Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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marsupilami
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Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#1

Beitrag von marsupilami »

Aus gegebenem Anla? bringe ich das mal hier zur Kenntnis.

Vermieter bzw. "Hausverwaltung" fordert die Begleichung der Nachforderung f?r 2020 bis zum 14.01.2022 bei Rechnungsstellung nach Briefdatum 23.12.2021 - eingetroffen am 31.12.2021.

Dies Fristsetzung von quasi 14 Tagen ist zu kurz.
Regelm??ig hat Ihr Mieter eine Frist von 30 Tagen nach Zugang der Nebenkostenabrechnung, um die Nebenkostennachzahlung zu begleichen. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Zahlung f?llig und zwar unabh?ngig davon, ob der Mieter mit der Nebenkostenabrechnung einverstanden ist oder nicht. Kommt Ihr Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der genannten Frist nach, befindet er sich in Verzug.
https://objego.de/mieter-zahlt-nebenkosten-nicht/
Nebenkostenabrechnungsfrist f?r Nachzahlung
Wenn Sie mit der Nebenkostenabrechnung eine Nachforderung erhalten und Ihnen der Vermieter keine individuelle Zahlungsfrist gesetzt hat, haben Sie 30 Tage Zeit den Betrag zu ?berweisen.
https://mieterengel.de/nebenkostenabrec ... kontrolle/
6. Nebenkostenabrechnung & Fristen: Zahlungsf?lligkeit
Gem?? ? 286 Abs. 3 BGB sind offene Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu begleichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine R?ckzahlung erhalten oder eine Nachforderung zahlen m?ssen ? die Frist ist sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter einzuhalten.
https://www.advocado.de/ratgeber/mietre ... abrechnung

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__271a.html
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tigerlaw
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Re: Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#2

Beitrag von tigerlaw »

Stimmt, das ist aber andererseits "nur" eine Frage der Abwicklung der Schuld.

In Deinem Fall ist es für Dich leider eher "traurig", dass Du die Abrechnung noch am 31.12.2021 aus dem Briefkasten gefischt hast.

Denn nach über einem Jahr seit Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter zwar immer noch eine Pflicht zur Abrechnung über die Vorschusszahlungen, könnte aber eine Nachzahlung nicht mehr verlangen (müsste andererseits aber eine Überzahlung gleichwohl herausrücken [oder ggf. mit lfd. Zahlungen verrechnen]).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#3

Beitrag von Koelsch »

Frage also, wie kam das Briefle ins Postchäschtle?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#4

Beitrag von marsupilami »

Richtig.
Das Thema, bis wann die NK-Abrechnung, Widerspruch, Erwiederung auf Widerspruch im Briefkasten zu sein hat, hatte ich mit dem ja auch schon.
Erledigt zu meinen Gunsten.

Mir ging es hier aber um die Zahlungsfrist für die Nachforderung.

Das zeigt mir aber auch, dass dieser Immo-Verwalter auch nicht viel mehr Ahnung hat als der Vermieter selbst.


Das Dumme für mich und diese Jahr ist ja Erstens Omikorn, und 2. ist bei uns ja noch der 6. Jänner ein Feiertag.
D.h. bis das bei Soz.Amt/Grusel-Amt ankommt, bearbeitet wird, angewiesen wird, .....
Und so wie ich die beiden einschätze, lauern die nur darauf, mir das Hosenbein zu nässen
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tigerlaw
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Re: Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#5

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: So 2. Jan 2022, 13:56 (...)
Das Dumme für mich und diese Jahr ist ja Erstens Omikorn, und 2. ist bei uns ja noch der 6. Jänner ein Feiertag.
D.h. bis das bei Soz.Amt/Grusel-Amt ankommt, bearbeitet wird, angewiesen wird, .....
Und so wie ich die beiden einschätze, lauern die nur darauf, mir das Hosenbein zu nässen
Und genau dann kannst Du die spätestens auf die Grundtendenz in § 286 BGB hinweisen, dass Verbraucher einen Monat Zahlungsziel haben sollen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#6

Beitrag von marsupilami »

@ Koelsch: ganz normal mit Briefposcht.
Interessant ist dabei, dass der Hausverwalter gerade mal 2 Dörfer weiter seinen Sitz hat.
Aber sowas heb ich mir wirklich für den Notfall auf.
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Koelsch
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Re: Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#7

Beitrag von Koelsch »

Mit später ist blöd. Wenn Du reagierst, ist klar, Briefle ist angekommen. Wenn Du nix machst, dann ist Vermieter in Beweisnot. Glücklich wird er nicht sein. Nur Du kannst entscheiden, ob es das wert ist.
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marsupilami
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Re: Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#8

Beitrag von marsupilami »

Nö.
Finger still halten, solange es irgend vertretbar ist.

Die NK-Abrechnung für 2018 muss noch dieses Jahr "ruhen", dann hat sich die auch erledigt.
Endgültig.

Jaaa, hab ich nicht wirklich was von, weil Grusi mit drinnehängt.
Dafür zahlen die mir den Mieterverein.
Immerhin hab ich denen - also Grusi - schon einen mittleren 3-stelligen Betrag eingespart.
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marsupilami
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Re: Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#9

Beitrag von marsupilami »

Inzwischen positive Rückmeldung vom Gruselamt: Bescheid und Geld kommen in den nächsten Tagen.
Hoffentlich möglichst spät, so dass ich erst nach der gesetzten Frist überweisen und vielleicht noch ein wenig rumzerfen kann. :unschuld:
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Koelsch
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Re: Nebenkosten-Abrechnung - Frist für Zahlung einer Nachforderung

#10

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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