Rückzahlung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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bohmer14
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Rückzahlung

#1

Beitrag von bohmer14 »

Hallo, ich hatte im September und Oktober 2021 eine Überzahlung vom Jobcenter, diese Forderung wurde im Februar 2022 an den Inkassodienst Recklinghausen übertragen und ich bekam von dort die Aufforderung zu zahlen.
Nun will das Jobcenter am Juni meine leistungen um 20 % kürzen wegen dieser Forderung.
Geht das noch obwohl sie es an das Inkassounternehmen abgegeben haben?
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Koelsch
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Re: Rückzahlung

#2

Beitrag von Koelsch »

20% geht m.E. nicht, nur 10%. Um genau antworten zu können, müssten wir aber das anonymisierte Schreiben des JC mal hier sehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Rückzahlung

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Ich hab' Dir mal ein paar Links herausgesucht:
https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-vor ... rechnungen

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... jobcenter/

Die wichtige Frage: Warum haben Sie zu viel Geld bekommen?
Bei der Höhe von Aufrechnungen spielt es eine wichtige Rolle, warum jemand Geld zurückzahlen muss. Je nachdem, warum Sie zu viel Geld bekommen haben, darf das Jobcenter jeweils höchstens 10 % des Regelbedarfs oder höchstens 30 % des Regelbedarfs aufrechnen.
Quelle: https://hartz4widerspruch.de/news/hartz ... nbehalten/


Auch das hier mal durchackern:
https://harald-thome.de/files/pdf/Haral ... nkasso.pdf


Wir müssten also wissen - wie Koelsch schon gepostet hat - warum Forderung vom Inkasso bzw. Aufrechnung.
Beides gleichzeitig ist m.M. nach nicht zulässig.

Gab es eine Anhörung dazu?

Wichtig bei der ganzen Geschichte: die Fristen für Widersprüche bzw. Klagen beachten!


Wenn Du magst, die relevanten Bescheide digitalisieren (scannen, abfotografieren), in S/W umwandeln (wg. der Datenmenge), anonymisieren und dann hier einstellen.
Entsprechende Anleitungen gibt es hier:
viewforum.php?f=22


Nachtrag:
Auch nicht ganz ohne: Fachliche Weisung der BA zum Thema Aufrechnung
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 016218.pdf
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kleinchaos
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Re: Rückzahlung

#4

Beitrag von kleinchaos »

Ich rate derzeit jedem, weder aufrechnen zu lassen noch Zahlungen ans Inkasso zu leisten. Der seit Einführung von ALG2 stets viel zu niedrige Regelsatz reicht gerade im Angesicht derzeitiger massiver Preiserhöhungen in allen Bereichen der täglichen Grundversorgung erst recht nicht mehr aus, um noch Rückzahlungen zu leisten. Pfänden können sie nix
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bohmer14
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Re: Rückzahlung

#5

Beitrag von bohmer14 »

Danke für eure Antworten. Ja die Aufrechnung ist berechtigt und ja ich wurde auch angehört. Es geht nur darum, das wenn das Jobcenter das ganze an den InkassoDienst Recklinghausen wirksam übertragen hat, dann übernimmt doch der Fachbereich Inkasso ab dem Zeitpunkt der Zahlungsgestörtheit einer Forderung alle notwenigen Aufgaben. Dann kann doch das Jobcenter nicht gleichzeitig kürzen bzw.aufrechnen. Es geht doch nicht beides,oder?
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marsupilami
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Re: Rückzahlung

#6

Beitrag von marsupilami »

Wenn es um die gleiche Forderung (Überzahlungs-Zeitraum, Höhe, ....) geht, Nein.
Sonst zahlst Du ja doppelt zurück.

Also Widerspruch - sofern das von der Frist her möglich ist - gegen die Aufrechnung mit der Begründung, dass bereits der Inkassodienst damit beauftragt ist. Kopie vom Inkasso-Schreiben beifügen.

Wenn die bereits mit der Aufrechnung angefangen haben, sorgfältig notieren ab wann und wie viel.

Bringt eine e.A. beim SG evtl. was?
Oder werden die auf das Widerspruchsverfahren verweisen?
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bohmer14
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Re: Rückzahlung

#7

Beitrag von bohmer14 »

super, vielen Dank.
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tigerlaw
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Re: Rückzahlung

#8

Beitrag von tigerlaw »

Wobei - auch wenn das JC aufrechnet, geht das Geld im Ergebnis an dieselbe Stelle: Den Regionalinkasso. Das sieht man ja an der Aufteilung der Zahlungen, die auf der ersten Seite ausgedruckt wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Rückzahlung

#9

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 09:06 Ich rate derzeit jedem, weder aufrechnen zu lassen noch Zahlungen ans Inkasso zu leisten.
Lässt sich denn eine Aufrechnung einfach ablehnen?
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kleinchaos
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Re: Rückzahlung

#10

Beitrag von kleinchaos »

Ja, sofern sie nicht schuldhaft verursacht wurde
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