Regelmäßig anfallende Fahrtkosten zu ärztlichen und therapeutischen Behandlungen eines chronisch erkrankten SGB II-Leistungsberechtigten stellen einen Mehrbedarf iS von § 21 Abs. 6 SGB II dar, wenn sie den Regelbedarfsanteil für Gesundheitspflege übersteigen und nicht durch Leistungen der GKV gedeckt sind.
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt. ... E210018391
LSG Sachsen-Anhalt - L 4 AS 194/16 - Mehrbedarf durch Fahrtkosten zum Arzt
LSG Sachsen-Anhalt - L 4 AS 194/16 - Mehrbedarf durch Fahrtkosten zum Arzt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: LSG Sachsen-Anhalt - L 4 AS 194/16 - Mehrbedarf durch Fahrtkosten zum Arzt
Ketzerische Anmerkung: Wann wird dieses Urteil bei "Gegen-Hartz" veröffentlicht? Es ist m.E. eine wegweisende Entscheidung!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!