Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

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HarzerUrvieh
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Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

mal wieder eine "fachliche" Meldung/Frage von mir.

Unsere BG, Frau + ich, befindet sich im Klageverfahren gg. eine vollständige Rückforderung des JCs. Das Klageverfahren begann Ende 2019. Nun ist es ja so, dass das Klageverfahren aufschiebende Wirkung hat. Aaaaber...

Das Inkasso mahnte uns an, jeden persönlich. Jeweils für sich, informierte jeder das Inkasso über das Klageverfahren. Parallel dazu haben wir das JC informiert.

Für mich kam vom JC und dem Inkasso die Bestätigung, dass eine Mahnsperre vorliegt und diese auch seit Beginn des Klageverfahrens vorliegt.
Seltsam, das trotzdem gemahnt wurde. Aber, egal.

Für Frau HarzerUrvieh kam keine Bestätigung. Wir haben uns gedacht, dass JC und Inkasso sind faul und haben mit einem Schreiben an die BG geantwortet und meinen beide Personen. Nun hatten wir wohl Pech beim Denken, denn für Frau HU kam vor ein paar Wochen die Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamtes (HZA).

...Alarmstimmung bei uns...

Ich habe dann mit dem Inkasso und dem HZA telefoniert und beide Parteien waren sehr hilfreich und freundlich. Beide wiesen darauf hin, dass ich mich deshalb ans JC wenden muss. Das HZA hat den Vollstreckungstermin um 3 Wochen verschoben, damit wir Zeit für die Klärung erhalten. Danke dafür!

Frau HarzerUrvieh schrieb erneut das JC an, mit Fristsetzung und der Info, dass sie sich genötigt fühlt.
JC reagierte mit Schreiben an Herrn HarzerUrvieh, dass sie wiederholt alles geprüft haben und das eine Mahnsperre vorliegt und entschuldigen sich für eventuelle Unannehmlichkeiten...

Also wieder beim HZA angerufen, dem sehr freundlichen Mitarbeiter den aktuellen Stand geschildert und nach einer Mahnsperre für Frau HU gefragt. Nein, für Frau HU liegt immer noch keine Mahnsperre vor. Vollstreckungstermin ist am kommenden Montag!
Er gab mir seine Email-Adresse und er bekam darüber das SG-Aktenzeichen und den Schriftverkehr mit dem JC, bzgl. dieser Mahngeschichte. Damit gibt er den Fall zur Prüfung ans JC zurück.

Gerade noch mal von Klinge gesprungen...

So, nun meine Frage ans Forum:

Strafanzeige wegen Nötigung, ja oder nein?


Wenn, dann würden wir wohl den Geschäftsführer des JCs anzeigen bzw. das JC oder gegen unbekannt!?
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Günter
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde die Staatsanwaltschaft auffordern zu überprüfen ob eine strafbare Handlung in diesen Fall Nötigung durch Unterlassung des SBs und des GF des JC vorliegt.

Das Ehepaar Urvieh befindet sich mit dem zuständigen JC im Rechtsstreit vor dem hiesigen SG über die Rückzahlung von Sozialleistungen in Höhe von .... Trotz der bekannten aufschiebenden Wirkung des Gerichtsverfahrens hat das JC vertreten durch .... den Inkassodienst mit der Pfändung und Vollstreckung beauftragt. Der Versuch seitens des Ehepaars Urvieh das JC zur Rücknahme der Vollstreckung zu bewegen war nur teilweise erfolgreich.

Trotz aller Bemühungen versucht das Inkasso die Forderung bei der Ehefrau durch Vollstreckung einzutreiben. Die Staatsanwaltschaft möge prüfen, ob es sich bei dem Tatbestand um strafbare Nötigung seitens des zuständigen SBs Herrn ..... und den GF des JC Herrn ... handelt.



Und das Gericht über den Vorgang informieren, Kopie der Vollstreckungsankündigung mitschicken.

Etwa wie folgt. Die Kläger beantragen, das Gericht möge eine Anordnung erlassen, die Beklagte habe mit sofortiger Wirkung während des Verfahrens eine Mahnsperre zu erlassen und den Inkassodienst zu deaktivieren (Formulierung gefällt mir nicht, lass dir was einfallen). Eventuell angefallene Kosten für den Inkassodienst gehen zu Lasten des JC.

Wird zwar nix bringen,. aber der SB wird vermutlich ein paar unruhige Nächte haben und das Gericht wird auch nicht erfreut sein.
Zuletzt geändert von Günter am Fr 12. Nov 2021, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Schreiben an Staatsanwaltschaft eingefügt
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#3

Beitrag von Koelsch »

Denke ich auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke sehr!

Wir lassen es uns noch eine Weile durch die Köpfe gehen. Und, wie beim Bund gelernt, eine Nacht drüber schlafen ;-)
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kleinchaos
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Einen hab ich noch!
FRAU HU fragt beim JC nach dem rechten Stand der Dinge. FRAU HU bekommt trotz mehrmaliger Anfragen bis heute keine Antwort.
Stattdessen wird HERR HU vom JC ohne dass er oder sie es wollte, über Schulden seiner FRAU informiert. Fazit-> der Haussegen hängt schief.

So, ein Anwalt, der auch die kleinen Flöhe am Wegesrand mitzunehmen weiß, macht daraus:
1. eine Untätigkeitsklage weil FRAU HU immer noch nichts auf Ihren Antrag auf Auskunft hin gehört hat
2. eine Klage wegen Verletzung DSGVO
3. eine Schmerzensgeldklage in Höhe von 10 Eheberatungsstunden bei einem Familientherapeuten, weil bei den Urviehchern der Haussegen schief hängt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

:lachen:

Nur, dass Hr. HU keine Kenntniss von Schulden seiner Frau erhalten hat. Das JC hat mehrfach an ihn adressiert geschrieben, dass in seinem Fall eine Mahnsperre vorliegt. Damit weiß Hr. HU aber noch nichts über seine Frau. ;-)

Die Untätigkeit ggü. Frau HU ist aber der Grund, weshalb heute erneut mit dem HZA gesprochen wurde. Und, die Untätigkeit wird wohl in die Strafanzeige mit eingebracht. Denn, wir haben das Gefühl, dass das JC mit Absicht die Schusseligkeit vortäuscht. Wenn eine Lohn- oder Kontopfändung erstmal durch ist, dann kann man sich ja entschuldigen. ...knickknack...
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Günter
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#7

Beitrag von Günter »

weil bei den Urviehchern der Haussegen schief hängt
Und ne Wasserwaage um den Grad der Schieflage festzustellen und eine Kompass um das weibliche Urvieh einzunorden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#8

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hmm? Vermutlich legt sie mich eher in Ketten, damit ich nicht amok laufe. ;-)
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marsupilami
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#9

Beitrag von marsupilami »

Seh' ich eher nicht.
Du stellst Deine schriftlich fixierten Gedanken hier ein und wir vielen Köche verderben dann den Brei.
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: Fr 12. Nov 2021, 15:45 Seh' ich eher nicht.
...
Du siehst keine Nötigung?
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marsupilami
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#11

Beitrag von marsupilami »

Doch.

Ich meinte aber das mit den Ketten.
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: Keine Mahnsperre trotz Klageverfahren - Nötigung?

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke.
Nur so viel: Frau Werwolf und mich, sah man nie gemeinsam auf Fotos... :ka:

https://www.swr3.de/comedy/comedy-archi ... p-100.html
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