Ortsabwesenheit von junger Mutter

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Koelsch
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Ortsabwesenheit von junger Mutter

#1

Beitrag von Koelsch »

Erstantragstellerin gedenkt im Januar in den Mutterstatus zu wechseln. Sie würde dann gerne mit Baby diverse Verwandte in Europa besuchen. Dürfte sie das offiziell?
Praktisch spricht sicher kaum was dagegen, wenn sie sich nicht blöd anstellt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit von junger Mutter

#2

Beitrag von Günter »

Während der ersten drei Jahre ist sie laut § 10 SGB II nicht vermittelbar. Damit entfällt die Stallpflicht. Frage ist nur ob sie in D bleiben muss. Andererseits, wie will man sie erwischen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit von junger Mutter

#3

Beitrag von Koelsch »

Ergibt sich aber meines Wissens nicht auch § 7 SGB II oder der EAO - https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013034.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit von junger Mutter

#4

Beitrag von Günter »

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015897.pdf

Da Punkt 7.122 nicht gilt, ist die Stallpflicht eine GG-widrige Freiheitsbeschränkung. Und nochmal, wer kann sie erwischen. Zuhause muss nur jemand den Briefkasten überwachen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit von junger Mutter

#5

Beitrag von Koelsch »

Ja klar - wenn sie dann noch davon absieht auf Malle mit der Bankkarte zu zahlen oder Geld abzuheben .....
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Ortsabwesenheit von junger Mutter

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich meine mich erinnern zu können, dass mein SGB XII eingestellt wird, wenn ich mich länger als 3 Monate im Ausland aufhalte.
Würde mich nicht wundern, wenn SGB II ähnlich geregelt ist.

Also gilt: nur Bares ist Wahres - und "Freiheit".

wg. der Abbuchungen auf den Kontoauszügen, die vermutlich trotz oder gerade wegen Schwangerschaft vorgelegt werden müssen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Ortsabwesenheit von junger Mutter

#7

Beitrag von Olivia »

Die Betroffene sollte ordnungsgemäss ein Schreiben verfassen und ihre Ortsabwesenheit dem JC mitteilen, mit den genauen Daten wann sie weg ist. Das alles unter Hinweis auf den Entfall der Stallpflicht wie von Günter zutreffend beschrieben.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015897.pdf
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