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ALG I Bemessung bei Elternzeit

Verfasst: Fr 27. Mai 2022, 23:29
von Koelsch
Antragstellerin war vom 1.1.20 bis 1.1.22 in Elternzeit, besuche von 11/21 bis 03/22 erfolgreich eine Meisterschule und ist ab 03/22 arbeitslos.

Sie erhielt von der BA das anhängende Schreiben. Ist das korrekt, oder hätte das deutlich höhere Einkommen vor Beginn der Elternzeit zu Grunde gelegt werden müssen. Die Elternzeit wird von der BA anscheinen nicht berücksichtigt.
Bemessung ALG_ano.pdf

Re: ALG I Bemessung bei Elternzeit

Verfasst: Sa 28. Mai 2022, 07:38
von kleinchaos
Nach § 150 SGB III wird Elternzeit nicht in den Bemessungszeitraum berechnet. Und nach § 151 SGB III das Elterngeld auch nicht.

Re: ALG I Bemessung bei Elternzeit

Verfasst: Sa 28. Mai 2022, 09:48
von marsupilami
Ich bin kein Jurist, aber in den in dem Schreiben aufgeführten §§ sind ja einige weitere §§ aufgeführt.
So z.B. in 151 der https://www.buzer.de/145_SGB_3.htm
und in 152 der https://www.buzer.de/142_SGB_3.htm

Abgesehen von meinen Verständnisschwierigkeiten habe ich nicht den Eindruck, dass nach dem Inhalt des Schreibens ausreichend recherchiert, verknüpft, annelisiert worden ist und somit zumindest nicht ausführlich/ausreichend begründet worden ist.

Wenn nicht gar falsch.

Und wenn ich die §§ von kc richtig gelesen hab, dann hat kc - und auch koelsch - recht und das Schreiben ist für'n Eimer.


Wenn ich dann aber in den Widerspruch gehen würde - womöglich ohne Anwalt - dann ist aber dringend von der Nennung von einschlägigen §§ abzuraten.