Berechnung Freibetrag- wie und wann??

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Luftaufsicht
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Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#1

Beitrag von Luftaufsicht »

Hallo zusammen,

Zur Freibetragsrechnung liegt doch zugrunde:

30,00 ? Versicherungspauschaule
xy,zz ? Fahrtkosten
xy,zz ? Werbungskosten (Beispiel Gewerkschaft)
xy,zz ? KFZ-Versicherung
xy,zz ? Selbstbehalt


In den vergangenen Monaten bekam ich Kurzarbeitergeld. In einem Monat X bekam ich 652,89? KUG.
Zur Berechnung des ALG II ist ja Brutto gleich Netto.

Der Selbstbehalt von 652,89 ist ja 652,89 - 100=552,89x20/100= 110,57+100=210,57

Hier kommen die ganzen Sachen wie die Versicherungspauschale, Werbungskosten , KFZ Versicherung und evtl Fahrtkosten nicht vor. Meine KFZ-Versicherung und die Gewerkschaftskosten etc. bleiben unersetzt.

Ab wann kann ich die vollen Werbungskosten (Versichrungspauschale, Fahrtkosten, KFZ- Versicherung und Selbstbahlt voll mitberechnen? Das verstehe ich irgendwie nie!! Warum hier zum Selbstbehaltsbetrag von 110,57 nur 100 dazukommen, und in einer anderen je nach dem wenn zum Beispiel 50 Euro Fahrtkosten dazukommen ich auf einmal nicht mehr die 100 zum Selbstbehaltsbetrag nehme, sondern dann auf einmal anfangen darf, die Versicherungspauschalen, KFZ-Versicherung, Fahrtkosten etc voll mitzuberechnen?

Wann ist also der zeitpunktzum wechseln von nur 100 auf volle Absetzung der Einzelbetr?ge?
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kleinchaos
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ab einem Einkommen von mehr als 400€
" (2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt. Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von "
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#3

Beitrag von Luftaufsicht »

So ganz verstanden hab ich es nicht.
Einkommen mehr als 400 Euro, dann kann ich sämtliches mitberechnen, also KFZ Steuer, Werbungskosten, Versicherungspauschale. So verstehe ich das. Ist das richtig?

Und was hat es mit den maximal 100 Euro auf sich? Ist damit gemeint, dass wenn 30€ Versicherungspauschale, xy Fahrtkosten, xy KFZ-Haftpflicht und xy Werbungskosten wenn die also alle zusammen nicht 100 Euro überschreiten, kann ich die Rechnung vergessen, oder wie soll ich das verstehen.
Kann/Muss ich bei dieser Rechnung auch den Selbstbehalt mitberechnen oder erst mal aussen vor lassen?
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Koelsch
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#4

Beitrag von Koelsch »

Ja ab 400 kannst Du alles geltend machen. Ist das dann unter 100 gibt's trotzdem die 100 Grundfreibetrag
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#5

Beitrag von Luftaufsicht »

Moment,
verstehe immer noch nicht ganz

Also Beispiel so wie ich das glaube, zu verstehen:

Brutto: 652,80 €
Netto: 652,80 €

Von 652,80 € Selbstbehaltsermittlung:
652,80 € - 100 € = 552,80 € x 20 durch 100 (dreisatz)= 110,56 € Selbstbehalt + 100,00= 210,56 € Freibetrag

210,56 weil:

30,00€ Versicherungspauschale
4,25€ Werbungskosten (Gewerkschaft)
44,34€ Kfz-Haftpflicht
_____________________________
= 78,59 € und das sind unter 100,00 € und deswegen nur 100 Freibetrag

aber was ist denn mit meinem zuvor ausgerechneten 110,56 € Selbstbehalt? muss dieser Betrag nicht auch in diese 30,00´4,25+44,34 mmit rein? dann wären wir nämlich bei

30,00€ Versicherungspauschale
4,25€ Werbungskosten (Gewerkschaft)
44,34€ Kfz-Haftpflicht
110,56€ Selbstbehalt
----------------------------------
=189,15 € Freibetrag

Da wären wir doch über 100 und ich darf alles voll berechnen. Oder nicht?

Letztendlich kommt als Ergebnis korrekter Weise herraus:

652,80 € Nettolohn minus 210,56 € Freibetrag = 442,24 € EURO anrechenbares Einkommen
606,00 € Regelsatz minus 442,24 € anrechenbares Einkommen = 163,76 Hartz IV

und ich verstehe nicht warum zum 110,56€ Selbstbehalt die 100 € draufgerechnet werden und es

nicht folgender ma0en ist:

652,80 - 189,15 Freibetrag = 463,65
606-463,65 = 142,35 Hartz IV

Hier hab ich doch mehr als 400 € Einkommen. und dann rechne ich alles zusammen. und wenn ich meinen Selbstbehalt zu den Versicherungspauschalen, werbungskosten , fahrtkosten und KFZ Haftpflicht mit rechne komme ich doch auf mehr als 100. Warum wird hier lediglich zu den 110,56 nur die 100 dazugenommen? Das verwirrt mich immer und immer wieder...
_____________________________


letztendlich weiss ich auch gar nicht, ob die nachfolgende Rechnung richtig ist:

Brutto: 898,62 €
Netto: 854,70 €

Von 898,62 € Selbstbehaltsermittlung:
898,62 € - 100 € = 798,62 € x 20 durch 100 (dreisatz)= 159,72 € Selbstbehalt

30,00€ Versicherungspauschale
4,25€ Werbungskosten (Gewerkschaft)
40,68€ Fahrtkosten
44,34€ Kfz-Haftpflicht
159,72€ Selbstbehalt
_____________________________
= 278,99 € Freibetrag
----------------------------------

854,70 € Nettolohn minus 278,99 € Freibetrag = 575,71 € EURO anrechenbares Einkommen
606,00 € Regelsatz minus 575,71 € anrechenbares Einkommen = 30,25 € Hartz IV

Warum rechne ich hier die 159,72 Selbstbehalt mit in die Versicherungspauschale /Werbungskosten Co mit ein und oben bei dem anderen Beispiel mit den 652 Euro nicht?!

Versteht ihr was ich meine, wo das verständnis bei mir stockt u nd nicht weitergeht....
Letztendlich bringt diese Verständnis bremse mich dazu, im Grunde genommen nicht zu wissen. ob die Berechnung des ALG II Satzes bei dem Brutto 898,62 und Netto 854,70 tatsächlich 30,25€ ist. Hab ich da richtig gerechnet oder falsch?
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Koelsch
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#6

Beitrag von Koelsch »

Gib mir Zeit bis wohl morgen Abend, dann rechne ich Dir das vor. Hast Du Excel oder LibreOffice? Ich mach Dir dann ne Tabelle.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#7

Beitrag von Luftaufsicht »

Nee excell oder Libre hab ich nicht.
Mist, ich wollte morgen Mittag einige Lohnabrechnungen Richtung Jabcenter senden und dementsprechend heute die Rechnungen machen, um sie Morgen gleich mit in das Kuvert einpacken zu können. Ich bin schon über die Frist. Sie war letzten freitag am 21.1. im Rahmen der Aufforderung zur Mitwirkungspflicht. Es wurde angedroht, dass ich das vorläufige ALG II vollständig zurückzahlen muss, wenn ich nicht nachträglich zur Bestimmung des tatsächlichen ALG II Anspruches die Lohnzettel pünktlich einreiche. Damit ich schon jetzt weiss, was mein Anspruch ist und ich die eigenen Berechnungen mit einwerfen möchte, stehe ich unter Zeitdruck. Ich hätte nicht gedacht dass ich wegen diesem in diesem Thema aufgeschriebenen Problem das ganze Wochenende vergäude. Insbesondere muss ich dringend wissen, ob meine Rechnung zu den 854 Netto-also diese rechnung:


Brutto: 898,62 €
Netto: 854,70 €

Von 898,62 € Selbstbehaltsermittlung:
898,62 € - 100 € = 798,62 € x 20 durch 100 (dreisatz)= 159,72 € Selbstbehalt

30,00€ Versicherungspauschale
4,25€ Werbungskosten (Gewerkschaft)
40,68€ Fahrtkosten
44,34€ Kfz-Haftpflicht
159,72€ Selbstbehalt
_____________________________
= 278,99 € Freibetrag
----------------------------------

854,70 € Nettolohn minus 278,99 € Freibetrag = 575,71 € EURO anrechenbares Einkommen
606,00 € Regelsatz minus 575,71 € anrechenbares Einkommen = 30,25 € Hartz IV


richtig ist.

Alles andere kannst du mir später immer noch in Ruhe erklären. Ich bin in Zeitdruck.
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Koelsch
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#8

Beitrag von Koelsch »

Reich so ein, wie es für Dich am günstigsten ist. Mehr als streichen können die nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Luftaufsicht
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#9

Beitrag von Luftaufsicht »

Ah blöd. Wenn man eine Berechnung mit beilegt, sollte das doch korrekt sein. Ich weiss nicht, was das problem ist, wenn du das mal ganz kurz durchrechnen tätest. Du bräuchtst sicherlich nicht mehr als drei Minuten dazu.
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tigerlaw
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#10

Beitrag von tigerlaw »

Vorab: Du bekommst neben KUG auch "normales " Gehalt/Lohn?

Denn $11 II SGB II spricht ja von ERWERBSeinkommen.

Die Freibeträge werden vom Brutto ermittelt und vom Netto abgezogen.
Grundsätzlich ist der sog Grundfreibetrag 100 €. Da du mehr als 400 brutto hast, kann dieser Freibetrag auch mehr als 100 betragen.
Dein Beispiel etwas abgewandelt: Bei 898 brutto habest du 350 € Werbungskosten. Die werden von den 898 in voller Höhe abgezogen, verbleiben 548 €. Von diesem Rest werden 20 % , also 109,60 €, ebenfalls eingestellt Der gesamte Freibetrag ist damit 459,60 € und wird vom NETTO abgezogen. Anzurechnen auf den Bedarf ist somit 854 € - 459,60 €= 395,40 €.
Ohne die erhöhten Werbungskosten wäre der Freibetrag nur 100 + (0,2 * 798) = 100 + 159,80 = 259,80 €, das Einkommen würde mit 854 - 259,80 = 594,20 € (statt nur 395,40 €) angerechnet.
Also 892 - 100 y 1
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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angel6364
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#11

Beitrag von angel6364 »

Dann schick schnellstens die Lohnabrechnungen hin, ohne weitere Papiere. So bekommst Du mit etwas Glück wenigstens keinen Ärger wegen der Fristüberschreitung.
Berechnungen, die nicht verlangt werden, kannst Du jederzeit nachschicken.
Und höre bitte auf, andere zu drängen. So eine Berechnung soll richtig sein, oder? Das geht nicht so im Vorübergehen, das dauert seine - konzentrierte - Zeit. Die User hier haben auch noch anderes mit ihrer Zeit vor, also gedulde Dich.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Luftaufsicht
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#12

Beitrag von Luftaufsicht »

tigerlaw hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 22:01 Vorab: Du bekommst neben KUG auch "normales " Gehalt/Lohn?

Denn $11 II SGB II spricht ja von ERWERBSeinkommen.

Die Freibeträge werden vom Brutto ermittelt und vom Netto abgezogen.
Grundsätzlich ist der sog Grundfreibetrag 100 €. Da du mehr als 400 brutto hast, kann dieser Freibetrag auch mehr als 100 betragen.
Dein Beispiel etwas abgewandelt: Bei 898 brutto habest du 350 € Werbungskosten. Die werden von den 898 in voller Höhe abgezogen, verbleiben 548 €. Von diesem Rest werden 20 % , also 109,60 €, ebenfalls eingestellt Der gesamte Freibetrag ist damit 459,60 € und wird vom NETTO abgezogen. Anzurechnen auf den Bedarf ist somit 854 € - 459,60 €= 395,40 €.
Ohne die erhöhten Werbungskosten wäre der Freibetrag nur 100 + (0,2 * 798) = 100 + 159,80 = 259,80 €, das Einkommen würde mit 854 - 259,80 = 594,20 € (statt nur 395,40 €) angerechnet.
Also 892 - 100 y 1
UUUHH
Jetzt versteh ich überhaupt nix mehr.
Bei 898 brutto habest du 350 € Werbungskosten= Wie kommst du darauf
Anzurechnen auf den Bedarf ist somit 854 € - 459,60 €= 395,40 €. = Dann müsste ich ja bei 606€ Bedarf insgesamt 246,40 € ALG bekommen, wenn ich dich richtig verstanden habe
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Koelsch
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#13

Beitrag von Koelsch »

Das sind fiktive Beträge
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#14

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: So 23. Jan 2022, 23:11 Das sind fiktive Beträge
:jojo: :jojo: :jojo: :jojo:

Insbesondere "habest" ist die Kurzform von "Mal angenommen, du hast ..."

Zuerst: Gestern hatte ich nur vom Handy aus geschrieben (deshalb dort auch jeweils "$" statt "§").

Dann habe ich Deine Werte ohne Nachkommastellen genommen.

Und natürlich sind das extreme Werte (wobei: Ein Mandant von mir hatte am Düsseldorfer Flughafen gearbeitet und fuhr von Stolberg aus mit der S-Bahn dorthin. Das waren Tickets für weit mehr als 100 € im Monat! Ich hatte für ihn eine ganz hübsche Nachzahlung beim JC herausholen können, er selber wäre nie auf diese Idee gekommen)! Anhand dieser Werte wollte ich dein Verständnisproblem mit den 100 € Grundfreibetrag auflösen.

Nochmal Auf Deine Ausgangswerte:

1. Du verdienst mehr als 400 €, also kannst du ggf. mehr als 100 € Werbungskosten geltend machen.

2. Dein Grundfreibetrag berechnet sich aus
- 30,00 € Versicherungspauschale
- 4,25 € Gewerkschaft
- 40,68 € Fahrtkosten
- 44,34 € Kfz-Haftpflicht
Sind 119,27 € Grundfreibetrag.

Dieser Betrag wird vom Brutto (892,62 €) abgezogen, verbleiben 773,35 €

Daraus weitere 20 % (= 154,67 €) werden ebenfalls abgezogen, Gesamtabzugsbetrag auf das Netto somit 273,94 €.

Um (854,70 - 273,94 =) 580,76 € wird euer Bedarf reduziert. Anders ausgedrückt: Du hat 273,94 € mehr zur Verfügung, als wenn du nicht arbeiten würdest (und deine Wohnkosten nicht höher als "angemessen" sind).

Das sind die exakten Zahlen, wie ich sie errechne
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#15

Beitrag von Luftaufsicht »

Ah ja.

Das heisst, um diese Rechnung zu verallgemeinern und auf andere Werte ausdehnen zu können, muss man als aller ersten Schritt gucken,
ob die Werbungskosten über oder unter 100 Euro sind. Und zum gucken darf man nur die diese vier Posten

-30,00 Versicherungspauschale
-4,25 Gewerkschaft
40,68 Fahrtkosten
-44,34 KFZ-Haftpflicht

nehmen.

Wenn diese 4 Posten unter 100, dann nur 100 zum Selbstbehalt dazu rechnen!
Wenn diese 4 Posten über 100, dann natürlich die tatsächliche Höhe nehmen plus den errechneten Selbstbehalt.

Und der Selbstbehalt berechnet sich, in dem

Brutto-100=Ergebnis x 20 durch 100 (bis max 1000 Euro)

(Rest zwischen 1000 und 1200) x 10 durch 100

Hab ich das so richtig verstanden?


Ich verstehe nicht, was ich hier bei dieser Rechnung falsch mache und nur auf 89,27 € komme, während du über 200 Euro ALG berechnest?


Brutto: 898,62 €
Netto: 854,70 €

Von 898,62 € Selbstbehaltsermittlung:
898,62 € - 100 € = 798,62 € x 20 durch 100 (dreisatz)= 159,72 € Selbstbehalt


30,00€ Versicherungspauschale
4,25€ Werbungskosten (Gewerkschaft)
99,66€ Fahrtkosten
44,34€ Kfz-Haftpflicht
159,72€ Selbstbehalt
-----------------------------------------
= 337,97 € Freibetrag
-----------------------------------------
854,70 € Nettolohn minus 337,97 € Freibetrag = 516,73 € EURO anrechenbares Einkommen
606,00 € Regelsatz minus 516,73 € anrechenbares Einkommen = 89,27 € Hartz IV
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Koelsch
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#16

Beitrag von Koelsch »

Ich rechne mal zu Fuß

854,70 Brutto
159,72 Freibetrag
178,25 Werbungskosten (30 + 4,25 + 99,66 + 44,34)
449,00 ALG II Anspruch
.67,73 Überdeckung = kein ALG II Anspruch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#17

Beitrag von tigerlaw »

Luftaufsicht hat geschrieben: Di 25. Jan 2022, 15:46 (...)

Ich verstehe nicht, was ich hier bei dieser Rechnung falsch mache und nur auf 89,27 € komme, während du über 200 Euro ALG berechnest?


Brutto: 898,62 €
Netto: 854,70 €

Von 898,62 € Selbstbehaltsermittlung:
898,62 € - 100 € = 798,62 € x 20 durch 100 (dreisatz)= 159,72 € Selbstbehalt


30,00€ Versicherungspauschale
4,25€ Werbungskosten (Gewerkschaft)
99,66€ Fahrtkosten
44,34€ Kfz-Haftpflicht
159,72€ Selbstbehalt
-----------------------------------------
= 337,97 € Freibetrag
-----------------------------------------
854,70 € Nettolohn minus 337,97 € Freibetrag = 516,73 € EURO anrechenbares Einkommen
606,00 € Regelsatz minus 516,73 € anrechenbares Einkommen = 89,27 € Hartz IV
Deinen Logikfehler habe ich mit rot hervorgehoben:

Statt 100 € musst du 119,27 € ansetzen, sowie weitere 154,67 € (20 % aus dem restlichen Brutto).

Außerdem: Jetzt gibst Du 99,66, € Fahrtkosten an, im Beitrag #7 vom So 23. Jan 2022, 20:54 stehen aber 40,68 €. Das ist ein himmelweiter Unterschied!!!

Was soll denn jetzt gelten??
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#18

Beitrag von Luftaufsicht »

Oh, stimmt! Die fahrtkosten von 99,66 kommen deswegen, weil ich Ende 2019 mit dem Jobcenter vereinbart hatte, immer 22 Arbeitstage ansetzen zu dürfen, obwohl ich mal mehr mal weniger Arbeitstage tatsächlich habe. 22x22,6x0,20=99,66 und tatsächlich war ich in dem Monat nur 9x Arbeiten, also 9x22.6x0,20=40,68

Ich hatte zwei Rechnungen angefertigt. einmal die tatsächlichen, und das andere die vereinbarten-ich hab die Erlaubnis schriftlich dass pauschal immer 22 AT genommen werden. Ich hab aus versehen die Rechnung mit den vereinbarten genommen, da ich mir unsicher bin ob ich lieber doch die 9 AT einreichen soll.

Im Prinzip ist es egal ob 40,68 oder 99,66. Es geht mir um die Rechenschritte und nicht um das Ergebnis. Ich muss die Rechenschritte begreifen und auf alle anderen Zahlen wie sie auch aussehen mögen anwenden können.
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#19

Beitrag von tigerlaw »

Hast du denn immer noch Verständnisprobleme? Können wir dir noch weiter helfen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#20

Beitrag von Luftaufsicht »

Koelsch hat geschrieben: Di 25. Jan 2022, 17:15 Ich rechne mal zu Fuß

854,70 Brutto
159,72 Freibetrag
178,25 Werbungskosten (30 + 4,25 + 99,66 + 44,34)
449,00 ALG II Anspruch
.67,73 Überdeckung = kein ALG II Anspruch
Warum kein ALG II Anspruch? Bedarf ist doch 606,00 Euro
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tigerlaw
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#21

Beitrag von tigerlaw »

Ich vermute, dass Koelsch übersehen hat, dass Du nicht unter einer Rheinbrücke wohnst ... :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#22

Beitrag von marsupilami »

606,00 € für wieviele Personen?

Bitte nicht durcheinanderbringen Regelsatz und Bedarf.
Regelsatz - aktuell 1 Erwachsener = 449 Euro im Monat
https://tinyurl.com/yk4p53yo

Der Bedarf setzt sich aus Regelsatz (bzw. Regelsätze bei mehreren Personen) plus Miete zusammen.

Miete bleibt bei der Berechnung/Entscheidung ALG II ja oder nein erst mal außen vor.

Also u.U. prüfen, ob Wohngeld geht.
Wohngeld-Rechner gibt's im Netz.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#23

Beitrag von Luftaufsicht »

Na 606 nur für mich.
446 für 2021 plus Miete
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tigerlaw
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#24

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: Di 25. Jan 2022, 18:54 606,00 € für wieviele Personen?

Bitte nicht durcheinanderbringen Regelsatz und Bedarf.
Regelsatz - aktuell 1 Erwachsener = 449 Euro im Monat
https://tinyurl.com/yk4p53yo

Der Bedarf setzt sich aus Regelsatz (bzw. Regelsätze bei mehreren Personen) plus Miete zusammen.

Miete bleibt bei der Berechnung/Entscheidung ALG II ja oder nein erst mal außen vor.

Also u.U. prüfen, ob Wohngeld geht.
Wohngeld-Rechner gibt's im Netz.
Nö, Marsu, Dein letzter Satz ist falsch:

1. Bei einer 1-Personen-BG wird gerechnet (nur Hauptpositionen!):

Bedarf

Regelleistung
KdU

abzüglich

um Freibeträge bereinigtes Einkommen.

Parallel kann man natürlich auch Wohngeldantrag stellen. Und wenn Wohngeldberechtigung gegeben ist, dann gibt es kein H-4.

2. Bei einer Mehr-Personen-BG werden die Einzelbedarfe jeweils addiert, und dann bei den Kindern das jeweilige persönliche Einkommen abgezogen. Das Einkommen der Nicht-Kinder wird im Verhältnis der (noch) offenen Bedarfe auf die einzelnen Mitglieder der BG aufgeteilt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Berechnung Freibetrag- wie und wann??

#25

Beitrag von tigerlaw »

Luftaufsicht hat geschrieben: Di 25. Jan 2022, 19:12 Na 606 nur für mich.
446 für 2021 plus Miete
Bist du alleinstehend / eine 1-Personen-BG?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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