Rückzahlung
Rückzahlung
Hallo, ich hatte im September und Oktober 2021 eine Überzahlung vom Jobcenter, diese Forderung wurde im Februar 2022 an den Inkassodienst Recklinghausen übertragen und ich bekam von dort die Aufforderung zu zahlen.
Nun will das Jobcenter am Juni meine leistungen um 20 % kürzen wegen dieser Forderung.
Geht das noch obwohl sie es an das Inkassounternehmen abgegeben haben?
Nun will das Jobcenter am Juni meine leistungen um 20 % kürzen wegen dieser Forderung.
Geht das noch obwohl sie es an das Inkassounternehmen abgegeben haben?
Re: Rückzahlung
20% geht m.E. nicht, nur 10%. Um genau antworten zu können, müssten wir aber das anonymisierte Schreiben des JC mal hier sehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Rückzahlung
im Forum.
Ich hab' Dir mal ein paar Links herausgesucht:
https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-vor ... rechnungen
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... jobcenter/
Auch das hier mal durchackern:
https://harald-thome.de/files/pdf/Haral ... nkasso.pdf
Wir müssten also wissen - wie Koelsch schon gepostet hat - warum Forderung vom Inkasso bzw. Aufrechnung.
Beides gleichzeitig ist m.M. nach nicht zulässig.
Gab es eine Anhörung dazu?
Wichtig bei der ganzen Geschichte: die Fristen für Widersprüche bzw. Klagen beachten!
Wenn Du magst, die relevanten Bescheide digitalisieren (scannen, abfotografieren), in S/W umwandeln (wg. der Datenmenge), anonymisieren und dann hier einstellen.
Entsprechende Anleitungen gibt es hier:
viewforum.php?f=22
Nachtrag:
Auch nicht ganz ohne: Fachliche Weisung der BA zum Thema Aufrechnung
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 016218.pdf
Ich hab' Dir mal ein paar Links herausgesucht:
https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-vor ... rechnungen
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... jobcenter/
Quelle: https://hartz4widerspruch.de/news/hartz ... nbehalten/Die wichtige Frage: Warum haben Sie zu viel Geld bekommen?
Bei der Höhe von Aufrechnungen spielt es eine wichtige Rolle, warum jemand Geld zurückzahlen muss. Je nachdem, warum Sie zu viel Geld bekommen haben, darf das Jobcenter jeweils höchstens 10 % des Regelbedarfs oder höchstens 30 % des Regelbedarfs aufrechnen.
Auch das hier mal durchackern:
https://harald-thome.de/files/pdf/Haral ... nkasso.pdf
Wir müssten also wissen - wie Koelsch schon gepostet hat - warum Forderung vom Inkasso bzw. Aufrechnung.
Beides gleichzeitig ist m.M. nach nicht zulässig.
Gab es eine Anhörung dazu?
Wichtig bei der ganzen Geschichte: die Fristen für Widersprüche bzw. Klagen beachten!
Wenn Du magst, die relevanten Bescheide digitalisieren (scannen, abfotografieren), in S/W umwandeln (wg. der Datenmenge), anonymisieren und dann hier einstellen.
Entsprechende Anleitungen gibt es hier:
viewforum.php?f=22
Nachtrag:
Auch nicht ganz ohne: Fachliche Weisung der BA zum Thema Aufrechnung
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 016218.pdf
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Rückzahlung
Ich rate derzeit jedem, weder aufrechnen zu lassen noch Zahlungen ans Inkasso zu leisten. Der seit Einführung von ALG2 stets viel zu niedrige Regelsatz reicht gerade im Angesicht derzeitiger massiver Preiserhöhungen in allen Bereichen der täglichen Grundversorgung erst recht nicht mehr aus, um noch Rückzahlungen zu leisten. Pfänden können sie nix
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Rückzahlung
Danke für eure Antworten. Ja die Aufrechnung ist berechtigt und ja ich wurde auch angehört. Es geht nur darum, das wenn das Jobcenter das ganze an den InkassoDienst Recklinghausen wirksam übertragen hat, dann übernimmt doch der Fachbereich Inkasso ab dem Zeitpunkt der Zahlungsgestörtheit einer Forderung alle notwenigen Aufgaben. Dann kann doch das Jobcenter nicht gleichzeitig kürzen bzw.aufrechnen. Es geht doch nicht beides,oder?
- marsupilami
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Re: Rückzahlung
Wenn es um die gleiche Forderung (Überzahlungs-Zeitraum, Höhe, ....) geht, Nein.
Sonst zahlst Du ja doppelt zurück.
Also Widerspruch - sofern das von der Frist her möglich ist - gegen die Aufrechnung mit der Begründung, dass bereits der Inkassodienst damit beauftragt ist. Kopie vom Inkasso-Schreiben beifügen.
Wenn die bereits mit der Aufrechnung angefangen haben, sorgfältig notieren ab wann und wie viel.
Bringt eine e.A. beim SG evtl. was?
Oder werden die auf das Widerspruchsverfahren verweisen?
Sonst zahlst Du ja doppelt zurück.
Also Widerspruch - sofern das von der Frist her möglich ist - gegen die Aufrechnung mit der Begründung, dass bereits der Inkassodienst damit beauftragt ist. Kopie vom Inkasso-Schreiben beifügen.
Wenn die bereits mit der Aufrechnung angefangen haben, sorgfältig notieren ab wann und wie viel.
Bringt eine e.A. beim SG evtl. was?
Oder werden die auf das Widerspruchsverfahren verweisen?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Rückzahlung
super, vielen Dank.
Re: Rückzahlung
Wobei - auch wenn das JC aufrechnet, geht das Geld im Ergebnis an dieselbe Stelle: Den Regionalinkasso. Das sieht man ja an der Aufteilung der Zahlungen, die auf der ersten Seite ausgedruckt wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rückzahlung
Lässt sich denn eine Aufrechnung einfach ablehnen?kleinchaos hat geschrieben: ↑Mo 18. Apr 2022, 09:06 Ich rate derzeit jedem, weder aufrechnen zu lassen noch Zahlungen ans Inkasso zu leisten.
- kleinchaos
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Re: Rückzahlung
Ja, sofern sie nicht schuldhaft verursacht wurde
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg