Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

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Olivia
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Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#1

Beitrag von Olivia »

Eine Entschädigung wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel. Das Aktenzeichen lautet B 14 AS 15/20 R.
Das BSG urteilte, dass die Einkommensanrechnung der Entschädigungszahlung wegen überlanger Verfahrensdauer rechtswidrig ist. Zwar müsse in der Regel jede Geldzahlung als Einkommen berücksichtigt werden. Leistungen die wegen "öffentlich-rechtlicher Vorschriften" zu einem bestimmten Zweck gezahlt werden, dürften jedoch nicht als Einkommen angerechnet werden.

Dazu zählte auch eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer. Diese habe den ausdrücklichen Zweck, die Folgen des überlangen Verfahrens abzumildern. Die Entschädigung diene der Wiedergutmachung und dürfe nicht auf die Hilfeleistungen angerechnet werden.

https://www.evangelisch.de/inhalte/1928 ... t-hartz-iv
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marsupilami
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#2

Beitrag von marsupilami »

Sehr schön!
Signatur?
Muss das sein?
Knipsibunti
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#3

Beitrag von Knipsibunti »

Es wäre noch schöner, wenn Entschädigungsleistungen, Schmerzensgeld etc. ans ALG II angerechnet würden. Obwohl, in Deutschland halte ich das leider sogar am ehesten noch für möglich. Das Bundessozialgericht ist diesbezüglich in der Vergangenheit auch schon mit sehr kuriosen Beschlüssen aufgefallen.

Wann gilt eigentlich ein Verfahren als "überlang"? Ich streite mich um Bewilligungszeiträume aus dem Jahr 2015 bis 2017, allerdings erst 2019 zur Klage gebracht, weil das Jobcenter mit dem abschließenden Bescheid nicht aus dem A**** kam.
jcgeschaedigter
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#4

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich hoffe, das gilt dann für jede Art von Entschädigung, Schmerzensgeld etc.
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tigerlaw
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#5

Beitrag von tigerlaw »

Das muss schon in der Gerichtssphäre selber liegen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
jcgeschaedigter
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#6

Beitrag von jcgeschaedigter »

Hmmm ... mal gesetzt den Fall, jemand fährt mich mit dem Auto an und das Gericht spricht mir Schmerzengeld zu. Das wird dann auf Hartz IV angerechnet?
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Günter
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#8

Beitrag von Günter »

tigerlaw hat geschrieben: Do 11. Nov 2021, 14:45 Das muss schon in der Gerichtssphäre selber liegen.
Ich liebe solche kryptischen Aussagen. So müssen sich die bekifften Priesterinnen in Delphi angehört haben.

Geht es ein klein wenig präziser?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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benedetto
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#10

Beitrag von benedetto »

Herbert Masslau zu einigen interessanten, skandalösen Vorentscheidungen des SG- Hildesheim und LSG-Niedersachsen-Bremen:
Entschädigungsrecht oder eine zunehmend durchgeknallte Rechtsprechung (2. Teil)
(13. März 2020)

http://www.herbertmasslau.de/entschaedigung-2.html

Topic-Rückschau auf 2016 (z.B. das Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 15. Senat, Urteil vom 22.09.2016, L 15 SF 21/15 EK AS)

viewtopic.php?f=19&t=18728&p=422983&hil ... en#p422983

Bundessozialgericht-Webseite direkt >

https://www.bsg.bund.de/DE/Presse/Verha ... _node.html
der ratlose
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#11

Beitrag von der ratlose »

Ich mag das.
Bei uns hatte das SG einfach Jahrelang nichts gemacht. Trotz mehrerer Rügen.
Als dann ein Kammerwechsel anstand wurden einfach die Klagen abgewiesen mit der Begründung ich hätte ja mein Einkommen nie nachgewiesen
und die Unterlagen nie eingereicht. Darüber ist selbst das JC extrem erstaunt, da die Unterlagen die ich angeblich nie abgegeben habe Teil der Verfahrensakte sind. Und alles ist nun beim LSG in Celle inklusive der Entschädigungsklagen von über 40K. Und die Jungs in Celle hat das BSG nun gerade versenkt. Wie gesagt,ich mag das. Ist ein guter Tag.
Olivia
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#12

Beitrag von Olivia »

Meinst Du denn, dass Du tatsächlich bald eine Entschädigung über 40.000 € erhältst?
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benedetto
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#13

Beitrag von benedetto »

Und die Jungs in Celle hat das BSG nun gerade versenkt...
Ratloser: Hast Du in Herbert Masslau's Topic 2 nicht gelesen, daß nun der 11. LSG-Senat die alte Contra-Linie des 15. Senats fortführt? Ich würde an Deiner Stelle mal bei der Gechäftsstelle des LSG nachfragen, welcher Senat die Zuständigkeit für Deine Beschwerde- bzw. Berufungsangelegenheit hat. Wenn Du Pech hast landet Dein Rechtsstreit evtl. dort, dann geht der Nervenkrieg weiter...
...führt nun der 11. LSG-Senat die menschenverachtende Rechtsprechung des 15. LSG-Senats gegenüber „Hartz IV“-Empfängerinnen und -empfängern fort.
Zuletzt geändert von benedetto am Fr 12. Nov 2021, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#14

Beitrag von Günter »

Der verehrte Baron von Münchhausen erzählt uns immer wundersame Geschichten, aber wir hatten noch nie das Vergnügen auch nur einen Beweis für seine Märchenstunde zu erhalten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#15

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben: Fr 12. Nov 2021, 20:00 Der verehrte Baron von Münchhausen erzählt uns immer wundersame Geschichten, aber wir hatten noch nie das Vergnügen auch nur einen Beweis für seine Märchenstunde zu erhalten.
Es gibt halt sowohl im realen Leben als auch im Internet jede Menge Menschen, die sich mit erfundenen Geschichten interessant machen wollen. Früher oder später fliegen sie fast alle auf und suchen sich dann neue Kreise, in denen sie ihre Märchen erzählen können.
Was ich halt so richtig blöde finde: Die Zeit, die man braucht, um dahinter zu kommen, dass das alles Lügen sind, ist Lebenszeitverschwendung. Und das nehme ich übel. Sehr übel.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#16

Beitrag von Koelsch »

Die fühlen sich halt besonders .... irgendwie.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#17

Beitrag von der ratlose »

Irgendwie ist das schade, aber dieses Forum stand für mich jahrelang immer für reine Sachlichkeit.
Spätestens seit Corona hat das komplett umgeschlagen, hämisch, rechthaberisch und auch die Politik schlägt immer mehr durch.

Dadurch das ich andauernd pendle fällt mir der Unterschied doch extrem krass auf. Ich brauche nur die Situation in DE mit der Situation in SE aktuell zu vergleichen. Meine Kinder sind die meiste Zeit völlig normal zur Schule gegangen,haben keine Masken getragen, keine Lufttauschanlagen und keine Panik und Hysterie.

Dann kommt da immer solche Vorwürfe wie "unbewiesen", "Baron von Munchhauesen" usw.
Abgesehen davon das ich das geltende Recht nicht beweisen muß, ist es doch so das selbst in diesem Forum schon Beschlüsse in meiner Sache veröffentlicht wurden aus dennen hervorgeht das ich Leistungsempfänger bin, das ich Selbständiger bin, das ich auch im Ausland ein ,bzw. mehrere Gewerbe betreibe. Tch könnte mich jetzt irren aber ich glaube mich zu erinnern das auch ein in diesem forum vertretender Anwalt mich mal um ein Urteil oder war es ein Beschluss bat das ich erstritten hatte. Da ich ihm den Beschluss, bzw. das Urteil im Klartext zukommen ließ und man sehen kann wer ich bin und was ich so mache. Man kann mir viel nachsagen, das ich nicht einfach bin , das ich unbequem bin , zu direkt aber bestimmt nicht das ich irgendwelche Geschichten erfinden würde.
Im Gegenteil ich untertreibe oft noch .

Wir sehen das doch schon daran das ich hier im Forum für Selbständige gesperrt bin. Weil man nicht wahrhaben will oder darf (?) das ein Leistungsempfänger im SGb II selbstverständlich einen Betrieb im Ausland eröffnen darf , im Ausland arbeiten ,Dort steuern und Sozialabgaben zahlen kann und trotzdem Leistungen im Inland beziehen kann.
Da kommen dann immer so unbelegte Aüßerungen wie "Sozialbetrug" oder "wir fördern so etwas nicht" usw.
Halten wir mal folgendes fest, Deutschland schmiert seit Jahren so richtig ab, die die was können, verlassen gerade das Land, die anderen träumen vom BGE das die die das Land verlassen haben dann finanzieren sollen.
Und die nun kommende Digitalisierung hat auswirkungen die die meisten sich noch nicht einmal ansatzweise vorstellen können.

Das was ich bisher schrieb, auch in diesem Forum ist dafür gedacht anderen Leuten zu helfen, eben auch einmal unkonventionell zu denken und zu handeln, vor allem langfristig und strategisch zu denken. Und wenn jemand da etwas genaueres wissen will gibt es so Sachen wie persönlichen Nachrichten usw.

Zum Abschluss mal zu den 40 K.
8 Verfahren, davon 7 Verfahren mit 4 Klägern und eben 1 Verfahren mit 1 Kläger. Also 29 x Ansprüche pro Monat.
29 x 100 € im Monat. (2900 € im Monat)
Wir wollen nur für 24 Monate pro Verfahren entschädigt werden. 2900 x 24 Monate = 58.000 € .
Meine Erfahrungen in Entschädigungsverfahren 8x in eigener Sache ist die das wir mit 35-40 K rausgehen. Das ist bei 4 Personen nicht so viel.
Wir werden sehen was passiert, aber ich bin da guter Dinge und das BSG Urteil und der Umstand das die Richterin in den SG
Verfahren jahrelang trotz mehrerer Rügen schlicht nichts gemacht hat stimmt mich frohen Mutes.

Das i-tüpfelchen war aber das mir mein JC noch im Sommer schriftlich mitgeteilt hatte das es nicht weiß wie ich die Anlage EKS ausfüllen könnte da sie dafür erst einmal meinen Arbeitsvertrag und den Gesellschaftsvertrag bräuchten. (und das nach 10 Jahren)

Euer Baron v. M
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Günter
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#18

Beitrag von Günter »

Werter Herr Baron v. M,

wer oder was hindert dich eigentlich anonymisierte Bescheide deines Kampfes gegen die Unvernunft einzustellen?

Du erzählst uns seit Jahren die tollsten Geschichten. Nur beweisen willst du die nicht.
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marsupilami
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#19

Beitrag von marsupilami »

Was soll diese Diskussion jetzt auch noch hier in diesem Fred?
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Olivia
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#20

Beitrag von Olivia »

Entschädigungen wegen überlanger Verfahrensdauer sollen nun doch Hartz IV mindern.

Das Aktenzeichen des völlig entgegengesetzten Urteils unterscheidet sich nur an einer Stelle (B 14 AS 16/20 R statt B 14 AS 15/20 R, siehe das Ausgangsposting ganz oben im Thread):
Nun die schlechte Nachricht: Laut Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 14 AS 16/20 R) sind die Entschädigungsleistungen für einen immateriellen Schaden durch eine überlange Verfahrensdauer als einmaliges Einkommen anzurechnen. Dem Urteil zufolge sind die Entschädigungszahlungen „weder gem § 11a Abs 2 SGB II noch gem § 11a Abs 3 SGB II oder § 1 Alg II-V von der Anrechnung ausgenommen“. Die Summe wird entsprechend ihrer Höhe entweder in dem Monat auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet, in dem sie zufließt oder aber gemäß § 11 Abs. 3 SGB II in einem Zeitraum von 6 Monaten gleichmäßig aufgeteilt berücksichtigt.

https://www.hartziv.org/news/20200310-h ... i-gericht/
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Koelsch
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Re: Entschädigung wegen zu langen Gerichtsverfahrens mindert nicht Hartz IV

#21

Beitrag von Koelsch »

Ich weiß nicht, was die Herrschaften von HartzUV.org da gelesen haben wollen. Im zitierten Urteil wird klar auf B 14 AS 15/20 R verwiesen und dort ist klar dargelegt, diese Entschädigung ist kein anrechenbares Einkommen.

Im Terminsbericht von B 14 AS 16/20 R steht
Dieses Verfahren ist durch Unterwerfung der Beteiligten unter den Ausspruch der Entscheidung zum Aktenzeichen B 14 AS 15/20 R beendet worden.
Und in B 14 AS 15/20 R lautet es
Die Entschädigung wegen eines infolge der unangemessenen Dauer des Ausgangsverfahrens erlittenen immateriellen Nachteils nach § 198 Abs 2 GVG ist nach § 11a Abs 3 Satz 1 SGB II von der Einkommensberücksichtigung bei der Berechnung des Alg II/Sozialgeldes ausgenommen.
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