neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Da bist Du nicht alleine
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35558
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Was genau ist jetzt die Frage?
Ach, und bevor Du nachfragst:
Keiner von uns hat 'nen Goldesel, Dukatenscheißer o.ä.
Weder zum Ausleihen geschweige denn zum Verschenken.
Ach, und bevor Du nachfragst:
Keiner von uns hat 'nen Goldesel, Dukatenscheißer o.ä.
Weder zum Ausleihen geschweige denn zum Verschenken.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35558
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Wenn Du dem JC falsche Kontoauszüge (z.B. von einer anderen Bank, Person, etc) schickst, hast Du ein Problem - Stichwort Sozialbetrug.
Wenn dem JC auffällt, dass nicht alle - geforderten - Kontoauszüge vorliegen, werden sie sich melden - mit dem Druckmittel, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann, bis alle Unterlagen vorliegen.
Was das Auto anbelangt: Auto ist - wenn ich mich recht entsinne - immer anzugeben, wenn vorhanden.
Unabhängig von Vermögen oder nicht.
Wenn die darauf stoßen, lass Dir schon mal jetzt eine gute Ausrede einfallen.
Du hast auf dem Antrag unterschrieben, dass vollständige Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.
Du bist doch schon länger bei dem Verein Mitglied und solltest die Formulare kennen.
Da hab' ich Schwierigkeiten nachzuvollziehen, wie man so ungeschickt?, vergesslich?, beim Ausfüllen des Antrags und der zugehörigen Formulare sein kann.
Schon in den online ausfüllbaren Formularen der Agentur für Arbeit gibt es zu den meisten Punkten Erläuterungen, wenn man die entsprechenden Icons anklickt.
Wenn's beim Lesen - Verstehen der einzelnen Punkt hapert, dann vorher hier oder in einem anderen entsprechenden Forum nachfragen.
Im Moment würd' ich erst mal die Finger stillhalten.
Jetzt noch was nachschieben, verzögert garantiert die Bearbeitung und Du stehst ohne Geld da.
Wenn's gut läuft, merken sie nix oder kneifen beide Augen zu und bearbeiten den Antrag und zahlen.
Du wirst aber - vermutlich - beim nächsten WBA ein Problem haben, wenn Du da das Auto reinschreibst.
Nachtrag:
Ist das vorhergehende Posting - auf den sich dieses Posting bezieht gelöscht worden?
Oder bin ich im falschen Thread?
Wenn dem JC auffällt, dass nicht alle - geforderten - Kontoauszüge vorliegen, werden sie sich melden - mit dem Druckmittel, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann, bis alle Unterlagen vorliegen.
Was das Auto anbelangt: Auto ist - wenn ich mich recht entsinne - immer anzugeben, wenn vorhanden.
Unabhängig von Vermögen oder nicht.
Wenn die darauf stoßen, lass Dir schon mal jetzt eine gute Ausrede einfallen.
Du hast auf dem Antrag unterschrieben, dass vollständige Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.
Du bist doch schon länger bei dem Verein Mitglied und solltest die Formulare kennen.
Da hab' ich Schwierigkeiten nachzuvollziehen, wie man so ungeschickt?, vergesslich?, beim Ausfüllen des Antrags und der zugehörigen Formulare sein kann.
Schon in den online ausfüllbaren Formularen der Agentur für Arbeit gibt es zu den meisten Punkten Erläuterungen, wenn man die entsprechenden Icons anklickt.
Wenn's beim Lesen - Verstehen der einzelnen Punkt hapert, dann vorher hier oder in einem anderen entsprechenden Forum nachfragen.
Im Moment würd' ich erst mal die Finger stillhalten.
Jetzt noch was nachschieben, verzögert garantiert die Bearbeitung und Du stehst ohne Geld da.
Wenn's gut läuft, merken sie nix oder kneifen beide Augen zu und bearbeiten den Antrag und zahlen.
Du wirst aber - vermutlich - beim nächsten WBA ein Problem haben, wenn Du da das Auto reinschreibst.
Nachtrag:
Ist das vorhergehende Posting - auf den sich dieses Posting bezieht gelöscht worden?
Oder bin ich im falschen Thread?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Ich hab das selber gelöscht. du bist nicht im falschen thread.
Zuletzt geändert von derfred am So 21. Nov 2021, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
so viel? ich dachte nur bis 5000 maximal? ich denke mal die leute die hier wohnen beobachten einen und melden das beim amt; wenn man zu oft einkaufen fährt.
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Die Ansicht teile ich nicht. Wenn "sonnenklar" ist, das Auto ist "angemessen" also weniger als 7500 wert, sehe ich keinen Grund, es anzugeben. Und wenn also in der BG (Vater, Mutter, 1. Kind 16 Jahre, 2. Kind 15 Jahre) 4 Autos zu je 7.000 vorhanden wären, dann wären die eben auch meines Erachtens nicht anzugeben.marsupilami hat geschrieben: ↑So 21. Nov 2021, 17:18
Was das Auto anbelangt: Auto ist - wenn ich mich recht entsinne - immer anzugeben, wenn vorhanden.
Unabhängig von Vermögen oder nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Wie ist das eigentlich mit dem Wert des Autos, während die Sonderregeln für die Pandemie gelten? Darf das Auto dann auch nur 7.500 € wert sein oder zählt der wesentlich höhere Anhaltswert aus dem Wohngeldgesetz?
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Ich gehe davon aus, während der Pandemie-Sonderregeln spielt der Wert des Autos keine Rolle, es gelten die allgemeinen Regeln zum "Riesenvermögen"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
und was ist wenn man arbeiten war und seitdem sein geld angespart hat und das jc mitkriegt dass da mehr aufm konto ist als in den auszügen? Zwar nicht mehr als der grundfreibetrag aber naja. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Du meinst § 263 StGB nicht § 63 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Wenn da was in der Richtung gelaufen ist, dann gibt es da nach meiner Meinung nichts zu besprechen, denn es gibt nur 2 Möglichkeiten
- Selbstanzeige - bedeutet, die zu erwartende Geldstrafe kommt sicher aber wird etwas geringer
- Klappe halten und hoffen = entweder es passiert nix, oder die Geldstrafe wird etwas höher
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
da war jemand schneller wie ich. wie ist denn das nun mit dem grundfreibetrag? was kann man da denn noch machen rein rechtlich; wenn es da probleme gibt? im übrigen habe ich schulden, durch die von mir bereits erwähnten dinge, die ich in der vergangenheit hier schon mal aufgezeigt hatte. also wenn das jc mir das geld streicht, weil ich angeblich zu viel hätte, was ich aber gar nicht habe, prost mahlzeit. da bin ich innerhalb von zwei monaten weg vom fenster. im knast oder unter der brücke, keine ahnung. ich will das alles nicht.
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
--edit-- sorry!
Zuletzt geändert von derfred am Di 30. Nov 2021, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Nun schraub mal bitte deine Paranoia bissel runter. Niem<nd hier weiß, bei welchem Amt du bist, niemand von uns würde dich verpfeifen, selbst wenn wir es wüssten. Wir alle hier haben am eigenen Leib oft und lange genug erfahren, wozu SB fähig sind, wenn sie nur dumm und missgünstig genug sind. Die Ursache deiner Nichtüberweisung liegt also nicht bei uns, sondern in deinem JC. Da rufst du morgen an und fragst, woran es liegt. Bis 16 Uhr kann noch gebucht werden, also erstmal ruhig Blut
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
-
- Benutzer
- Beiträge: 4142
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Ich bekomme, auch nach 19.00 Uhr, Gutschriften auf mein Konto. Wenn morgen früh nichts eingegangen ist, würde ich nachfragen. Ich weiß, dass man Stielaugen vor einer leeren Umsatzanzeige bekommt, aber noch ist alles möglich...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Nur mal so zum Mitschreiben. Der Zahlungsvorlauf Beim JC beträgt ca 5 Tage. Der Zahlungsstopp hätte also spätestens am 25 ausgelöst werden müssen. Aber bis ein potentielles Anschwärzen beim zuständigen SB angelangt ist und der dann auch tätig wird und einen Zahlungsstopp auslösen könnte vergehenm auch mindestens 10 - 20 Tage.
Und vor der Zahlungseinstellung musst du einen entsprechenden Bescheid bekommen, Widerspruchsfrist etc ....
Also deine Sorgen wir oder potentielle Mitleser könnten dich angeschwärzt haben, sind etwas weit hergeholt. Und woher sollte jemand deinen Namen, deine BG Nummer und dein JC kennen?
Und vor der Zahlungseinstellung musst du einen entsprechenden Bescheid bekommen, Widerspruchsfrist etc ....
Also deine Sorgen wir oder potentielle Mitleser könnten dich angeschwärzt haben, sind etwas weit hergeholt. Und woher sollte jemand deinen Namen, deine BG Nummer und dein JC kennen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35558
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Grundsätzlich ist es hier im Forum jedem selbst überlassen, ob überhaupt und wenn ja was er/sie postet, Fragen beantwortet oder nicht.
Und über Geld spricht man nicht.
Das hat man/vrau.
Oder eben die Bank.
Klar.
Jeder Einzelne von ca. X-tausend Foristen hat das getan.
Wir haben nix weiter bzw. besseres zu tun.
Gleichfalls.
Für diese unverschämte Unterstellung.
Wir haben Beziehungen.
LKA, BKA, BND, MAD, .... und nicht zuletzt NSA und Google, Amazon, Zalando, Instagram, tik-tok, etc., etc., etc.
Den hier nicht vergessen und ansonsten wie die anderen schon schruben
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
mein kommentar hat sich erledigt. sorry!
Zuletzt geändert von derfred am Di 30. Nov 2021, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Glaub mir, wir wären nicht so lange auf dem Markt, wenn wir auch nur einen User anscheißen würden. Wir sind ein Hilfeforum.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: neuen Bescheid bekommen – nur noch ein halbes Jahr gültig?
Raubkopie? Wie jetzt? Ick versteh nur Bahnhof.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg