BWZ bis Ende September. Kein WBA.
eLB tritt im September Job an, schickt brav Arbeitsvertrag an JC. Dort steht klar: Gehaltszahlung erfolgt Mitte des Folgemonats.
JC nervt nun zum 2. Mal mit Vorlage Kontoauszüge für Oktober, erste Bitte um Nennung der Rechtsgrundlage wird ignoriert.
Darf JC hier Kontoauszüge verlangen?
Darf JC hier Kontoauszüge verlangen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Darf JC hier Kontoauszüge verlangen?
September liegt denen sogar vor. Um eben zu unterstreichen, da kam nix im Bezug.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Darf JC hier Kontoauszüge verlangen?
Ich würde denen freundlich schreiben.
SgDuH,
Ihnen liegen alle Kontoauszüge für den ALG II Bezug vor. Damit sind meine Mitwirkungspflichten erfüllt.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten, bleiben Sie gesund.
....
SgDuH,
Ihnen liegen alle Kontoauszüge für den ALG II Bezug vor. Damit sind meine Mitwirkungspflichten erfüllt.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten, bleiben Sie gesund.
....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?