JC verlangt daraufhin, eine schriftlich Äußerung vom AG zu besorgen, dass dieser die Kosten nicht übernommen hat. Der Arbeitgebermarkt auf dem Gebiet ist "sehr überschaubar" = eine Handvoll Großanbieter
Mein Vorschlag für ein Schreiben an das JC mit der Bitte um Bemeckerung:
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Als Ergänzung erfolgte die Angabe, dass die Fahrten mit dem eigenen PKW vorgenommen wurden (siehe mein Antrag vom… zu „Förderung von Vermittlungsgebühren“) unter Angabe der Km-Zahl und Kosten. Ich habe in o.g. Email die Nachweise der Terminvorgaben des Arbeitgebers bereits zugesandt. Anscheinend haben Sie diese nicht zur Kenntnis genommen.
Auf Ihr ausdrückliches Verlangen hin, werde ich aber gerne den Arbeitgeber schriftlich auffordern, mir nachträglich zu bestätigen, dass mir die entstandenen Fahrtkosten und Kosten für das geforderte Führungszeugnis unter Missachtung von § 670 BGB nicht erstattet werden. Ich bin mir sicher, Ihnen ist ebenso wie mir bewusst, dass eine derartige Aufforderung an einen Arbeitgeber gerade auf dem in meinem Fall ja sehr überschaubaren Arbeitgebermarkt, meine Chancen auf künftige Einstellungen erheblich verschlechtern wird – die Arbeitgeber kommunizieren nach meiner Erfahrung durchaus untereinander. Bitte bestätigen Sie mir sicherheitshalber noch einmal, dass dieses Schreiben unabdingbar erforderlich ist.
Gerne versichere ich Ihnen aber hier noch einmal, der Arbeitgeber hat keine Fahrtkosten und keine Kosten für ein Führungszeugnis erstattet, dies habe ich aus eigener Tasche vorgestreckt. Sicher wollen Sie mir doch keine vorsätzlich falschen Aussagen unterstellen.