was beachten bei erstmaligem Rentenantrag und Grusi?

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petra-2021
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was beachten bei erstmaligem Rentenantrag und Grusi?

#1

Beitrag von petra-2021 »

Als ich damals das erste Mal beim JC Antrag stellte, kannte ich dieses Forum hier noch nicht. Habe es dann sehr bedauert, weil ich mir einige Fehler hätte ersparen können.

Jetzt muß ich erstmals einen Rentenantrag stellen - auf normale Altersrente.
Und anschließend einen Antrag auf Grusi.

Gibt es bei beiden Themen mögliche Fehler, die man vermeiden sollte?
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marsupilami
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Re: was beachten bei erstmaligem Rentenantrag und Grusi?

#2

Beitrag von marsupilami »

Nö, eigentlich nicht.

Die Voraussetzungen für normale bzw. vorgezogene Altersrente sind gegeben?

Rentenantrag ca. 3 Monate vor Erreichen der Altersrente einreichen, Grusi dann mit dem Rentenbescheid als "Verdienstnachweis" beantragen.

Wichtig: Rente wird im Gegensatz zu ALG II erst Ende des Monats ausbezahlt/gutgeschrieben.
Du wirst also u.U. nach Deinen Gegebenheiten ein Übergangsdarlehen beim JC beantragen müssen.
Entsprechende Ratenzahlung vereinbaren!


Für den Rentenantrag eben die Formulare entweder online ausfüllen und "abschicken" oder 2-mal ausdrucken und eine Satz abschicken und den anderen zu den eigenen Unterlagen packen, damit Du u.U. bzw. auf Nachfrage nachvollziehen kannst, was Du wo ausgefüllt bzw. angekreuzt bzw. eben nicht angekreuzt hast.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... ellen.html

Notfalls bei der Rentenberatung einen Beratungstermin ausmachen.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html


Grusi: gibt's in Ba-Wü beim zuständigen Soz.Amt, geht aber auch online über ein Portal der Landesregierung.
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/677

Das zuständige Soz.Amt will Dich ähnlich wie das JC "nackicht" sehen was Deine Finanziellen Verhältnisse angeht.
Also Vorlage der Kontoauszüge, Vermögenserklärung, wie viel Miete und NK - also Kopie Mietvertrag, ....
Lass Dir aber keine Vermieter-Erklärung andrehen - das braucht es nicht.
Die müssen nicht wissen, ob da Linoleum oder Holzwerkstoff-Parkett verlegt ist und solche Scherze.


Wichtig wären die anderen Vermögens- und Nebenverdienst-Grenzen.
Ersteres sind - wenn ich es recht weiß - 5 TSD und Nebenverdienst wird ähnlich wie SGB II angerechnet, aber in noch engeren Grenzen wie viel überhaupt.

Kurz gesagt: wie JC nur ohne EGV und Bewerbungsbemühungen.


Falls ich was vergessen habe, werden die anderen rentnerischen Foristen Dir auf die Sprünge helfen.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: was beachten bei erstmaligem Rentenantrag und Grusi?

#3

Beitrag von Koelsch »

Marsu hat das gut erklärt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
ernest1950
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Re: was beachten bei erstmaligem Rentenantrag und Grusi?

#4

Beitrag von ernest1950 »

Nein, das hier:

Wichtig wären die anderen Vermögens- und Nebenverdienst-Grenzen.
Ersteres sind - wenn ich es recht weiß - 5 TSD und Nebenverdienst wird ähnlich wie SGB II angerechnet, aber in noch engeren Grenzen wie viel überhaupt.

Beim Nebenverdienst werden Grundsicherungsrentner wie der "letzte Dreck" behandelt. Das wurde in der Regierung Merkel so festgelegt (bei Scholz nicht geändert).
Merke: wer Jahrzehnte gearbeitet hat, leider geringe Löhne bekam, soll möglichst schnell verrecken, DENN: 70% des Nettolohnes wird verrechnet1
Wer vorher ALGII bezog, bekommt jetzt weniger beim SGBXII!
Beispiel
ALGII 200€ Verdienst, 120€ darf behalten werden
SGBXII, gleicher Verd.: 60€ darf behalten werden, Rentner sollen wie Sklaven behandelt werden, sie sollen regierungseitig NICHT lange leben!!!

Ernie
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Qnetz
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Re: was beachten bei erstmaligem Rentenantrag und Grusi?

#5

Beitrag von Qnetz »

Hast Du eventuell Anspruch auf Grundrente? - Dann könntest Du Dir die Sache mit Grundsicherung sparen. Wenn ich mich recht erinnere sind dafür 33 Jahre Rentenversicherungszeit erforderlich, aber das wird Dir entsprechend mit dem Rentenbescheid mitgeteilt.

Da ich vorgestern den ersten Rentenbescheid bekam und diesem direkt das Antragsformular auf Grundsicherung beilag: Es kam mir noch umfangreicher vor als bei der Beantragung von ALG 2.
petra-2021
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Re: was beachten bei erstmaligem Rentenantrag und Grusi?

#6

Beitrag von petra-2021 »

marsupilami hat geschrieben: Do 7. Apr 2022, 17:23
..

Für den Rentenantrag eben die Formulare entweder online ausfüllen und "abschicken" oder 2-mal ausdrucken und eine Satz abschicken und den anderen zu den eigenen Unterlagen packen, damit Du u.U. bzw. auf Nachfrage nachvollziehen kannst, was Du wo ausgefüllt bzw. angekreuzt bzw. eben nicht angekreuzt hast.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... ellen.html

Notfalls bei der Rentenberatung einen Beratungstermin ausmachen.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

Das zuständige Soz.Amt will Dich ähnlich wie das JC "nackicht" sehen was Deine Finanziellen Verhältnisse angeht.
Also Vorlage der Kontoauszüge, Vermögenserklärung, wie viel Miete und NK - also Kopie Mietvertrag, ....
Lass Dir aber keine Vermieter-Erklärung andrehen - das braucht es nicht.
DANKE für Deine ausführliche Antwort, Marsu!!

Daß die mich noch "nackiger" sehen wollen als JC, dacht ich mir schon! :-(
(kann ich das nicht als 'sexuelle Belästigung' anzeigen? ;-)


Stichwort "Mietvertrag": Ich gehe davon aus, daß ich bei allen einzureichenden Dokumenten sdgvo-gerecht schwärzen kann, oder?
Also auch im MIetvertrag die Namen der Vermieter. Ich will nämlich nicht, daß die hiervon erfahren!


Stichwort Rentenberatung: Diese Rentenberater sind wohl nicht neutral - weil angestellt bei DTRV, oder?
Hintergrund dieser Frage: In den über 20 Jahren Selbstständigkeit hatte ich mal was von einer (geplanten oder eingeführten) Rentenpflicht für Selbstständige gehört.
Ich habe aber nie in eine RV eingezahlt.

Danke für den Antrag-Online-Link! Bin ich grade dran.
petra-2021
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Re: was beachten bei erstmaligem Rentenantrag und Grusi?

#7

Beitrag von petra-2021 »

Nachtrag:
Renten-Einzahlungs-Pflicht gibt es tatsächlich, aber nur für bestimmte Berufe:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... nhalt.html
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marsupilami
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Re: was beachten bei erstmaligem Rentenantrag und Grusi?

#8

Beitrag von marsupilami »

petra-2021 hat geschrieben: Fr 8. Apr 2022, 12:43 Stichwort "Mietvertrag": Ich gehe davon aus, daß ich bei allen einzureichenden Dokumenten sdgvo-gerecht schwärzen kann, oder?
Also auch im MIetvertrag die Namen der Vermieter. Ich will nämlich nicht, daß die hiervon erfahren!
Jep. :jojo:

Aber nicht den Original-Vertrag schwärzen!

Digitalisieren, schwärzen und dann ausdrucken oder Kopie machen und dann schwärzen.

Wenn die rumzicken, nach den Rechtsgrundlagen fragen und mit welchen §§ sie die DSGVO außer Kraft setzen wollen.
Signatur?
Muss das sein?
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