Beerdigungskosten Verwandter

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Beerdigungskosten Verwandter

#1

Beitrag von Stefan78 »

Hallo,

ich habe die Tage einen Anruf vom Hospiz bekommen, dass mein Erzeuger verstorben ist. Ich habe diesen Menschen seit der Trennung meiner Eltern (vor 43 Jahren) soweit ich mich erinnern kann nur noch 1x mit ca. 16 Jahren vor Gericht gesehen, wo er mich verklagt hatte, weil er keinen Unterhalt mehr zahlen wollte. Dann war viele Jahre Funkstille bis er mich 2018 und 2019 ca. 3x anrief, weil er bzw. sein Sozialamt Unterhalt von mir wollten. Keine Geburtstagsgrüße, keine Weihnachtskarte, kein Unterhalt während Schule/Studium.

Ich habe beim Hospiz gleich angedeutet, dass ich durch Bezug von Alg2 nicht in der Lage sein werde, die Bestattungskosten zu tragen. Seine Rente belief sich 2019 auf knapp 680€.

Nun weiß ich absolut null über die ganzen Abläufe. Das Hospiz will einen Betreuer engagieren, der sich mit dem Bestatter in Verbindung setzen soll. Die würden sich dann schon bei mir melden.

a) ab wann läuft die 6-Wochen-Frist, innerhalb derer ich das Erbe ausschlagen muss? Ab Anruf durch das Hospiz oder bekomme ich noch etwas Schriftliches, ab wann dann die Frist läuft?

b) darf ich das Erbe als Alg2-Empfänger überhaupt ausschlagen? Ich denke nicht, dass dort was zu holen ist, siehe Rentenhöhe. Von Verwandten erfuhr ich auch, dass diese ihm Klamotten gekauft hatten und Lebensmittel, weil wohl praktisch alles versoffen wurde.

c) Vor dem Hospiz war er wohl in einem Pflegeheim, daher kann ich vermuten, es gab keine Wohnung mehr, die hätte aufgelöst werden müssen?!

d) was muss ich selbst jetzt alles in die Wege leiten und wo? Oder sollte ich selbst gar nichts tun, um nicht nachher auf Kosten sitzen zu bleiben?

e) ich weiß auch überhaupt nicht, ob ich selbst noch Halbgeschwister habe. Seine Eltern und sein Bruder sind aber wohl auch schon tot.

Könnt ihr mir bezgl. des Ablaufs helfen? Oder habt ihr weitere Tipps etc.?
Ich möchte keinen Fehler machen und auch so wenig wie möglich mit dem ganzen Kram zu tun haben, immerhin war der Kerl ein völlig Fremder für mich, der sich ja mein ganzes Leben lang nicht für mich interessiert hat...

Vielen Dank!
Wolf20
Benutzer
Beiträge: 75
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 11:14

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#2

Beitrag von Wolf20 »

Stefan78 hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 00:14 ab wann läuft die 6-Wochen-Frist, innerhalb derer ich das Erbe ausschlagen muss?
Ab dem Tag, an dem du darüber informiert wurdest. Ob ein Anruf des Hospizes hier bereits offizielle Kenntnisnahme bedeutet, würde ich bezweifeln.
Ich hatte vor ein paar Jahren einen Todesfall eines Verwandten, mit dem ich auch jahrelang keinen Kontakt hatte und wurde schriftlich vom zuständigen Amtsgericht darüber informiert. Auch mit Infos darüber, welche anderen potentiellen Erben es noch gab.

Hier würde ich beim zuständigen Amtgericht bzw. Nachlassgericht nachfragen. Die können dir sagen, welche Infos sie über deinen Vater und mögliche anderen Erben haben oder wie hier vorgegangen werden muss/kann, wenn gar keine Infos vorliegen.


Stefan78 hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 00:14Das Hospiz will einen Betreuer engagieren, der sich mit dem Bestatter in Verbindung setzen soll. Die würden sich dann schon bei mir melden.
Hier würde ich im Vorfeld unbedingt abklären, ob das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die dann womöglich zu den Beerdingungskosten dazu kommen, denn soweit mir bekannt ist, müssen Kinder für die Bestattungskosten aufkommen, unabhängig davon, wie die Beziehung zum verstorbenen Elternteil war (Achtung, keine Rechtsberatung, nur Halbwissen).
Andererseits kannst du ja selber ein Gespräch mit einem Bestatter führen. Sollte allerdings schnell passieren, wegen Fristen für Beerdigung.
Meine Erfahrung mit dem Bestatter waren da recht gut. Das meiste übernimmt er (auch viel Papierkram mit Ämtern) und er kann dir auch genau sagen, was er nicht übernimmt und du noch selber erledigen musst.


Stefan78 hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 00:14 darf ich das Erbe als Alg2-Empfänger überhaupt ausschlagen?
Ich kann mir kaum vortellen, dass das Erbrecht für dich nicht gilt, nur weil du ALG II bekommst.
Hier dürfte es eher darauf ankommen, ob du durch eine Erbschaft zu Vermögen kommst, welches dann ggf. angerechnet wird.

Auf jeden Fall schnell einen Überblick über die potentielle Erbschaft verschaffen. 6 Wochen sind da echt knapp. Habe das bei oben angesprochenen Todesfall auch hinter mir und das Ausschlagen bis zum letzten Drücker rausgeschoben, weil es gar nicht so leicht war an Infos zu kommen.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#3

Beitrag von tigerlaw »

Du kannst jederzeit innerhalb der sechs Wochen das Erbe ausschlagen.
Bei dieser Situation rate ich dir auch dazu.
Allerdings bist du vermutlich auch nach einer Ausschlagung nach dem Landesbestattungsgesetz zur Beisetzung verpflichtet.
Wenn du aber arm bist (H-4 zählt dazu) kannst Du Dich an das Sozialamt wenden, vgl. Paragraf 74 SGB 12.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#4

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#5

Beitrag von Stefan78 »

Schon einmal vielen Dank euch. Habe inzwischen weitere Infos:

Eine Bekannte ist von ihm für die Abwicklung seiner Angelegenheiten bzgl. Beerdigung etc. bevollmächtigt und hat sein Testament vorliegen. Die Bestattung wurde wohl bereits in Auftrag gegeben, er möchte ein anonymes Grab. Das Testament bekomme ich per Mail.

Seine Wohnung wird aktuell von den Bekannten von ihm geräumt und dann wohl auch aufgelöst. Keine Ahnung, warum diese nicht schon länger aufgelöst wurde, wenn er doch bereits im Pflegeheim und dann im Hospiz war.

Das Hospiz hat mir geraten, mich zügig mit dem Standesamt und dem Bestatter in Verbindung zu setzen.

Jetzt die Frage: sollte ich das tun oder lieber warten, bis man auf mich zukommt?
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Als Ende 2018 meine Oma starb, habe ich ca. 2 Monate später per Amtsgericht die Mitteilung erhalten, dass ich nun der nächste in der Erbreihenfolge bin. Das Schreiben hat detailiert darauf hingewiesen, wie die nächsten Schritte aussehen sollten und welche Fristen gelten.

Wo würdest Du das Erbe "ausschlagen"? Vermutlich nicht im Hospiz, sondern im Amtsgericht, oder? Frag doch einfach mal bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht nach.

Mein Beileid und viel Erfolg! :Daumen:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#7

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Amtsgericht anfragen halte ich für sinnvoll.

Mein Beileid.
Signatur?
Muss das sein?
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#8

Beitrag von Stefan78 »

Ich finde es halt auch etwas merkwürdig, dass hier die Nachbarn bereits ohne mich zu informieren die Bude ausräumen. Bzw. dies nur in einem Nebensatz beiläufig erwähnen, als ich anrief. Das ist ja so gesehen auch Erbmasse... Auch, wenn ich das selbst nicht ausräumen will oder kann...
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#9

Beitrag von kleinchaos »

Die Wohnung kostet Miete, die will ja auch bezahlt werden. Wenn er nix weiter hatte, dann soll sowas fix gehen. Im Heim muss man innerhalb von 2-7 Tagen räumen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#10

Beitrag von Stefan78 »

Der Bestatter meinte, dass die Nachbarin das Erbe durch das Ausräumen der Wohnung bereits angenommen habe. Hmm.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#11

Beitrag von marsupilami »

Unabhängig vom Testament - wenn ich recht informiert bin, steht Dir ein Pflichtanteil zu.

Allerdings auch aufpassen, dass der/diese Bekannte Dich nicht an evtl. Räumungskosten beteiligt, wenn die das schon in Eigen-Regie durchgezogen hat.
Signatur?
Muss das sein?
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#12

Beitrag von Stefan78 »

Tja, aber wie? Was kann ich auf die Entfernung tun ohne Einblick in die ganzen Sachen? Keine Unterlagen, keine Info. Ich weiß aktuell noch nichtmal, ob es noch die Adresse von vor 20 Jahren ist oder eine andere.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#13

Beitrag von Günter »

Wenn du sagst, du hast die ganzen Jahre keinen Kontakt mit deinem Erzeuger gehabt, alles was er zu Geld machen konnte, musste im Körper durch die Leber wieder abgebaut und durch die Nieren ausgeschieden werden, dann solltest du auch konsequent sein und sagen ich will seine dreckigen Socken auch nicht erben, die Beerdigung übernimmt das Sozialamt, die Adresse seines neuen Wohnortes will ich auch nicht wissen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#14

Beitrag von marsupilami »

Stefan78 hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 12:52 Der Bestatter meinte,
Dann die Adresse erfragen sowohl die Deines Vaters als auch die der Bekannten.
Wenn er letztere nicht herausrückt, dann eben wie schon gesagt: Amtsgericht.

Lass Dir auch von dem Bestatter eine beglaubigte Kopie des Totenscheins schicken. Koschtet vermutlich, aber damit hast Du ein legales Dokument vorliegen, mit dem Du Nach- und Rückfragen absichern kannst.
Signatur?
Muss das sein?
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#15

Beitrag von Stefan78 »

ja so sehe ich das auch
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#16

Beitrag von Günter »

@marsu, was soll er mit der Adresse? Wozu einen Totenschein, er hatte zu Lebzeiten keinen Kontakt, dann brauch er das auch jetzt nicht.
Stefan78 hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 12:52 Der Bestatter meinte,

Es ist das gute Recht des Bestatters eine Meinung zu haben, nur wen juckt es?

Lieber Herr Bestatter, nur weil der Herr einst meine Mutter geschwängert hat, bedeutet das noch lange nicht, dass mich sein Tod und die damit verbundenen Umstände interessieren. Ihr Vertragspartner ist das zuständige Sozialamt, ich hab mit Ihnen nix zu tun und auch kein Vertragsverhältnis.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4174
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

Stefan78 hat geschrieben: Mo 10. Jan 2022, 13:32 Tja, aber wie? Was kann ich auf die Entfernung tun ohne Einblick in die ganzen Sachen? Keine Unterlagen, keine Info. Ich weiß aktuell noch nichtmal, ob es noch die Adresse von vor 20 Jahren ist oder eine andere.
Dein Amtsgericht!
Melde Dich bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht. Erzähle denen grob die Geschichte. Die werden Dich zum passenden Mitarbeiter verbinden.

Früher oder später wirst Du soweiso vom AG eingeladen, das Erbe anzunehmen oder abzulehen. Das geht, soweit mir bekannt, ausschließlich bei Deinem Amtsgericht.

Ich konnte dies nicht am Amtsgericht der Nachbarstadt erledigen...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
benedetto
Benutzer
Beiträge: 1687
Registriert: Fr 14. Nov 2008, 18:21
Wohnort: Berlin

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#18

Beitrag von benedetto »

@Stefan78

Wenn Du aus Selbstschutz Deiner persönlichen Verhältnisse nichts mit einer Erbschaft in unbekannter Höhe zu tun haben willst, insbesondere weil Dir bisher kein valider Überblick über die Aktiva / Passiva des Nachlasses ermöglicht wurde und die 6-Wochenfrist vermutlich bereits in Gang gesetzt wurde, dann ist es nicht sehr sinnvoll sein Interesse an einem evtl. überschuldeten Nachlaß zu erwecken indem man herumtelefoniert und Pflegeheim, Bestatter und sonstige Beteiligte kontaktiert. Es kann doch nicht ausgeschlossen werden, daß Gläubiger und das Sozialamt Dich in Anspruch nehmen wollen, obwohl Du nicht finanziell leistungfähig bist. Also rate ich, die Füße stillzuhalten und auf einfachem Weg zum hiesigen Amtsgericht zu gehen und mit einer kurzen Erklärung zur Erbausschlagung - vom Rechtspfleger beurkundet - Rechtstatsachen zu schaffen, die Dir den meisten Ärger vom Halse bringen. In der Regel berechnet das Amtsgericht für diese einfache Amtshandlung eine Mindestgebühr von 30 EUR.

Die mögliche Inanspruchnahme durch das Soz-Amt wegen verauslagter Bestattungskosten haben Dir andere Foristen hier schon erklärt.

Hier aus jüngster eigenen Erfahrung in einer famliären Erbangelegemheit mit einem westdeutschen Nachlaßgericht und dem hiesigen Nachlaßgericht vor Ort (Wohnbezirk) für den Fall einer Erbausschlagung aus persönlichen oder sonstigen Gründen versuche es mal mit schlichtem Text ohne vielen Umschweife!

Amtsgericht xxx Datum:
Gesch.Zeichen

Gegenwärtig
N.N. Rechtspfleger

Es erscheint, ausgewiesen durch Personalausweis,

N.N., Wohnanschrift, Sohn

und erklärt:

Am xx.xx. 2022 ist der am xx.xx.xxxx geborene

N.N.

verstorben.

Der Erblasser hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Wohnanschrift.

(Optional: Von einem Testament/Erbvertrag ist mir derzeit nichts konkretes schriftliches bekannt.)

Ein angebliches Testtament soll mir demnächst per Mail zugesandt werden.

Ich schlage die mir angefallene Erbschaft aus jedem Berufungsgrunde (gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge) aus. Ich habe keine Kinder.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Erbausschlagung unwiderruflich ist.

Die Ausschlagung erfolgt aus persönlichen Gründen.

Über den Nachlaß ist mir nichts bekannt. Weitere Erben s. Anlage.

Mir ist bekannt, dass diese Erklärung Gebühren auslöst, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

N.N.
Erschienener
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#19

Beitrag von Stefan78 »

So, das Sozialamt an seinem Wohnsitz schickt mir den Antrag auf Übernahme. Da muss ich dann u.a. die Rechung des Bestatters einreichen. Siehe Aufstellung unten. Davon habe ich bislang exakt NULL! Bzw. weiß ja auch nicht, woher ich das alles bekommen soll.

Die Dame von Sozialamt meinte auch noch, dass die Vollmacht der Nachbarin nicht über den Tod hinaus gelten könne und diese somit eigtl. gar nichts entscheiden dürfe. Und selbst wenn in dem Testament die Nachbarin bedacht wurde, ich trotzdem die Bestattung bezahlen müsse bzw. mir ggf. die Kosten dafür später zivilrechtlich von der Nachbarin wieder holen müsste. Ob diese in der Zwischenzeit etwas von Wert aus der Wohnung geschafft hat, weiß ich ja auch nicht.

Ferner meinten Sozialamt und Ordnungsamt, dass ich verpflichtet wäre, die Bestattung in Auftrag zu geben und das Ordnungsamt das nur täte, wenn keine Angehörigen aufzutreiben seien. Ich meine aber, hier im Forum gelesen zu haben, dass man eben die Bestattung NICHT selbst in Auftrag geben solle.

Was, wenn die Nachbarin eine teure Bestattung in Auftrag gibt, ich aber dann als Bestattungspflichtige die Kosten dafür tragen muss?
Was, wenn sie dies tut, obwohl die Vollmacht gar nicht über den Tod hinaus gelten sollte?

Ich krieg hier immer mehr Bauchweh bei der ganzen Sache.

---
Nötig für den Antrag laut Internet:
Unterlagen zum Verstorbenen
Nachweise der verstorbenen Person:

Sterbeurkunde
Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, vor allem:
lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate
Sparbücher
Geldanlagen
Wohneigentum
Versicherungssumme von Lebensversicherungen
Zeitwert des Kraftfahrzeugs
Bausparguthaben und Ähnliches
falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
Aufstellung der möglichen Erbinnen und Erben und Familienangehörigen der verstorbenen Person:
Ehefrau oder Ehemann
Kinder
Eltern
Geschwister
Enkelkinder
Großeltern
Partnerinnen oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
sonstige Erbinnen und Erben
Zuletzt geändert von Stefan78 am Mo 10. Jan 2022, 16:07, insgesamt 1-mal geändert.
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#20

Beitrag von Stefan78 »

danke Benedetto!
Benutzeravatar
benedetto
Benutzer
Beiträge: 1687
Registriert: Fr 14. Nov 2008, 18:21
Wohnort: Berlin

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#21

Beitrag von benedetto »

Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#22

Beitrag von Stefan78 »

Laut Ordnungsamt verdient das Testament wohl diese Bezeichnung nicht, es sei laut der Nachbarin nur ein handschriftlicher Zettel mit Wünschen bzgl. der Beerdigung und teils mit Aufstellung von Konten. Das Testament liegt aber bislang weder dem Ordnungsamt noch mir vor bzw. kam noch nicht per Mail.
Beim Ordnungsamt meinte die Nachbarin, sie hätte mit der Wohnung gar nichts zu tun. Wer also muss sich dann um die Kündigung und Auflösung kümmern?

Ordnungsamt bat mich, heute oder morgen zumindest die Einäscherung in Auftrag zu geben.

Weitere Verwandte gibt es laut Recherche des Ordnungsamtes nicht.

Ich denke, ich sollte morgen mal bei der Rechtsschutzversicherung anrufen, oder?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#23

Beitrag von Koelsch »

Wozu Rechtsschutzversicherung? Willst Du klagen? Frag beim Amtsgericht nach, wie hier ja schon erwähnt und danach entscheidest Du.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#24

Beitrag von Günter »

Ordnungsamt bat mich, heute oder morgen zumindest die Einäscherung in Auftrag zu geben.
Vorsicht, das ist wie in der Kneipe. Wer bestellt, der bezahlt.

Ich würde dem Ordnungsamt einen freundlichen Brief schreiben.

SgDuH,

ich bin ALG II Empfänger und daher nicht zahlungsfähig. Daher kann ich auch keinen Bestattungsauftrag erteilen, da das den Straftatbestand des Betruges erfüllen würde. In der Anlage eine Kopie meines ALG II Bescheides, ich bin nicht im Besitz eines Vermögens, welches die Kosten abdecken würde.

Ein potentielles Erbe wird von mir beim zuständigen Amtsgericht ausgeschlagen.

mfG
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Stefan78
Benutzer
Beiträge: 332
Registriert: Sa 13. Apr 2013, 14:20

Re: Beerdigungskosten Verwandter

#25

Beitrag von Stefan78 »

Rechtsschutz wegen der ganzen Abwicklung auch mit der Wohnung etc.
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“