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Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: Sa 19. Feb 2022, 16:39
von Kessy
Hallo

Im Bewilligungszeitraum (04/2020-04/2021) habe ich mich selbstständig gemacht und dies dem Jobcenter mitgeteilt.

In 08/2021 habe ich einen Änderungsbescheid erhalten. Weder wurde das Einkommen gemäß vorläufiger EKS (eingereicht 03/2021) noch gemäß abschließender EKS (eingereicht 05/2021) angerechnet, noch taucht der Hinweis vorläufig auf.

Kann das Jobcenter den Änderungsbescheid jetzt nochmals nachträglich korrigieren? Wenn ja, bis zu welcher Frist (30.04.2022?)

Beste Grüße,
Kessy

Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: Sa 19. Feb 2022, 18:37
von Koelsch
Meines Erachtens kann JC nur ändern, wenn Du diese Änderung beantragst. So lese ich § 67 SGB II

Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: So 20. Feb 2022, 12:39
von Kessy
Das ist eine sehr gute Nachricht.

Vielen Dank

Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 13:50
von dagb
Kessy hat geschrieben: Sa 19. Feb 2022, 16:39 In 08/2021 habe ich einen Änderungsbescheid erhalten. Weder wurde das Einkommen gemäß vorläufiger EKS (eingereicht 03/2021) noch gemäß abschließender EKS (eingereicht 05/2021) angerechnet, noch taucht der Hinweis vorläufig auf.

Kann das Jobcenter den Änderungsbescheid jetzt nochmals nachträglich korrigieren? Wenn ja, bis zu welcher Frist (30.04.2022?)
1 Jahr wenn gegenüber dem JC korrekte Angaben gemacht wurden, 10 Jahre, wenn leistungsrelevante Angaben falsch oder unvollständig sind.

Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 14:37
von Koelsch
Worauf stützt Du diese Aussage?

Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 14:40
von dagb
Auf das im Zitat farbig markierte.
Das "nur auf Antrag" gilt nur bei vorläufigen Bescheiden.

Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 14:41
von Koelsch
Ich meine, woher nimmst Du 1 Jahr bzw. 10 Jahre?

Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 14:46
von dagb
https://www.buzer.de/gesetz/3086/a43318.htm

Wobei die 1-Jahresfrist ab dem Zeitpunkt der Änderungsmitteilung läuft, nicht ab Bescheiddatum.

Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 15:50
von Koelsch
Ich zitiere aus Absatz 3 des von Dir genannten §§:
Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden.

Re: Nachträgliche Korrektur durch das Jobcenter bis wann möglich?

Verfasst: Fr 13. Mai 2022, 15:04
von Kessy
So, das Jahr nach dem Bewilligungsbescheid 04/2020-04/2021 ist abgelaufen, ohne dass die aEKS berücksichtigt wurde.
Für den Bewilligungsbescheid 05/2021-10/2021 wurde die aEKS anstandslos anerkannt und die Nachzahlung dem Bankkonto gutgeschrieben.