JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
petra-2021
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JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#1

Beitrag von petra-2021 »

Hallo in die Runde!

Draußen scheint die Sonne, aber ich sitze am PC, weil:

Mein JC hat ja sehr eigene Vorstellung von 'Beachtung von gesetzlichen Vorgaben`
s. viewtopic.php?p=576637#p576637

Jetzt wollen sie, daß ich für den letzten BWZ (endete 02/2022) die aEKS einreiche.

Es wäre der letzte (schluchz, schluchz) Kontakt zum JC, da ich ja inzwischen beantragen mußte, was mit R anfängt und mit ENTE aufhört.

Ich hatte diesen 'vereinfachten Zugang' so in Erinnerung, daß er auch beinhaltet, daß es einen aBescheid nur auf eigenen Antrag gibt.
Und habe geschlußfolgert, daß ich demzufolge auch keine aEKS einreichen muß.

Ist dies ein Denkfehler meinerseits? Und muß nun doch diese aEKS einreichen?

Im vorigen BWZ hat genau dieses JC diese aEKS auch nicht gefordert.
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Koelsch
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#2

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#3

Beitrag von petra-2021 »

Koelsch hat geschrieben: Sa 14. Mai 2022, 15:50 Guck mal § 67 Abs. 4 Satz 2 SGB II.
Nur, um absolut sicher zu gehen (ich habe keine jurist. Kenntnisse und deshalb schon so manchesmal solche Saetze falsch verstanden), dieser Satz:
entscheiden die Traeger der Grundsicherung ... nur auf Antrag abschliessend über den monatlichen Leistungsanspruch.
bedeutet: nur wenn der Leistungsempfaenger, also ich, diesen Antrag stellt. ?


PS: warum werden hier manchmal die Umlaute nicht richtig dargestellt?
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Koelsch
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#4

Beitrag von Koelsch »

Richtig, nur wenn Du Antrag stellst. Gilt aber nur für BWZ, die spätestens im März 21 begannen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#5

Beitrag von petra-2021 »

DANKE, Koelsch und schönes Wochenende!!
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#6

Beitrag von petra-2021 »

Sch... Thema ist leider noch nicht erledigt! :-(

Ich hatte mir im Kopf abgespeichert, daß die Forderung des JC nach aEKS unrechtmäßig ist, weil mein Antrag bis Februar lief, also vor März begann.

Dann kam ein extremes Halbjahr für mich (nach fast 2 Jahren Corona endlich mal den sohn im Ausland besuchen können - und vor allem den ersten Enkel! Wunderbar!! Nach zwei tagen schlug C19 zu: Sohn u Schw.tochter erkrankten - und dann auch der Kleene!! Mußte deshalb Besuch abbrechen und zurück. Dann stellte sich raus, daß es mich auch erwischt hatte. krepelte Wochen mit Lungenproblemen rum... Dann in einem anderen Teil unserer Familie ein C19-Todesfall.
In der zeit Nerverei mit der Rentenversicherung, weil aus den fast 50 jahren Arbeitszeit etliche Unterlagen fehlten. zT. Firmen keinen Verdienst eingetragen hatten. Zu ddr-Zeiten hab ich doch auf sowas nicht geachtet. Natürlich gibt es die Firmen nicht mehr.
Ebenso Nerverei mit dem Grusi-Antrag. Ist heute noch nicht bewilligt. (Also seit März kein Geld!)
Außerdem jurist. Streß mit dem vorigen Vermieter, der die Kaution nur unvollständig zurückgezahlt hat.
Außerdem Nerverei mit egoistischen unter-mir-Nachbarn, die extreme Raucher sind - und das zieht in meine Wohnung - Gift für meine Lungen.

Kurz, ich war an meinen Grenzen, nervlicxh und körperlich! Ich überlegte, alles hinzuschmeissen.

In der zeit kamen zwei, JC behauptet drei, Schreiben vom JC mit Forderung nach aEKS. Ich hatte nicht mal Kraft, zu antworten: Schaut in § 67 und laßt mich in Ruhe!

Jetzt kam ein Bescheid "Erstattung vom Leistungen bei endg. Festsetzuung des Leistungsanspruchs" mit Forderung der kompletten Rückzahlung!
Da ich keine aEKS eingereicht habe, hätte ich keinen Anspruch gehabt.

Jetzt habe ich mir den § 67 wieder angeschaut - und ahne, daß ich wohl reingefallen bin:
Der Gesetzgeber hatte in der Fassung des § 67 zwar alles verlängert - aber offensichtlich nicht den Passus, wann der BWZ BEGONNEN haben muß!

Koelsch schrieb es ja auch noch in seinem letzten Beitrag. Aber die 21 im Datum habe ich offenschtlich übersehen.

Im März 2021 lief zwar mein voriger BWZ, aber der jetzige nicht, der war nur von 01-22 bis 02-22. Dann kam ja plötzlich das Schreiben, daß ich Rente beantragen müsse.


Sehr Ihr irgendeine Möglichkeit, daß ich die Rückzahlung verhindern kann?
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#7

Beitrag von Olivia »

Hast Du die Schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe der aEKS mit Postzustellungsurkunde erhalten (gelber Brief)?
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#8

Beitrag von petra-2021 »

Nein, es war kein gelber Brief, sondern ein ganz normaler Fenster-Briefumschlag.
Mit Poststempel 22.08.22

4 Seten, incl. S.3 Rechtsbehelfsbelehrung - und Termin der `Erstattung`: 05.09.22

Korrektur: Das eben Geschriebene bezog sich auf das letzte Schreiben des JC.

Aber die zwei/drei aEKS-Aufforderungsschreiben kamen auch alle mit normaler Briefpost!
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Koelsch
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#9

Beitrag von Koelsch »

OK, dann mach die aEKS und reich die im Rahmen eines Widerspruchs ein.
Gruselamt, gab's da Kommunikation mit dem Gruselamt, oder seit Antrag Stlllschweigen?
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#10

Beitrag von petra-2021 »

Es gab Null Kommunikation mit denen.
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Koelsch
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#11

Beitrag von Koelsch »

Dann ist jetzt im September die 6-Monatsfrist abgelaufen und Du kannst Untätigkeitsklage einreichen. Mach das über einen Anwalt, ist leicht verdientes Geld für den Anwalt.
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#12

Beitrag von petra-2021 »

Danke, Koelsch!
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#13

Beitrag von petra-2021 »

Ich habe zwar schon einige Widersprüche geschrieben - zwei Klagen vorm SG laufen noch -, bin aber jetzt etwas unsicher:
Mit welchen Inhalten sollte ich meinen W.spruch begründen?
Ich möchte denen ungern sowas Persönliches schreiben wie hier unter ’6!

Außerdem bin ich etwas blockiert, weil der Fehler doch offensichtlich bei mir liegt: § 64 nicht genau genug gelesen.
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#14

Beitrag von Koelsch »

Widerspruchsbegründung: Die von Ihnen unterstellte Bedarfsdeckung liegt nicht vor, siehe anliegende EKS.
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#15

Beitrag von petra-2021 »

Ach, so einfach! :-)
Denn dies stimmt total: In den beiden Monaten hatte ich jeweils 0,00 € Einkommen!

Danke, Koelsch! Ich werde Dich in mein Testament aufnehmen!
Ach nein, lieber nicht. denn sowas gilt doch bestimmt auch für ' Negativ-Reichtum' oder?

Also kann ich Dich nur in meine abendlichen Fürbitten einsschließen! :-)
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Koelsch
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#16

Beitrag von Koelsch »

:lachen: :lachen:
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#17

Beitrag von petra-2021 »

NEUES PROBLEM:

Meine Kommunikation mit dem JC läuft bis ausschließlich so:
JC an mich: per Briefpost Aber ich an JC: per Email.

So habe ich vorgestern meinen Widerspruch dem JC per (offneer, unverschlüsselter) Email geschickt.
Habe auch umgehend die automatische Eingangsbestätigung erhalten.

Heute habe ich zufällig mal in die Rechtsbehelfsbelehrung geschaut.
Für die Erhebung des Widerspruchs stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. schriftlich oder zur Niederschrift

2. auf elektronischem Weg
2.1 E-Mail mit qualifizierte elektronischer Signatur
2.2 De-Mail
2.3 EGV-Postfach oder besondere Anwaltspostfach
2.4 Kundenportal der Bundesagentur für Arbeit.
(Nur nutzbar mittels neuen elktronischen Personalausweis (nPA)

Alle vier Weg sind für mich nicht möglich bzw. DE-Mail lehne ich ab!


Habe dann einiges im WWW recherchert, zB

https://hartz4widerspruch.de/news/recht ... ehlerhaft/

https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 321206.htm
– RdSchr. d. BMI v. 12.8.2013 – V II 1 – 132 120/6 –
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte können demnach grundsätzlich bei Behörden auf elektronischem Weg eingelegt werden

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... fgehoben=N
Rechtsbehelfsbelehrungen für die elektronische Widerspruchs- oder Klageerhebung
Runderlass des Ministeriums des Innern Vom 26. April 2022

Als Rechts-Laie lese ich nirgendwo was von 'ausschließlich auf einem der 4 Wege'. Also kein Ausschluß des von mir gewählten Weg (offene Mail).

ABER: Besteht nun das Risiko oder sogar Wahrscheinlichkeit, daß mein Widerspruch aus zB formalen Gründen abgelehnt wird? Weil Widerspruch nur per offener Mail eingereicht?


PS: Habe nur noch bis morgen Zeut für Widerspruch!
Datum Bescheid: 19.08.
Postsempel: 22.08.
Eingang bei mir: 23.08.
also Beginn der Frist: 24.08.
also Ablauf der Frist: 23.09
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#18

Beitrag von kleinchaos »

Widerspruch per Mail wird bei uns anerkannt, wenn er unterschrieben ist. Also ausdrucken, unterschreiben, einscannen, abschicken
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#19

Beitrag von Koelsch »

Zur Sicherheit würde ich den Widerspruch morgen per Brief selbst in den Briefkasten des JC einwerfen, natürlich mit einem Zeugen dabei.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#20

Beitrag von tigerlaw »

Oder aber per Fax (optimal, wenn Sendebeleg auch Wiedergabe der ersten Seite enthält). Fax ist seit Jahrzehnten rechtssicher!

Im Sozialrecht gilt: Zumindest Widerspruch (wenn nicht sogar Klage) können fristwahrend bei jeder Behörde eingereicht werden --> Geh zu Deinem Rathaus und lass Dir dort einen Empfangsbeleg geben (oder wirf es - unter Zeugen! - in den Nachtbriefkasten am Rathaus.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#21

Beitrag von elektronix00 »

Ich mache das schon seit eh und je, dass ich einfache Sachen per Mail mit dem JC abkläre. Ich hatte aber auch die ganze Zeit einen wirklich guten Sachbearbeiter, der mich sogar in die Selbständigkeit begleitet hat. Nun bin ich aber bei dieser speziellen Leistungsabteilung gelandet und da habe ich ein nicht so gutes Bauchgefühl. Deshalb schreibe im am Ende jeder Mail, dass ich gerne eine Eingangsbestätigung per Mail hätte. Dann kommt auch immer zeitgleich eine automatische Bestätigung, dass meine Mail angekommen ist. Kann man sich auf diese automatische Bestätigung verlassen bzw. ist die ggf. vor Gericht verwertbar? Bestätigt heisst ja nur eingegangen aber nicht gelesen, bearbeitet oder akzeptiert. Wenn wir in Zukunft alles digitalisieren und auch noch umweltschonend arbeiten wollen, dann wäre hier ein guter Anfang.
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#22

Beitrag von petra-2021 »

DANKE an Alle!

Druckfunktion defekt + Auto defekt. Entweder für ca 40,- mit Taxi in die Stadt rein (und nochmal zurück)
und Live-Widerspruch direkt im JC (noch nie gemacht. Gibt es da Fallstricke, auf die ich achten sollte?? Finde so kurzfristig niemand zum Mitgehen.)

Oder ich schaffe es noch, diesen Drucker zum Faxen zu bewegen.
Oder versuche über (Datenkrake) GMX zu faxen.
petra-2021
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#23

Beitrag von petra-2021 »

elektronix00 hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 22:28 . Kann man sich auf diese automatische Bestätigung verlassen bzw. ist die ggf. vor Gericht verwertbar? Bestätigt heisst ja nur eingegangen aber nicht gelesen, bearbeitet oder akzeptiert. Wenn wir in Zukunft alles digitalisieren und auch noch umweltschonend arbeiten wollen, dann wäre hier ein guter Anfang.
Meines Wissens ist diese autom. Bestätigung im Ernstfall, vor Gericht nicht verwertbar ist!
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Koelsch
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#24

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens hat zumindest der BGH inzwischen anerkannt, dass die Empfangsbestätigung ein ausreichender Zugangsbeweis ist.
Ich halte trotzdem wenig von email, denn ob JC und ggf. SG das auch so sehen? :1:
Mit einem sehr guten SB (ja, so was gibt's) vereinbarte ich schriftlich: Wenn er eine Empfangsbestätigung schickt, dann hat er die Mail gelesen.
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Re: JC fordert aEKS - trotz `vereinfachtem Zugang"

#25

Beitrag von marsupilami »

E-Mail-Adresse ist keine offizielle Meldeadresse oder gar "Ladeadresse" - Adresse unter der der Delinquent vor Gericht geladen werden kann.

Digital ist nicht unbedingt automatisch umweltschonend.
Z.B. E-Mails laufen ja über bzw. zwischen mehrerereren Servern oder ganzen Server-Parks hin- und her.
Diese Geräte brauchen Strom nicht nur zum Betrieb, sondern auch zur Kühlung!

Gut, wenn der Strom aus der Steckdose kommt, ....
Bei mir kommt er aus dem Streckbetrieb des AKW Neckarwestheim 2 :unschuld:
Oder so ähnlich.


Faxen: wenn' auf die Schnelle ein (1) Fax sein soll einen der online-Fax-Dienste nutzen.
Z.B. https://fax.pdf24.org/prices
Signatur?
Muss das sein?
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