sehr auf die regionalen Vertreter an. Manche sind da echt äußerst hilfreich. Aber leider nicht andere.

Zum Thema: wenn es eine einmalige Einnahme ist, nochzumal "leistungslos" weil nicht direkt Produktverkauf->Bezahlung, gibt es auch keinen Freibetrag. Wird EKS eingereicht und gemittelt, bekommt man zumindest noch die Freibeträge aus Erwerbstätigkeit für jeden Monat. Ich weiß ja nun nicht, um welche Summe es sich da handelt bei den Tantiemen. Aber könnte schon hilfreich sein.

Ich würde es so machen. Denn ein Buch schreibt sich schließlich nicht in ein paar Stunden. Da sitzt man schon ne Weile, betreibt Recherchen usw. Das ist auf jeden Fall tägliche Arbeit.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#83

Beitrag von Stefan78 »

Im o.g. Fall ging es (noch) nicht um ein Buchprojekt. (Wobei man auch für Bücher einmalige Buchungen der VG Wort bekommen kann).

Es waren knapp 250 Euro und die Einnahme bekomme ich für Texte, die ich für div. Internetseiten/Blogs geschrieben habe vor einiger Zeit.
Das heißt, ich kann jedes Jahr aufs Neue eine kleine Einnahme generieren, indem ich der VG Wort die Texte melde, sofern diese noch im Internet abrufbar sind. Dies ist je nach Seitenbetreiber mehrere Jahre der Fall. Heißt: kleiner Aufwand von ein paar Stunden, um die Texte bei der VG Wort zu melden und eine kleine Einnahme auf dem Konto und damit auch alles dafür tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu verringern. Da die Meldung bereits im Januar erfolgt und die Quoten erst im Juli berechnet werden, weiß man im Januar noch nicht, ob man bis zur Auszahlung im Sept./Okt. weitere Einnahmen haben wird und wie hoch der Ausschüttungsbetrag sein wird, da die Ausschüttungsbeträge ja jedes Jahr neu festgelegt werden.

Es gibt übrigens auch immer mehr Blogbetreiber, die für ihre eigenen Blogs/Seiten eine vier- oder gar fünfstellige Summe von der VG Wort erhalten. (Andere Berechnung als für Texte für Fremdseiten). In einer einzigen Buchung. Für viele ist das inzwischen eine gute Einnahmequelle geworden.
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Koelsch
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#84

Beitrag von Koelsch »

Ist also vergleichbar mit der Gestaltung bei Künstlern:
  1. Künstler tritt irgendwo auf, macht tralala oder so, wird dabei gefilmt und bekommt dafür Gage
  2. Nun mochte der Veranstalter aber die Filmaufnahmen auch noch veröffentlichen, dafür bekommt der Künstler dann zusätzlich das sog. buy-out
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#85

Beitrag von Olivia »

Stefan78 hat geschrieben: Do 21. Okt 2021, 09:43 "Sie haben kein kontinuierliches Einkommen. Dafür ist der § 3 der Verordnung gedacht. Sie haben lediglich ein einmaliges Einkommen. Wenn Sie die EKS ausfüllen, besteht die Chance, dass dies doch verteilt wird. Zwingend ist dies nicht. Gesetz geht vor Verordnung."
Kontinuierliches Einkommen liegt bei Selbständigen sowieso nie vor. Charakteristisches Merkmal einer Selbständigkeit ist ja eben das diskontinuierliche Eintreffen von Umsatzerlösen.

Eine einmalige Einnahme bezieht sich nicht auf die Umsatzerlöse von Selbständigen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit. Diese sind Betriebseinnahmen. Bei Selbständigen im Leistungsbezug gehen daher die entsprechenden Paragraphen zur Berechnung des Betriebsgewinns aus der ALG II-V dem allgemeinen Paragraphen 11 aus dem SGB II vor. Die Tantiemen sind allein schon deswegen keine einmaligen Einnahmen, da sie im Jahrestakt als turnusmässiger Umsatzerlös gemäss Vereinbarung mit der VG Wort wiederkehren.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#86

Beitrag von Stefan78 »

eine EKS wäre dann ja auch für viele obsolet...
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#87

Beitrag von Olivia »

Wichtig ist, dass Du für Dich Dein Recht auf EKS aufgrund Selbständigkeit beim Jobcenter durchsetzt.

Setz doch mal ein passendes Schreiben auf und lade es hoch, wenn Du willst.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#88

Beitrag von Stefan78 »

Ist es richtig, dass ich als verdi-Mitglied keinen Beratungshilfeschein bekommen kann?
Und mit Rechtsschutz auch nicht? Selbstbehalt 150€, ggf. auch Ausschluss von Grundsicherungsfragen (zumindest habe ich das vorhin online so gelesen, werde morgen mal nachfragen)

Wie komme ich dann zu einem Anwalt? Ich wäre diesen ganzen Kram gerne soweit als möglich los. Es geht mir an die Substanz, das ganze immer noch ungeklärte Konglomerat inkl. Pflege und der dazu getätigen Drohgebärden bzgl. Verbot der OAW etc.
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tigerlaw
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#89

Beitrag von tigerlaw »

Ja, Gewerkschaft wird im BerH-Formular abgefragt.
RS greift meistens erst vor Gericht.
Vielleicht ist ein Anwalt bereit, Dich zu den Sätzen der Beratungshilfe zu vertreten (ca. 150 € brutto)?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#90

Beitrag von Stefan78 »

Danke Tigerlaw.

Heißt, ich stehe vermutlich ohne jede (kompetente) Hilfe da. Na super. Eigtl. brauche ich meine Energie für meine Pflegebedürftigen und für mich.
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tigerlaw
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#91

Beitrag von tigerlaw »

tigerlaw hat geschrieben: Mo 25. Okt 2021, 00:38 Ja, Gewerkschaft wird im BerH-Formular abgefragt.
RS greift meistens erst vor Gericht.
Vielleicht ist ein Anwalt bereit, Dich zu den Sätzen der Beratungshilfe zu vertreten (ca. 150 € brutto)?
Ergänzung: Für die RS-SB gibt es PKH!

Und es stimmt auch, einige RS (so auch ROLAND) schließen Grundsicherung aus.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#92

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Mo 25. Okt 2021, 02:35 Und es stimmt auch, einige RS (so auch ROLAND) schließen Grundsicherung aus.
Kann man nicht das entsprechende Modul zubuchen? Ansonsten und auch so gilt: bei der RS-Versicherung genau darauf achten, dass Sozialrechtsschutz mit abgedeckt ist.
Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#93

Beitrag von Stefan78 »

Als ich die abgeschlossen hatte, war ich gerade am Anfang des Studiums. Da hatte ich nicht mit Alg2 gerechnet...
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marsupilami
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#94

Beitrag von marsupilami »

Selbst wenn man "zubuchen" könnte, wird es entweder eine "Wartezeit" geben und/oder bereits laufende Verfahren werden nicht abgedeckt.
Und das Widerspruchsverfahren ist ja bereits ein Verfahren.
Nach meiner Auffassung.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#95

Beitrag von HarzerUrvieh »

Stefan78 hat geschrieben: Mo 25. Okt 2021, 00:10 ...
Ausschluss von Grundsicherungsfragen (zumindest habe ich das vorhin online so gelesen, werde morgen mal nachfragen)
...
Klär das doch erstmal verbindlich ab, dann sehen wir weiter. :Daumen:
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#96

Beitrag von Stefan78 »

So, RSV übernimmt ab Stufe Sozialgericht. Davor könne ich aber jederzeit die telefonische Beratung in Anspruch nehmen.
Verbindlich ist relativ, das könne mir nur die Rechtsabteilung sagen. Muss ich wohl die Tage mal dort noch anrufen.
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#97

Beitrag von HarzerUrvieh »

Stefan78 hat geschrieben: Mo 25. Okt 2021, 10:35 So, RSV übernimmt ab Stufe Sozialgericht.
...
Verbindlich deshalb, weil ich da auch schon mal drauf reingefallen bin. Die Dame am Telefon meinte, wie bei Dir, ab Stufe Sozialgericht: ja.

Das es um Grundsicherung ging, hat sie nicht berücksichtigt. Meine private RSV übernimmt alles (Krankenversicherung, Rentenversicherung usw.) aber eben nicht Grundsicherung. Deshalb genau prüfen, wenn Du auf den Versicherungsschutz angewiesen bist.

Viel Glück!
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#98

Beitrag von Stefan78 »

Verbindlich wird dann schwierig, denn die Rechtsanwälte erreiche ich wohl auch nur telefonisch. Oder wie stellt man das am Besten an, dass man das verbindlich zugesagt bekommt? Mail hinschicken? Die Dame am Tel meinte, es käme auch auf den Fall an. Hmm.
HarzerUrvieh
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#99

Beitrag von HarzerUrvieh »

Bei mir wurde es "verbindlich", als die Rechtsanwältin meine Versicherung in Anspruch nehmen wollte. Die Versicherung lehnte ab. Damit war es dann verbindlich ;-)

Anrufen, den Fall schildern und sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen? Oder fragen, wo das in Deinem Vertrag genau nachzulesen ist?
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Stefan78
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Re: Einmalige Einnahme Freiberufler - Zuflussmonat oder Verteilung BWZ

#100

Beitrag von Stefan78 »

Mir wird dann auch die Pflegetätigkeit final um die Ohren fliegen, wenn ich die Gutachten mit einreiche. 3 Tage die Woche bei 2 Pflegebedürftigen und das (mündl.) Verbot der OAW zur Pflege. Bzw. nur die (mündl.) Erlaubnis Fr nachmittag bis Sonntag OAW zu sein.
Ich könnte echt nur noch heulen. Zuhause mein dementer Pflegling mit all den Problemen, der andere baut auch jeden Tag mehr ab und ich sitze hier rum und habe nichts als Ärger mit den SBchen.
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