Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Koelsch
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Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB Juni 2017 Insoeröffnung und Oktober 2017 dann Darlehen des JC zur Wohnungssicherung. Zusätzlich wichtig: Räumungsklage gegen eLB wurde Ende Mai 17 eingereicht, also (korrekt) vor Insoeröffnung

Das JC war vom SG verurteilt worden eLB das Darlehen in der Höhe zu geben, um eLB's Wohnung zu sichern.

JC zahlte nun dieses Darlehen nicht an eLB aus, obwohl es im Beschluss des SG ausdrücklich heißt: "Die Antragsgegnerin (also JobCenter) wird verpflichtet dem Antragsteller (also eLB .... zu zahlen"

Das machte JC aber nicht, sie zahlten direkt an den Insogläubiger , den Vermieter von eLB - und genau da sehe ich den Knackpunkt, dadurch trat das JC in der Insomasse an die Stelle vom Vermieter. Bedeutet, die Forderung ist in der Insomasse, Aufrechnung ist nicht zulässig, die aber will JC durchführen.

Wie seht Ihr das?
JC_Miete_Insolvenzmasse_ano.pdf
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#2

Beitrag von Olivia »

Mal anders herum, das Darlehen wurde an einen falschen Empfänger geleitet und daher kann auch nichts aufgerechnet werden, da die Zahlung an den eLB gem. Urteil eigentlich noch aussteht.

Die Aufrechnung würde auch über dreieinhalb Jahre gehen und verbietet sich schon von daher.

Widerspruch vielleicht auch noch zusätzlich mit dem Argument, dass ganz besonders in der aktuellen Inflationsphase die Aufrechnung zu unterbleiben hat (Billigkeitsgründe).
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Günter
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde den Insoverwalter mitteilen Vermieter ist raus, Inso-Gläubiger = JC, dem JC mitteilen "Ihr seid jetzt Inso Gläubiger, wenn ihr aufrechnet, dann ist das strafbare Gläubigerbevorzugung, wenn die aufrechnen, dann Inso Gericht + SG einschalten. Ach ja, fast vergessen Strafanzeige gegen den zuständigen SB wegen Gläubigerbevorzugung. Bringt vermutlich nix, aber da werden einige für gewisse Zeit schlecht schlafen.
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Koelsch
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#4

Beitrag von Koelsch »

Der Insolvenzverwalter weiss sicher, dass da ein Gläubigerwechsel stattgefunden hat. Werde das übermorgen auch mal bei den anonymen Insolvenzlern thematisieren
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#5

Beitrag von Olivia »

Das JC hat ja schon der Sachlage widersprochen, richtig?
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Koelsch
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#6

Beitrag von Koelsch »

Interessant auch: Der vom JC erwähnte Darlehensbescheid liegt eLB definitiv nicht vor, da JC sich auf den Standpunkt stellte, nach SG Beschluss gibt's keinen Bescheid und jetzt beziehen sie sich auf einen Bescheid. :gaga:
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#7

Beitrag von Olivia »

Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung des JC an den Vermieter, eine korrekte Darlehensauszahlung scheint das nicht zu sein.
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Koelsch
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#8

Beitrag von Koelsch »

:lachen: :lachen: Sollte ich dem JC schreiben.
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#9

Beitrag von Koelsch »

Weiteres Argument:
Im Darlehensbeschluss des SG wird ausdrücklich als Anordnungsgrund die Sicherung der Wohnung genannt und dass der Vermieter die Rücknahme der Räumungsklage zugesagt hat, wenn die Mietschulden bezahlt werden. eLB als Insoschuldner hätte den Vermieter nicht "bevorzugt" bedienen dürfen, also geht nur, JC tritt an die Stelle des Vermieters. Täte JC das nicht, würde JC gegen den Anordnungsgrund des SG handeln.

(JC wartete aber bewusst nach dem Beschluss so lange, bis das Räumungsurteil gefällt wurde, erst dann wurde gezahlt) Die weit über 3.400 Verfahrenskosten für die Räumungsklage hat übrigens JC "anstandslos" übernommen.
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#10

Beitrag von kleinchaos »

Wenn eLB nun das JC nochmal verklagen würde auf Auszahlung des Darlehens? Er hat ja nix bekommen, zahlt aber für eine Sache, von der er nicht weiß, was es ist und warum ;-)
Gläubigerbevorzugung klingt gut als Straftat. Da freuen sich wieder alle drüber.
Aufrechnung mit 10%? Würde ich in der derzeitigen Situation ablehnen bzw auf max 5% drücken
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#11

Beitrag von Günter »

Sobald das JC schriftlich die Aufrechnung ankündigt, würde ich das zuständige Amtsgericht auf den Versuch der Gläubigerbevorzugung hinweisen und anfragen, ob der Staatsanwalt eingeschaltet werden muss. Kopie an den zuständigen Leistungs-SB.
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#12

Beitrag von Olivia »

Hierbei könnte es sich durchaus um eine Art Pflicht des Schuldners handeln, da er für einen ordnungsgemässen Ablauf der Schuldenbereinigung ja mit einsteht. Wenn der Schuldner nachweislich tatenlos mit ansieht, wie einzelne Gläubiger bevorzugt werden, könnte das Gericht die Restschuldbefreiung aus sonstigen Gründen versagen.
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#13

Beitrag von Koelsch »

Ich warte mal morgen Abend ab, was die Insolvenzler dazu meinen.
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#14

Beitrag von Olivia »

Versagungsgründe für Restschuldbefreiung:
  • Zahlungen an einzelne Gläubiger in nennenswerter Höhe ohne einen zwingenden Grund
  • Falsche Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse gegenüber Banken oder Behörden
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/die ... verfahren/
Wampe hat geschrieben: Mi 20. Okt 2021, 11:38
kleinchaos hat geschrieben: Mi 20. Okt 2021, 06:48Aufrechnung mit 10%? Würde ich in der derzeitigen Situation ablehnen bzw auf max 5% drücken
Geht nicht, JC hat da keinen Ermessenspielraum.
Würde ich trotzdem versuchen, da durch die aktuelle Inflation und die explodierenden Strom- und Gaspreise eine geänderte allgemeine Situation eingetreten ist.
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#15

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Mi 20. Okt 2021, 11:59 Versagungsgründe für Restschuldbefreiung:

....Zahlungen an einzelne Gläubiger in nennenswerter Höhe ohne einen zwingenden Grund

Richtig, und deshalb war es wichtig, dass die Zahlung nicht von eLB sondern von einem Dritten erfolgte, der damit an die Stelle des Gläubigers tritt
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#16

Beitrag von Olivia »

§ 42a SGB II könnte inzwischen in Kollision mit Verfassungsrecht geraten sein, wegen der massiv anziehenden Inflation, den auch vorher schon gerade eben noch so existenzsichernden Leistungen und dem Gebot, dass Bedarfe zu dem Zeitpunkt befriedigt werden müssen, wenn sie vorliegen. Man könnte nach Widerspruch gegen Aufrechnungsbescheid und Klage evtl. eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#17

Beitrag von kleinchaos »

Ich würde es auch mal mit der Gleichbehandlung versuchen. Im SGB XII sind 5% Standard
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#18

Beitrag von Koelsch »

:grimmig: Hatte eLB mir erst mal nicht gescannt - an dem Aufrechnungsbescheid hängt auch der Darlehensbescheid. Also können wir nicht mehr sagen, den hammer nich
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#19

Beitrag von Olivia »

Ändert das was an der Sachlage?
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#20

Beitrag von Koelsch »

Nöö, aber das Argument "Wir haben den Bescheid nie erhalten" fällt damit weg
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#21

Beitrag von Olivia »

Dann sollte um so mehr in der Sache argumentiert werden.
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#22

Beitrag von Koelsch »

Das habe ich vor, ich warte aber erst mal das Treffen der Anonymen Insolvenzler heute ab. Da kommen öfter mal Leute, die sich auf dem Gebiet recht gut auskennen.
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#23

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#24

Beitrag von Koelsch »

Ganz konnte ich die Füße (oder waren's die Finger :1: ) nicht ruhig halten

Also zum ersten bemeckern
Widerspruch Aufrechnung - Begründung_ano.doc
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Re: Ist Darlehensaufrechnung in diesem Fall zulässig?

#25

Beitrag von Günter »

mg*



*mir gefällts.
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