Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung

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marsupilami
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Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung

#1

Beitrag von marsupilami »

... wenn der eLB "eingeladen" wird.

Find' ich gut und holt heitere Erinnerungen aus der Versenkung.

Mir wurden ja auch vor einigen Jahren die Fahrtkosten f?r's Fahrrad zum Meldetermin gecancelt.

Ab hier wird's interessant:
viewtopic.php?t=19410&start=25#p434983
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Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung

#2

Beitrag von tigerlaw »

Für einen Nachschlag jetzt wäre es jedenfalls leider zu spät: Selbst wenn der § 44 SGB X für SGB II / XII nicht auf 1 Jahr eingedampft worden wäre, wäre jetzt auch die "normale" 4-Jahres-frist vorbei! :grimmig:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung

#3

Beitrag von Olivia »

1,50 € Fahrtkostenerstattung pro Meldetermin könnten dabei herauskommen und zwar für die Hin- und Rückfahrt. Zuvor muss jedoch belegt werden, warum nicht zu Fuss gegangen wurde. Dies ist abhängig von:

a) Aufstocker ja/nein, bei eLB ohne Arbeit ist auch ein längerer Fussweg anstelle des Fahrrades zumutbar

b) Wetter am Meldetag, dies ist durch den eLB nachzuweisen

c) bei nachgewiesener Erforderlichkeit der Fahrradnutzung: die tatsächliche Nutzung des Fahrrades ist nachzuweisen - es genügt nicht nur die Behauptung (eLB könnte ja auch zu Fuss gekommen sein)
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kleinchaos
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Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung

#4

Beitrag von kleinchaos »

Bei Fußmarsch Hackengeld geltend machen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung

#5

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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angel6364
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Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung

#6

Beitrag von angel6364 »

Aufwendungen für wetterfeste
Kleidung, erhöhte Nahrungsaufnahme oder Duschen nach der Fahrradfahrt gehörten dazu nicht. Sie
seien der individuellen Lebensführung des Klägers zuzuschreiben.
Das stört mich immens. Das ist eben NICHT der individuellen Lebensführung zuzuschreiben, sondern eine unabweisbare Folge der Zwangsvorführung im JC, wenn man mit dem Fahrrad fahren muss.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung

#7

Beitrag von Koelsch »

Das sieht JC anders. Peg musste in grauer Vorzeit auch klagen und bekam erst vor dem SG (ich meine Duisburg) Recht, dass "normale" Jeans etc als Arbeitskleidung gelten können, wenn sie z.B. im Rahmen ihrer Tätigkeit als "Schrotti" dauernd zerrissen werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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