- PKH-Antrag abgelehnt
- ER-Antrag abgelehnt
- Sache hat keine Aussicht auf Erfolg
, daher habe ich dann die folgenden 18 Seiten Begründung gelesen.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahren
Doch die Anzahl schallender Ohrfeigen für die Antragsgegnerin (Städteregion Aachen) ist ausgesprochen beachtlich. Kurz zusammengefasst: So lange die Antragsgegnerin nicht die ihr obliegende Arbeit bei der Antragsprüfung (Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehigung) erledige, komme eine Abschiebung überhaupt nicht in Frage, bis dahin könne nicht einmal gerichtlich über die Sache entschieden werden. Irgendwo steht dann auch recht klar "keine Abschiebung".
Nur - so gut ist das Deutsch des Mitbürgers noch nicht. Und züschologisch ist so ein Beschluss für einen "zitternden" Mitbürger eine Katastrophe, wobei mir natürlich bewusst ist, das VG kann das nicht anders formulieren.