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EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Di 29. Mär 2022, 18:04
von Der Doc
Mal ne Frage nach eurer einschätzung,

Person schwerbehindert, 35 Jahre ...
Einschätzung durch Amtsarzt max. 4/h täglich .. nur leichte Arbeit.. Gelernter Bürokaufmann mit IHK Abschluss...

EEJobs sollen ja Personen vorbehalten sein die auf dem 1. Arbeitsmarkt keince Chance haben !
Also jetzt EEJob oder eher Integration in den 1. Arbeitsmarkt da ja Ausbildung vorhanden

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Di 29. Mär 2022, 18:29
von Koelsch
Integration würde ich vorziehen. Das hiesse dauerhaft im Job.

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Di 29. Mär 2022, 18:36
von Der Doc
Denke ich auch.

Aber wie macht man das dem Arbeitsvermittler klar, der ja möglichst schnell seine Statistiken befriedigen will

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Di 29. Mär 2022, 18:41
von Günter
Geht es um dich? Solange das Verfahren vor dem SG läuft kann dich den Sklaventreiber ganz lieb haben. Der ist nicht zuständig.

Mach nicht den Fehler und antworte auf irgendwelche Vermittlungsbemühungen.

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Di 29. Mär 2022, 18:44
von Der Doc
Ne um mich gehts nich, ich persönlich halte mich an den Tipp "Das geht die alles erstmal nix an bis das SG reagiert"

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Di 29. Mär 2022, 19:21
von Günter
Jut.

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Di 29. Mär 2022, 19:27
von marsupilami
Wie koelsch in #2

Denn i.d.R. geht's nach dem EEJ nicht weiter.


EEJ evtl. nur dann, wenn's in den ausgebildeten Beruf hineinläuft, damit man/vrau in Übung bleibt.

Oder Spass macht, wie meine Bildergeschichte damals.


Außerdem: in dem Moment, wo ein Job am 1. Arbeitsmarkt winkt bzw. gleich in trockenen Tüchern ist, kann EEJ abgebrochen werden.
Auch kurzfristig.
Selbst wenn sich dann in der Probezeit herausstellt: es passt nicht, dürfte es keine Sanktion geben.
Ich meine, es gäbe entsprechende Urteile.

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Mi 30. Mär 2022, 08:27
von ernest1950
Es kann keine Sanktion geben, denn bei Nichtannahme des normalen Jobs würde sanktioniert. Ohnehin ist man gesetzlich gezwungen, den § 2 SGBII einzuhalten.

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Do 12. Mai 2022, 13:48
von Der Doc
So neue Post ...

Die DRV hat reagiert lehnt alles weiterhin ab .. und bezieht sich auf einen Hr. Dr. XXXX den ich nie gesehen habe der beauptet alles sei gut ! Die Gutachten in dennen die Ärzte ja schreiben nur 4h seihen nicht ernst zu nehmen... .... Übrigens der Facharzt ist Urologe ^^ Kein Nierenarzt wohl gemerkt (ich könnte ja betablocker nehmen ^^)

Wie geht es jetzt weiter ?

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Do 12. Mai 2022, 14:10
von Günter
Gegen Ihren Bescheid lege ich Widerspruch ein. Das sogenannte Gutachten Ihres Urologen scheint gelinde gesagt ein Gefälligkeitsgutachten zu sein.
Ich kann in der im Internet vorhandenen Quellen nicht erkennen, weshalb Ihr Gutachter meint, die Kompetenz meiner behandelnden Ärzte zu negieren. Ihr Urologe, dessen besondere Qualifikationen für die Beurteilung meiner Nierenerkrankung nicht erkennbar ist, hat ohne persönliche Untersuchung anhand der Aktenlage ein Gutachten zusammengeschrieben. Ich beantrage die Einschaltung eines kompetenten neutralen Gutachter.

Mit freundlichen Grüßen


Ich hatte in meinem EM Verfahren einen ähnlichen Widerspruch verfasst, darauf sind die eingeknickt. Ich muss mal in meinem Chaos suchen, dann stelle ich das ein.

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Do 12. Mai 2022, 14:12
von Der Doc
Bis jetzt hat das SG noch nicht reagiert, und meint bitte zur Kenntnissnahme, soll ich trotzdem schon reagieren ? Der Spricht wohl auch nur für die DRV soweit ich das sehe

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Do 12. Mai 2022, 14:17
von marsupilami
Die Fachgebiete von Urologe und Nephrologe - "Nierenarzt" - überschneiden sich.
https://www.hamburg-harburg-dialyse.de/ ... -urologie/
von daher ist ein Gutachten vom Urologen nicht völlig verkehrt.

Was mich irritiert:
Der Doc hat geschrieben: Di 29. Mär 2022, 18:44 Ne um mich gehts nich,
und dann:
Der Doc hat geschrieben: Do 12. Mai 2022, 13:48 Die DRV hat reagiert lehnt alles weiterhin ab .. und bezieht sich auf einen Hr. Dr. XXXX den ich nie gesehen habe der beauptet alles sei gut !

Dem Gutachten des Urologen kannst Du nicht widersprechen.

Nur dem Bescheid der DRV.
Der Widerspruch wiederum sollte begründet sein.
Z.B. dass der Urologe nachweislich folgende ärztlichen Atteste, Berichte, .... außer Acht gelassen hat.
Dass dieses - jenes Krankheitsbild - festgestellt durch (Fach-)Arzt - außer Acht gelassen wurde.

Dass die Schlussfolgerung der DRV basierend auf dem Uro-Gutachten falsch sind, weil.... - dazu brauchts aber fundierte med. Kenntnisse oder aber ein Gegen-Gutachten.
Das wiederum koschtet.

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Do 12. Mai 2022, 14:19
von Der Doc
Also abwarten bis das SG irgendwas tut ?

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Do 12. Mai 2022, 14:31
von Günter
Mein Widerspruch, danach sind die ohne weiteren Kommentar eingeknickt

Widerspruch-EM Rente anonymisiert.doc

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Do 12. Mai 2022, 14:42
von marsupilami
@ Günter: kannst Du das evtl. auch als .doc einstellen, für den Fall, dass Der Doc - oder gar andere - kein LibreOffice hat?

Dieser Widerspruch zeigt aber auch sehr deutlich,
1.) dass man/vrau sich intensiv mit seinem persönlichen Krankheitsbild auseinandersetzen muss.
2.) sich das "Gutachten zur Kenntnisnahme" sorgfältig durchlesen muss und Unklarheiten, Ungereimtheiten, "Falschaussagen" kenntlich machen muss
3.) das jeweilge Gegenteil beschreiben und belegen können muss.


Nachtrag:
@ Günter: und am Ende den Klarnamen raus.

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Do 12. Mai 2022, 15:02
von Günter
Dein Wille geschehe .......

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Do 12. Mai 2022, 17:23
von schimmy
@Günter... Respekt für den Widerspruch!

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 12:17
von Der Doc
*winke*
Mir gehts soweit gut, hoffe allen anderen auch :)
Es gibt endlich ein .... nein Update will ich das nicht nennen sondern ein Lebenszeichen von DRV und SG ... Nachdem sage und schreibe 180Seiten !!! Krankenakten geflossen sind, hält die DRV weiter an ihrem Beschluß fest .... Keine Gesundheitliche Einschränkung dokomentiert, die Stellungsnahmen vom Facharzt nicht aussagekräftig... Gericht stellt "Stellungsnahme" frei .. was heißt das ? Soll ich überhaupt reagieren abwarten ... ich weiß nicht mehr was dazu zu sagen soll... zumal wohl 2 Ärzte in den Schreiben (gegen meinen persönlcihen Willen) zur komplett Rente raten

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 14:30
von Koelsch
Freistellung heisst, allein Du entscheidest, ob Du was dazu sagst oder nicht.

Re: EEJob oder eher integration in den Arbeitsmarkt ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 14:58
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 14:30 Freistellung heisst, allein Du entscheidest, ob Du was dazu sagst oder nicht.
:jojo: :jojo: :jojo:

D.h. für SG ist die Sache eigentlich klar genug, um Termin zur Verhandlung zu bestimmen. Natürlich -wenn die Parteien noch mehr beibringen, kann eine Sache vielleicht noch klarer werden.

Anderenfalls hätte das SG gebeten um Stellungnahme innerhalb von "x" Wochen, und wenn die nicht eingeht, wird auch noch mal nachgehakt.

Also schließe ich mich Koelsch an und sage: Wenn es nicht noch weitere wichtige Informationen deinerseits gibt, schreib vielleicht ein kurze Briefchen
... In dieser Sache sind wohl alle Argumente ausgetauscht. Ich rege an, Verhandlungstermin zu bestimmen.

mfg


Der Doc