Mietzins-Modernisierungsanpassung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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marsupilami
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#51

Beitrag von marsupilami »

Dann aber bei dem Schreiben an den Vermieter auch die falsch ausgefüllte Mietbescheinigung bemängeln.

Und bei JC/Gruselamt das auch erwähnen.
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Muss das sein?
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Turtle39
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#52

Beitrag von Turtle39 »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 16. Mär 2022, 23:16 Alternativ zur Mietminderung kann gerne die Urlaubsunterkunft durch den Vermieter übernommen werden ;-)
Wie stellt die Sani-Firma denn sicher, dass der Zeitplan eingehalten wird und was, wenn er nicht eingehalten wird?
Die fangen 1 Woche vorher wohl in einem anderen Bad an und fangen dann (während der Trockenphase bei Bad 1) hier bei uns weiter (Bad 2) ... oder so ähnlich
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Turtle39
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#53

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 07:34 Dann aber bei dem Schreiben an den Vermieter auch die falsch ausgefüllte Mietbescheinigung bemängeln.

Und bei JC/Gruselamt das auch erwähnen.
Deswegen hatte ich koelsch ja gefragt ob das absenden nächste Woche reicht, weil ich denke (HOFFE) von ihm kommt noch was "nettes" für den Vermieter :Daumen:
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Koelsch
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#54

Beitrag von Koelsch »

Schreib mal, wie hoch die Kaution war und wann die letzte Mieterhöhung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#55

Beitrag von HarzerUrvieh »

Turtle39 hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 10:42
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 16. Mär 2022, 23:16 Alternativ zur Mietminderung kann gerne die Urlaubsunterkunft durch den Vermieter übernommen werden ;-)
Wie stellt die Sani-Firma denn sicher, dass der Zeitplan eingehalten wird und was, wenn er nicht eingehalten wird?
Die fangen 1 Woche vorher wohl in einem anderen Bad an und fangen dann (während der Trockenphase bei Bad 1) hier bei uns weiter (Bad 2) ... oder so ähnlich
:Daumen:
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#56

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 11:41 Schreib mal, wie hoch die Kaution war und wann die letzte Mieterhöhung.
Die Kaution war 2003 insgesamt 435 €
Die Betriebskosten wurden das letzte mal 11.2017 erhöht
Die Grundmiete wurde letztmalig 03.2010 erhöht
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#57

Beitrag von Koelsch »

Ok, deswegen würde ich aber nicht meckern und einfach beim JC einreichen.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#58

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 14:18 Ok, deswegen würde ich aber nicht meckern und einfach beim JC einreichen.
Alles klar, dann schicke ich eine Veränderungsmitteilung mit der neuen Mietbescheinigung ?
Soll ich da die Bescheide SAB und KV mit anhängen ? (weil die Beträge werden voraussichtlich über unser Konto laufen, nicht das die dann auf dumme Gedanken kommen)

Und was schreibe ich der Eigentümerin ?
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#59

Beitrag von Koelsch »

Ich würde SAB und KV erst mal nicht mit anhängen, denn das sind zweckbestimmte Einnahmen, die JC ohnehin nicht anrechnen darf. Das ist ggf. die nächste Baustelle. Vermieterin nur die "Mecker" zu der Vereinbarung.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#60

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 20:38 Ich würde SAB und KV erst mal nicht mit anhängen, denn das sind zweckbestimmte Einnahmen, die JC ohnehin nicht anrechnen darf. Das ist ggf. die nächste Baustelle. Vermieterin nur die "Mecker" zu der Vereinbarung.

Also schicke ich posting.php?mode=quote&p=605922#pr605848 ... #45 an die Vermieterin (also das was zutrifft)

Hier https://www.vermietet.de/mieterhoehung? ... t4EALw_wcB habe ich den Hinweis gefunden, das wir durchaus berechtigt sind, die Miete während der Umbaumaßnahmen zu mindern.
Leider steht da nicht wieviel.
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marsupilami
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#61

Beitrag von marsupilami »

Die hier
https://www.mietrecht.com/mietminderung-badrenovierung/
sagen: zwischen 10 und 20 %

ABER!
Wenn Ihr während des "Umbaus" gar nicht anwesend seid, sondern "im Urlaub" und Ihr von dem Lärm und Schmutz nichts mitbekommt, könnte es sein, dass dann eine Mietminderung als nicht gerechtfertigt angesehen wird mind. aber am unteren Rand anzusiedeln ist.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#62

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: Fr 18. Mär 2022, 14:46 Die hier
https://www.mietrecht.com/mietminderung-badrenovierung/
sagen: zwischen 10 und 20 %

ABER!
Wenn Ihr während des "Umbaus" gar nicht anwesend seid, sondern "im Urlaub" und Ihr von dem Lärm und Schmutz nichts mitbekommt, könnte es sein, dass dann eine Mietminderung als nicht gerechtfertigt angesehen wird mind. aber am unteren Rand anzusiedeln ist.
Also ein richtiger Urlaub ist das ja nicht. Wir ziehen in eine Ferienwohnung in der Nachbarstadt, weil wir hier "raus" müssen, da das Badezimmer komplett auf links gedreht wird.

Unter "Urlaub" verstehe ich Sonne, Strand und Meer
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#63

Beitrag von HarzerUrvieh »

Desderwegen meinte ich ja, dass sich der Vermieter doch gerne an den Kosten der Ferienwohnung beteiligen könnte...
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#64

Beitrag von Koelsch »

Habe mein Briefle unter 1) noch etwas "verdeutlicht"
Antwort Mieterhöhung Turtle_1.doc
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#65

Beitrag von marsupilami »

"bereits"

Und was ist mit Mietminderung?
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#66

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Fr 18. Mär 2022, 17:12 Habe mein Briefle unter 1) noch etwas "verdeutlicht"

Antwort Mieterhöhung Turtle_1.doc
und zu den anderen Punkten schreibe ich nichts ?

zu 3: z.B. die Verzögerung um max. 6 Wochen
zu 9: ???

Ich hab bei mietrecht.com folgendes gelesen
Ab Zustellung der Ankündigung einer Mieterhöhung bleiben Ihnen in der Regel 2 volle Monate, um dieser zuzustimmen. Verweigern Sie die Zustimmung und zahlen den erhöhten Mietbetrag nicht, gilt dies als Widerspruch.

Laut Wunsch der Eigentümerin sollen wir jedoch binnen 14 Tagen das ganze unterschrieben zurück senden
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#67

Beitrag von Turtle39 »

Guten Abend,

ich habe gerade folgendes Schreiben des JC (Antwort auf das Mieterhöhungsschreiben) aus unserem Briefkasten gezogen und bin jetzt etwas verwirrt.

Kann mir wer erklären was das zu bedeuten hat ?


Liebe Grüße und danke im voraus
:turtle:
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#68

Beitrag von Koelsch »

Im Prinzip alles ok, JC übernimmt die Kosten laut Aufstellung
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#69

Beitrag von marsupilami »

Seh ich wie Koelsch.

Halt darauf achten, dass die Mieterhöhung erst mit abgeschlossener Sanierung Gültigkeit bekommt.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#70

Beitrag von Turtle39 »

Danke, also hab ich es doch richtig verstanden und hoffe mal, daß das JC nicht nach 6 Monaten kürzt.

:ironiea: Aber wahrscheinlich steht in der Akte ACHTUNG wohnen lassen, es gibt keine behindertengerechte Wohnung die angemessen ist.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#71

Beitrag von Koelsch »

Vermutlich hast Du damit recht.
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#72

Beitrag von Turtle39 »

Ich hab eine Antwort von meinem SB

Guten Morgen Frau Turtle,
die Miete wäre nach der Modernisierung grundsätzlich zu hoch.
Aufgrund der vorliegenden Umstände (Erkrankung) werden die vollen Kosten aber weiterhin übernommen.
Viele Grüße
Ihr SB
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marsupilami
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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#73

Beitrag von marsupilami »

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Re: Mietzins-Modernisierungsanpassung

#74

Beitrag von HarzerUrvieh »

:bravo: :bravo:
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