Hallo ihr Lieben,
ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid für ALG2 erhalten, da am 11.10. der letzte Tag für mein ALG1 ist. Allerdings wurde mir das ALG1 angerechnet. Bei eigener Recherche habe ich gelesen dass es angerechnet wird aber auch dass es das nicht werden darf. Die Begründung lautete hier oft - ALG1 wird Rückwirkend und ALG2 vorrausgezahlt.
Was stimmt denn nun?
Liebe Grüße
Ibu
Wechsel von ALG1 zu ALG2
Re: Wechsel von ALG1 zu ALG2
Du hast richtig gelesen, LAG-II wird vorschüssig gezahlt, und die Antragstellung wirkt grundsätzlich zum Monatsersten.
Entweder jetzt im lfd. Monat, oder aber zum Ultimo erhältst Du die letzte ALG-I-Zahlung, und das ist natürlich "anzurechnendes Einkommen" für ALG-II.
Das JC dürfte also richtig gerechnet haben.
Entweder jetzt im lfd. Monat, oder aber zum Ultimo erhältst Du die letzte ALG-I-Zahlung, und das ist natürlich "anzurechnendes Einkommen" für ALG-II.
Das JC dürfte also richtig gerechnet haben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Wechsel von ALG1 zu ALG2
Einfacher gesagt ALG II hat die Aufgabe den Bedarf (Existenzminimum) zu decken. Wenn du finanziellen Zufluss hast (ALG I) denn erhältst du nur die Differenz Bedarf - ALG I.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?