Züschologie Fehlanzeige oder so

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Koelsch
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Züschologie Fehlanzeige oder so

#1

Beitrag von Koelsch »

Gestern erreichte mich ein verzweifelter Anruf. Einem ausländischen Mitbürger war sofortige Abschiebung angedroht worden (war ist uninteressant), dagegen hatte er über einen Anwalt (Glück gehabt, nach meinem Eindruck sehr kompetent im Ausländerrecht) Eilantrag an das VG Aachen gestellt. Gestern trudelte als Weihnachtsgeschenk der Beschluss des VG ein, Anwalt bereits in Weihnachtsurlaub, also las der Ausländer selbst (ja er spricht schon recht ordentlich deutsch) - und er las
Beschluss VG-Aachen.pdf
  1. PKH-Antrag abgelehnt
  2. ER-Antrag abgelehnt
  3. Sache hat keine Aussicht auf Erfolg
Mir fiel sofort auf der kleine Zusatz:
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahren
, daher habe ich dann die folgenden 18 Seiten Begründung gelesen.
Doch die Anzahl schallender Ohrfeigen für die Antragsgegnerin (Städteregion Aachen) ist ausgesprochen beachtlich. Kurz zusammengefasst: So lange die Antragsgegnerin nicht die ihr obliegende Arbeit bei der Antragsprüfung (Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehigung) erledige, komme eine Abschiebung überhaupt nicht in Frage, bis dahin könne nicht einmal gerichtlich über die Sache entschieden werden. Irgendwo steht dann auch recht klar "keine Abschiebung".

Nur - so gut ist das Deutsch des Mitbürgers noch nicht. Und züschologisch ist so ein Beschluss für einen "zitternden" Mitbürger eine Katastrophe, wobei mir natürlich bewusst ist, das VG kann das nicht anders formulieren.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#2

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben: Sa 25. Dez 2021, 08:40 Mir fiel sofort auf der kleine Zusatz:
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahren
, daher habe ich dann die folgenden 18 Seiten Begründung gelesen.
Ich kann die Panik verstehen.
Denn dieser wichtige Satz steht - vermutlich - erst auf der zweiten Seite.

Aber selbst das hilft einem Ausländer vermutlich nicht weiter.
Selbst wenn er gut deutsch spricht.

Amts- und Gerichts-Deutsch sind ja selbst für uns Einheimische eine Fremdsprache, deren Feinheiten uns oft genug entgeht.
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Koelsch
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#3

Beitrag von Koelsch »

Das was ich eingestellt habe ist die Seite 2 des Beschlusses, auf Seite 1 steht ja nur blablabla, also wer gegen wen und so
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marsupilami
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#4

Beitrag von marsupilami »

:arge: wieder nicht richtig geschaut.

Kommt in letzter Zeit immer öfter vor. :verlegen:
Werd' wohl doch alt.
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tigerlaw
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#5

Beitrag von tigerlaw »

Kannst du den Rest auch einstellen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#6

Beitrag von Koelsch »

Hier der Rest
VG - SKM_28721122412300_ano_neu.pdf
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marsupilami
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#7

Beitrag von marsupilami »

Auf Seite 10 ist noch der Klarname des Delinquenten drinne.
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Koelsch
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#8

Beitrag von Koelsch »

Danke, repariert (hoffe ich)
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marsupilami
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#9

Beitrag von marsupilami »

Jo.
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kleinchaos
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#10

Beitrag von kleinchaos »

Es sind ja nicht nur Migranten, die dieses Gerichtsdeutsch nicht verstehen. So mancher durchaus des Lesens Kundige hat so seine Probleme, diese Beschlüsse beim ersten Lesen zu verstehen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Züschologie Fehlanzeige oder so

#11

Beitrag von marsupilami »

:unschuld: :verlegen:
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