Klage gegen Ablehnungsbescheid wg. § 7 SGB II

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Koelsch
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Klage gegen Ablehnungsbescheid wg. § 7 SGB II

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB klagt gegen einen Ablehnungsbescheid wegen ? 7 II SGB II.

Dazu kam jetzt das folgende Schreiben des JC (ich wei?, miese Qualit?t)
JC Schreiben 29.10.21 an SG_ano.pdf
Darauf w?rde ich gerne antworten und bitte um Bemeckerung
zu dem Schreiben des Beklagten meine Anmerkungen:
  1. Der Beklagte l?sst bewusst au?er acht, dass ich, was dem Beklagten durchaus bekannt ist, zuvor auf eigene, nicht unerhebliche Kosten den notwendigen Personenbef?rderungsschein erworben habe. H?tte meine Anstellung, wie vom Beklagten meines Erachtens b?swillig unterstellt, lediglich den Zweck gehabt, den Arbeitnehmerstatus zu erlangen, fielen mir dazu eine F?lle weitaus kosteng?nstigerer M?glichkeiten ein.
  2. Der Beklagte l?sst ebenfalls die ihm bekannte, handschriftliche Aussage meines ehemaligen Arbeitgebers au?er acht, dass die Beendigung des Arbeitsverh?ltnisses erfolgen musste wegen Umsatzeinbr?chen im Taxigewerbe als Coronafolge
  3. Der Beklagte f?hrt hier eine angebliche Anzeige wegen Leistungsbetrugs an, f?gt diese angebliche Anzeige aber aus sicher gutem Grund nicht bei. Dem Gericht w?rde dann n?mlich sofort auffallen, dass sich diese sogenannte Anzeige eines ehemaligen, durch unsere Trennung offensichtlich sehr gekr?nkten Freundes, auf Zeiten bezieht, f?r die eine Leistung nach SGB II ?berhaupt nicht beantragt war.
Es geht um diesen Vorgang - viewtopic.php?t=27405&hilit=Taxi, hier auch noch mal meine Klageschrift
Klage gegen JC_ano.doc
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Klage gegen Ablehnungsbescheid wg. § 7 SGB II

#2

Beitrag von marsupilami »

Der erste Entwurf für die Antwort ist nicht schlecht.

Ich hätte da eine Alternative:
Offenbar ist der Beklagten daran gelegen, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.
Begründung:
Die Beklagte macht sich erst gar nicht die Mühe, sachlich und mit Substanz auf die einzelnen Punkte der Klage vom [Datum] einzugehen.
Nur ein einziger Sachverhalte wird unvollständig wiedergegeben und mit falschen Konsequenzen "analysiert" und somit völlig unverständlich.
Es folgen bloße Verdächtigungen und oberflächliche, gehaltlose "Eindrücke", die in einem sachlichen und zügigen Verfahren nicht sonderlich hilfreich sind.

Insbesondere der letzte Satz ist recht aufschlussreich:
"Zu diesem ganzen Sachverhalt sollte sich nach Auffassung der Beklagten die Klägerin zunächst einmal äußern."

Nein, umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Ich beantrage:
Die Beklagte möge sich zeitnah, sachlich, ausführlich und mit Substanz zu den einzelnen Punkten der Klageschrift vom [Datum] äußern.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Klage gegen Ablehnungsbescheid wg. § 7 SGB II

#3

Beitrag von Koelsch »

Ist 'ne Überlegung wert
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Günter
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Re: Klage gegen Ablehnungsbescheid wg. § 7 SGB II

#4

Beitrag von Günter »

Ist mir zu emotional und unsachlich. Mir gefällt er erste "Schuss" besser. Aber vielleicht macht es Sinn, marsu an Koelsch hintenanzubaummeln. Mit einem Satz in der Art: Bei genauerer Betrachtung der Klageerwiderung kann man zu dem Schluss kommen ....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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