JC fordert EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
HarzerUrvieh
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Re: JC fordert EKS

#51

Beitrag von HarzerUrvieh »

Seit Mittwoch beschäfftigt mich ein Punkt, der mich zwar nichts angeht, aber mich doch interessiert. :-)
Wie habt ihr die "fehlenden" 25.000,- Stammkapital aufgebracht? Eine GmbH braucht doch 25.000,- und nicht nur 12.500,-.
Irgendwas muss ja für die andere Hälfte hergehalten haben.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Knipsibunti
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Re: JC fordert EKS

#52

Beitrag von Knipsibunti »

ixusone
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Re: JC fordert EKS

#53

Beitrag von ixusone »

Es reicht tatsächlich wenn nur zunächst 12500€ Stammkapital vorhanden sind. Allerdings müssen 25% der Gewinne quasi ins Stammkapital bis die 25000€ erreicht sind.
Olivia
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Re: JC fordert EKS

#54

Beitrag von Olivia »

Können von Stammkapital eigentlich auch betriebliche Ausgaben bezahlt werden? PC-Kauf, Waren, Gehälter, Versicherungen?
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marsupilami
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Re: JC fordert EKS

#55

Beitrag von marsupilami »

Jep!
Wofür kann das Stammkapital verwendet werden?
Ein verbreiteter Irrglaube ist es, dass das Stammkapital einer UG/GmbH nicht verwendet werden darf, sondern gewissermaßen unangetastet als Kaution auf dem Konto der Gesellschaft liegen bleiben muss. Das ist falsch.
Quelle: https://q-found.de/blog/was-ist-das-sta ... et-werden/

Wie funktioniert Stammkapital?
Das Stammkapital kann in Form von Bar- oder Sacheinlagen „eingezahlt“ werden. Bei Bareinlagen handelt es sich um Geld. Sacheinlagen können Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen oder andere Gegenstände sein.

Die Höhe des benötigten Stammkapitals für die GmbH-Gründung beträgt 25.000 Euro. Bei der Gründung sind mindestens 12.500 Euro erforderlich. Bis zur Einzahlung des vollständig benötigten Betrags müssen die restlichen 12.500 Euro jederzeit verfügbar sein, sonst haften die Gesellschafter in diesem Fall mit ihrem Privatvermögen.

Einzahlung
Für die GmbH-Gründung muss ein Notartermin vereinbart werden. Dort werden die Gründungsunterlagen unterschrieben und es wird festgelegt, welche Sach- oder Bareinlagen von den Gesellschaftern aus deren Privatvermögen geleistet werden.

Die Sacheinlagen müssen zunächst geschätzt werden, um zu prüfen, ob der Wert der benötigten Stammeinlage entspricht. Für das Barkapital wird ein Konto bei einer Bank eröffnet. Es dient lediglich zur Einzahlung des Stammkapitals.
Quelle: https://www.financescout24.de/wissen/ra ... ammkapital



Nebenbei:
https://www.existenzgruender.de/SharedD ... -GmbH.html
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HarzerUrvieh
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Re: JC fordert EKS

#56

Beitrag von HarzerUrvieh »

ixusone hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 09:17 Es reicht tatsächlich wenn nur zunächst 12500€ Stammkapital vorhanden sind. Allerdings müssen 25% der Gewinne quasi ins Stammkapital bis die 25000€ erreicht sind.
Ja, darauf wollte ich hinaus. Die Einnahmen können nicht einfach per JC als Gewinn und verwertbares Einkommen angerechnet werden. Denn ihr habt das Stammkapital auszufüllen. Wie ist das in der EKS einzutragen oder ist das für den Fall egal? (Frage an die Spezialisten)
Olivia hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 11:02 Können von Stammkapital eigentlich auch betriebliche Ausgaben bezahlt werden? PC-Kauf, Waren, Gehälter, Versicherungen?
Das Stammkapital ist bis zur Untergrenze (25.000,-) "unantastbar". ;-)
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Olivia
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Re: JC fordert EKS

#57

Beitrag von Olivia »

D.h. wenn die 25.000 € eingelegt sind (und nicht mehr), ob jetzt als Guthaben oder Sachwerte, dann darf die GmbH keinen einzigen Euro ausgeben?
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marsupilami
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Re: JC fordert EKS

#58

Beitrag von marsupilami »

Nein, eben nicht!
Wenn ich den Inhalt der Links meines vorigen Postings halbwegs richtig verstanden habe, ist folgende Vorgehensweise - grob vereinfacht möglich:
Man(n)/vrau geht zur Bank, eröffnet ein Geschäftskonto auf den - zukünftigen - Namen der Firma, lässt sich als Bevollmächtigten eintragen.
Zahlt 25 TSD € ein.

Dann geht man zu Notar, gründet die Firma.
Geht zum Amtsgericht, lässt die Firma eintragen.
Die wollen beide Geld - gut, die nennen das Gebühren, kommt im Endeffekt aber auf's selbe raus.
Diese Rechnungen zahlt man von dem Geld auf dem Geschäftskonto.

Man/vrau braucht doch Büro und Kfz.
Auch das kann aus diesem "Kapital" bezahlt werden.
Bis zu einer gewissen Grenze.
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Olivia
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Re: JC fordert EKS

#59

Beitrag von Olivia »

Ach so, stimmt, das Geld wird ja nur umgeschichtet. Kauf von Ware = Geld weg, aber Warenbestand da. Bezahlung Notar = geld weg, aber Gegenwert in Form der Gründungsurkunde da. Eine GmbH macht ja doppelte Buchführung mit Konten. Da werden dann die Sachwerte verbucht.
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Re: JC fordert EKS

#60

Beitrag von jcgeschaedigter »

Man kann also sagen, das Geld steht auf jeden Fall nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung. Damit wäre dieser Teil für das JC nicht mehr relevant.
HarzerUrvieh
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Re: JC fordert EKS

#61

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 12:52 ...
Bis zu einer gewissen Grenze.
Und das ist das hüpfende Komma dabei!

Bis zu welcher Grenze will man denn das Stammkapital plündern, wenn nicht mal das geforderte Stammkapital einer GmbH vorhanden ist?
So von wegen ehrbarer Kaufmann usw.

Nebenbei bemerkt; wir driften hier ein wenig ab. Entschuldigt bitte, dass ich das Thema angesprochen habe. Mir ging es ja nur darum, ob und wie man die "fehlenden" 12.500,- aufbringen "muss". Und auch nur im hiesigen Fall. ;-)
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Re: JC fordert EKS

#62

Beitrag von ixusone »

Ganz im Gegenteil :D Wenn fest steht, dass Sie an das Stammkapital nicht ran dürfen, wäre das ja schon mal prima! Allerdings könnten Sie uns vom geplanten Autokauf (um die 14k€) abhalten, denn dann wären nicht mal mehr 5000€ auf dem Konto...ein Schelm wer böses..na wie dem auch sei.

Grundsätzlich haben wir viel in Maschinen, Werkzeug, Büroausstattung, Software usw. investiert. Das waren in den letzen 6 Monaten bestimmt 10.000€ wovon wir uns ja auch "locker" Gehalt hätten zahlen können. Mir graut es schon solch einen Unsinn dann vom JC lesen zu müssen.

Ich hoffe mein geschätzter SB findet Montag Zeit, ich würde mal behaupten durch kaufmännische Ausbildung, das auch gut alleine hinzubekommen. Aber vielleicht hat er doch noch den ein oder anderen Tipp für die unantastbare EKS :D
HarzerUrvieh
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Re: JC fordert EKS

#63

Beitrag von HarzerUrvieh »

ixusone hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 16:52 ...
Ich hoffe mein geschätzter SB findet Montag Zeit, ich würde mal behaupten durch kaufmännische Ausbildung, das auch gut alleine hinzubekommen. Aber vielleicht hat er doch noch den ein oder anderen Tipp für die unantastbare EKS :D
Du meinst den Steuerberater (StB) oder den JC-Sachbearbeiter (SB)?

Für die EKS braucht es keine kaufmännischen Kenntnisse. Da braucht es eine Flasche Schnaps oder andere Betäubungsmittel ;-)
Hier im Forum geistert irgendwo eine Excel-Tabelle rum, mit der man die kaufmännische Buchhaltung in die Parallel-Buchhaltung EKS "umwandeln" kann. Die habe ich selbst noch nie genutzt, aber vielleicht hilft sie Dir?

Guckst Du hier: viewtopic.php?t=18487
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Re: JC fordert EKS

#64

Beitrag von ixusone »

Wenn das der Sachbearbeiter machen würde, wäre doch auch witzig :trost:
Ich würde ihm dann einfach den Zugang zu lexoffice geben und dann kann er schnökern bis er was findet. :aufgemerkt:

Ja, ich meine den Steuerberater :)

Super! Das sieht doch verwertbar aus. Vielen Dank für den Link :Daumenhoch:
Olivia
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Re: JC fordert EKS

#65

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 17:07 Für die EKS braucht es keine kaufmännischen Kenntnisse. Da braucht es eine Flasche Schnaps oder andere Betäubungsmittel ;-)
Den Schnaps braucht es vor allem beim Erhalt des Bewilligungsbescheides. :jojo:
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Re: JC fordert EKS

#66

Beitrag von Koelsch »

Wunder gibt es immer wieder - ich hatte bisher (leider nur) einen Fall, wo sich JC bei EKS um mehr als 3000 € zu Gunsten eLB verrechnet hat und dies nie bemerkt hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: JC fordert EKS

#67

Beitrag von Olivia »

Da kann dann auch die Flasche Schnaps getrunken werden.
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Günter
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Re: JC fordert EKS

#68

Beitrag von Günter »

llerdings könnten Sie uns vom geplanten Autokauf (um die 14k€) abhalten, denn dann wären nicht mal mehr 5000€ auf dem Konto...ein Schelm wer böses..na wie dem auch sei.
Solange die GmbH keinen konstanten Geldzufluss generiert, würde ich auf solche Ausgaben verzichten, Denn bei einer GmbH wird aus einer Geldknappheit ganz schnell eine Insolvenz mit der Gefahr der Insolvenzverschleppung.

Ich bin ja auch, aus welchen Gründen auch immer, der Meinung es ist brandgefährlich, wenn Leute ohne fundierte kaufmännische Kenntnisse plötzlich den GF einer Kapitalgesellschaft spielen wollen. Das HGB hält für Vollkaufleute einige gefährliche Fallstricke bereit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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