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Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung
Verfasst: Di 19. Apr 2022, 09:15
von marsupilami
... wenn der eLB "eingeladen" wird.
Find' ich gut und holt heitere Erinnerungen aus der Versenkung.
Mir wurden ja auch vor einigen Jahren die Fahrtkosten f?r's Fahrrad zum Meldetermin gecancelt.
Ab hier wird's interessant:
viewtopic.php?t=19410&start=25#p434983
Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung
Verfasst: Di 19. Apr 2022, 10:55
von tigerlaw
Für einen Nachschlag jetzt wäre es jedenfalls leider zu spät: Selbst wenn der
§ 44 SGB X für
SGB II / XII nicht auf 1 Jahr eingedampft worden wäre, wäre jetzt auch die "normale" 4-Jahres-frist vorbei!
Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung
Verfasst: Di 19. Apr 2022, 11:41
von Olivia
1,50 € Fahrtkostenerstattung pro Meldetermin könnten dabei herauskommen und zwar für die Hin- und Rückfahrt. Zuvor muss jedoch belegt werden, warum nicht zu Fuss gegangen wurde. Dies ist abhängig von:
a) Aufstocker ja/nein, bei eLB ohne Arbeit ist auch ein längerer Fussweg anstelle des Fahrrades zumutbar
b) Wetter am Meldetag, dies ist durch den eLB nachzuweisen
c) bei nachgewiesener Erforderlichkeit der Fahrradnutzung: die tatsächliche Nutzung des Fahrrades ist nachzuweisen - es genügt nicht nur die Behauptung (eLB könnte ja auch zu Fuss gekommen sein)
Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung
Verfasst: Di 19. Apr 2022, 13:18
von kleinchaos
Bei Fußmarsch Hackengeld geltend machen
Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung
Verfasst: Di 19. Apr 2022, 13:36
von Olivia
Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung
Verfasst: Mi 20. Apr 2022, 00:04
von angel6364
Aufwendungen für wetterfeste
Kleidung, erhöhte Nahrungsaufnahme oder Duschen nach der Fahrradfahrt gehörten dazu nicht. Sie
seien der individuellen Lebensführung des Klägers zuzuschreiben.
Das stört mich immens. Das ist eben NICHT der individuellen Lebensführung zuzuschreiben, sondern eine unabweisbare Folge der Zwangsvorführung im JC, wenn man mit dem Fahrrad fahren muss.
Re: Auch bei Nutzung eines Fahrrades Fahrtkostenerstattung
Verfasst: Mi 20. Apr 2022, 07:21
von Koelsch
Das sieht JC anders. Peg musste in grauer Vorzeit auch klagen und bekam erst vor dem SG (ich meine Duisburg) Recht, dass "normale" Jeans etc als Arbeitskleidung gelten können, wenn sie z.B. im Rahmen ihrer Tätigkeit als "Schrotti" dauernd zerrissen werden.