Situation:
Mann war verheiratet, ist geschieden. Älterer Sohn lebte bei Vater, jüngerer bei Mutter. Älterer Sohn jetzt Ü25 --> eigene BG, alles paletti.
Jüngerer Sohn hatte Lehre begonnen (er war deshalb nicht mehr H-4-bedürftig), diese abgebrochen. Dann freiwillig zu Vater gezogen.
JC zieht ihn in eine BG mit Vater, das U25-Kind auch unstreitig bedürftig.
Andererseits wird älterer Ü25-Sohn bald ausziehen, und die KdU wären für eine 2er-BG zu hoch, für HG aus zwei 1er-Bg´en natürlich ausreichend.
Auf meinen Widerspruch hin sagt SGG-Stelle, § 7 III Nr. 4 SGB II sei (zwingend) einschlägig, ob ich gleichwohl Widerspruch aufrecht erhalten wolle.
Frage: Wäre das ein Kampf gegen Windmühlenflügel?
U25 zieht zu Vater: 2er-BG oder HG?
U25 zieht zu Vater: 2er-BG oder HG?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: U25 zieht zu Vater: 2er-BG oder HG?
Ich hab leider nix gefunden, dass gegen BG spricht. Zumindest aber ist die Wohnung erst mal für 1 Jahr angemessen, ergibt sich aus § 67 III SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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