Darf JC hier Kontoauszüge verlangen?

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Koelsch
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Darf JC hier Kontoauszüge verlangen?

#1

Beitrag von Koelsch »

BWZ bis Ende September. Kein WBA.
eLB tritt im September Job an, schickt brav Arbeitsvertrag an JC. Dort steht klar: Gehaltszahlung erfolgt Mitte des Folgemonats.
JC nervt nun zum 2. Mal mit Vorlage Kontoauszüge für Oktober, erste Bitte um Nennung der Rechtsgrundlage wird ignoriert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Darf JC hier Kontoauszüge verlangen?

#2

Beitrag von Koelsch »

September liegt denen sogar vor. Um eben zu unterstreichen, da kam nix im Bezug.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Darf JC hier Kontoauszüge verlangen?

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde denen freundlich schreiben.

SgDuH,

Ihnen liegen alle Kontoauszüge für den ALG II Bezug vor. Damit sind meine Mitwirkungspflichten erfüllt.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten, bleiben Sie gesund.
....
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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