Mehrbedarf begründen
Mehrbedarf begründen
eLB erhielt das folgende nette Schreiben des JC:
Ja, es ist richtig, eLB erhält Mehrbedarf nach § 21 SGB II, wir dort geschrieben - und zwar Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 Nr. 1 SGB II = WW-Zuschlag
Meine Frage und Bitte um Hilfe:
Wie kann man dem JC "nett" darlegen, dass der WW-Bereiter unverändert existiert, die genaue Höhe des Mehrbedarfs nicht ermittelt werden kann, daher Rückgriff auf die gesetzlich festgelegte Pauschale, ein Nachweis über die zweckbestimmte Verwendung des Mehrbedarfs nicht möglich ist, da dieser Teil der allgemeinen Stromkosten ist.
Ja, es ist richtig, eLB erhält Mehrbedarf nach § 21 SGB II, wir dort geschrieben - und zwar Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 Nr. 1 SGB II = WW-Zuschlag
Meine Frage und Bitte um Hilfe:
Wie kann man dem JC "nett" darlegen, dass der WW-Bereiter unverändert existiert, die genaue Höhe des Mehrbedarfs nicht ermittelt werden kann, daher Rückgriff auf die gesetzlich festgelegte Pauschale, ein Nachweis über die zweckbestimmte Verwendung des Mehrbedarfs nicht möglich ist, da dieser Teil der allgemeinen Stromkosten ist.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mehrbedarf begründen
Ist übrigens gleiche eLB - viewtopic.php?f=23&t=28387
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
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Re: Mehrbedarf begründen
Den Nachweis erbringt man mit einem Foto. Wenn das JC Hardcore spielen will, dann verlangt man halt nen Hausbesuch. Im Übrigen würde ich den Vermieter bitten, einen Zwischenzähler für den WW-Bereiter zu installieren. Tut er das nicht, dann soll er wenigstens den Einbau eines solchen genehmigen und man stellt beim JC den Antrag auf Einbau des Zählers, die Kosten müssen im Rahmen der KdU ebenso übernommen werden, wie bei anderen Mietern die regelmäßigen Wechsel der Messeinrichtungen. Die sind nämlich vorgeschrieben und werden stets über die Betriebskostenabrechnung umgelegt. Allerdings könnte das fürs JC nach hinten losgehen. Die Verbrauchskosten eines elektrischen WW-Bereiters sind meiner Erfahrung nach höher als die Pauschale. Und da muss man noch nichtmal unter Waschzwang leiden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Mehrbedarf begründen
Eine dumme Forderung seitens JC. Wenn nicht mehr dezentral, dann hat der Vermieter eine bauliche Veränderung vorgenommen und das wird doch immer schriftlich festgehalten. Kann mir vorstellen, das sich dann die Miete auch ändert.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Mehrbedarf begründen
Also etwa folgende freundliche Antwort an's JC:
Zu Ihrer Mitwirkungsaufforderung vom 30.9.2021 sende ich Ihnen anliegend ein Foto meines elektrischen Warmwasserbereiters als Nachweis über das grundsätzliche Bestehen des Mehrbedarfs.
Gerne nehme ich Ihre Anregung auf, diesen konkret nachzuweisen, da diese sicher deutlich höher sind, als die bisher gewährte Pauschale. Ich bitte aber vorab um Ihre Zusage, dass die durch fachgerechten Einbau eines geeichten Zwischenzählers entstehenden Kosten von Ihnen übernommen werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf begründen
"schriftliche" Zusage.
Schreib noch dazu, dass die handelsüblichen Verbrauchszähler - zwischen Steckdose und Gerätestecker - i.d.R. nicht amtlich geeicht sind und damit ungeeignet sind als Nachweis bzw. dass amtlich geeichte von z.B. Stadtwerken koschten.
Vielleicht beim Stromversorger erkundigen und schriftlich bestätigen lassen, dass es sowas gibt von ihnen, aber nur kostenpflichtig etc.
"- Nachweis darüber, dass der bisher gewährte Mehrbedarf zweckbestimmt eingesetzt wurde:"
Wurde zusammen mit Miete und NK-Abschlag in einem Posten an Vermieter überwiesen.
Keine Trennung, weil ein Extra-Überweisung erheblichen (Mehr-)Aufwand - auch beim JC bei der Prüfung der Kontoauszüge - nach sich zieht und Kontogebühren auch von der Anzahl der Einzel-Überweisungen/-Buchungen sind.
Oder so ähnlich.
Schreib noch dazu, dass die handelsüblichen Verbrauchszähler - zwischen Steckdose und Gerätestecker - i.d.R. nicht amtlich geeicht sind und damit ungeeignet sind als Nachweis bzw. dass amtlich geeichte von z.B. Stadtwerken koschten.
Vielleicht beim Stromversorger erkundigen und schriftlich bestätigen lassen, dass es sowas gibt von ihnen, aber nur kostenpflichtig etc.
"- Nachweis darüber, dass der bisher gewährte Mehrbedarf zweckbestimmt eingesetzt wurde:"
Wurde zusammen mit Miete und NK-Abschlag in einem Posten an Vermieter überwiesen.
Keine Trennung, weil ein Extra-Überweisung erheblichen (Mehr-)Aufwand - auch beim JC bei der Prüfung der Kontoauszüge - nach sich zieht und Kontogebühren auch von der Anzahl der Einzel-Überweisungen/-Buchungen sind.
Oder so ähnlich.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mehrbedarf begründen
Nee, Strom wird ja nicht an den Vermieter ....
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mehrbedarf begründen
Huch, zurück marsch, marsch. Hatt ich nicht im Blick, eLB bekommt tatsächlich noch mehr Mehrbedarf. Muss ich erst mal schauen.
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Re: Mehrbedarf begründen
Also alles im grünen Bereich mit der Aufforderung. eLB erhält 2 mal monatlich Physiotherapie, zahlt KV, aber die Zuzahlung von 40,76 wurde als Mehrbedarf geltend gemacht und akzeptiert, ebenso die monatlichen Beiträge von € 15,00 für ein Fitnessstudio. OK, wir werden den Nachweis erbringen - und WW läuft über Gastherme. Ich lag also reichlich daneben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mehrbedarf begründen
In der Anlage erhalten Sie ein Foto meines Gas WW Bereiters, sowie einen Beleg über die Bezahlung meiner Stromrechnung. Sollten Sie weitere unberechtigte Nachweise verlangen, werden Sie dem SG Ihre Legitimation für diese Forderungen nachweisen müssen, sowie eine Erklärung abgeben müssen, wie diese Nachweise ihrer Meinung nach gestaltet werden müssen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Mehrbedarf begründen
Lieber Kölsch, da hast Du aber das gesamte Forum auf eine falsche Fährte gesetzt!
es heißt immer nur "Mehrbedarf nach § 21 Abs. 1 SGB II"
Da steht nix von WW-Pauschale!
Zusatzfrage: eLB "hat Rücken"?
es heißt immer nur "Mehrbedarf nach § 21 Abs. 1 SGB II"
Da steht nix von WW-Pauschale!
Zusatzfrage: eLB "hat Rücken"?
Zuletzt geändert von Wampe am Mo 4. Okt 2021, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt.
Grund: Beiträge zusammengeführt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Mehrbedarf begründen
Ja, Rücken und ist Deine Mandantin. Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich "aus dem Handgelenk" voll daneben lag.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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