Zweitwohnung vermietet
Zweitwohnung vermietet
Hallo, ich habe meine Zweitwohnung in Berlin vermietet und bekomme die vollständige Miete vom Mieter überwiesen, welche dann wiederum von meinem Konto an die Wohnungsbaugesellschaft geht.
Somit habe ich also kein Gewinn bei dieser Vermietung.
Für meine neue Wohnung und Hauptsitz (Erstwohnung) in Baden-Württemberg habe ich jetzt ALG2 beantragt.
In der Anlage EK muss ich nun angeben, ob ich Einnahmen aus Vermietung, Untermiete habe.
Wenn ich hier die Einnahme der Berliner Miete angebe, bekomme ich dann Probleme mit dem ALG2 Antrag in BW?
Oder wie kann ich bei diesem Antrag plausibel erklären, dass die Einnahme der Miete auch gleich wieder eine 1:1 Ausgabe ist?
Vielen Dank für die Hilfe
Vio77
Somit habe ich also kein Gewinn bei dieser Vermietung.
Für meine neue Wohnung und Hauptsitz (Erstwohnung) in Baden-Württemberg habe ich jetzt ALG2 beantragt.
In der Anlage EK muss ich nun angeben, ob ich Einnahmen aus Vermietung, Untermiete habe.
Wenn ich hier die Einnahme der Berliner Miete angebe, bekomme ich dann Probleme mit dem ALG2 Antrag in BW?
Oder wie kann ich bei diesem Antrag plausibel erklären, dass die Einnahme der Miete auch gleich wieder eine 1:1 Ausgabe ist?
Vielen Dank für die Hilfe
Vio77
Re: Zweitwohnung vermietet
ALG II setzt voraus, dass kein unangemessenes Vermögen vorhanden ist. Derzeit ist die Vermögensprüfung zwar ausgesetzt, aber bei Vermögen oberhalb von 60.000 € wird vermutet, dass kein Anspruch auf ALG II besteht. Bei vermietetem Wohneigentum ist im Regelfall davon auszugehen, dass dieses verkauft werden kann, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Kaum eine Wohnung ist noch unter 60.000 € wert, und bei dem Vermögen wird ja alles zusammengerechnet (auch evtl. Kontoguthaben).
Somit wäre wahrscheinlich erst einmal die vermietete Immobile zu verkaufen. Bis zum Verkauf gibt es evtl. Leistungen als Darlehen. Das Jobcenter kann sich in diesem Fall sogar eine Grundhypothek eintragen lassen, um sich die Darlehenstilgung zu sichern.
Dass die Einnahme der Miete 1:1 eine Ausgabe ist, ist irrelevant. Da hilft wahrscheinlich nur selbst Einziehen in die vermietete Wohnung nach Eigenbedarfskündigung. Oder Du verkaufst die vermietete Wohnung, kaufst Dir davon eine eigene Wohnung an Deinem jetzigen Wohnort, kündigst Deine jetzige Mietwohnung und ziehst dann in die neu erworbene eigene Wohnung ein. Das Wohneigentum muss selbst bewohnt sein, um geschützt zu sein (von Sonderfällen und Ausnahmen mal abgesehen).
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Re: Zweitwohnung vermietet
Ist die neue Wohnung und Hauptwohnsitz (Erstwohnung) angemietet oder auch Eigentum?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
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Re: Zweitwohnung vermietet
Wenn ich das Eingangsposting richtig verstanden habe, dann ist die vermietete Zweitwohnung in Berlin auch nur von einer Wohnungsbaugesellschaft angemietet.
Dann frage ich mich aber schon: warum halte ich mir eine Zweitwohnung und vermiete die, wenn da nix für mich hängenbleibt?
Denn ich habe ja mindestens einen gewissen zeitlichen Aufwand: kontrollieren, ob die Miete regelmäßig eingeht, NK-Abrechnung erstellen - zumindest aber weiterreichen, etc.
Du beantragst ALG II nicht für die Wohnung, sondern für Dich.
Ist diese neue Wohnung angemietet oder Eigentum?
Von der Größe/Miete her angemessen?
Plausibel erklären wird vermutlich schwierig.
Du hast Einnahmen und die sind nun mal prinzipell anzugeben.
Kosten zur Erzielung dieser Einnahmen können gegengerechnet werden.
Ich fürchte, Du wirst Dich auf einen erhöhten Schriftverkehr mit dem JC einstellen müssen.
Die werden bei dieser Konstellation Kopien aller Mietverträge und Kontoauszüge verlangen.
Selbst wenn derzeit Vermögensprüfungen ausgesetzt sind.
Zur Aussetzung der Vermögensprüfung siehe auch:
https://tinyurl.com/27m5dakh
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zweitwohnung vermietet
@Marsu: Vio77 wollte vermutlich formulieren, dass er jetzt beim JC seines Erstwohnsitzes H-4 beantragt hat.
Ansonsten könnte auch ich mir vorstellen, dass zuerst einmal höherer Schreibaufwand auf unseren TE zukommen wird; Eine "Anspruchsschädlichkeit" sehe ich hier aber nicht.
Ansonsten könnte auch ich mir vorstellen, dass zuerst einmal höherer Schreibaufwand auf unseren TE zukommen wird; Eine "Anspruchsschädlichkeit" sehe ich hier aber nicht.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: Zweitwohnung vermietet
Ja, es wird ne Menge Papierkram geben. JC wird, sachlich richtig, sagen: wir zahlen nur für 1 Wohnung. So weit erstmal ok. Aber sie werden die Mieteinnahmen sicherlich gern anrechnen wollen. Dass er Ausgaben hat, so what?
Ich wage eine Prognose: Er wird dazu verdonnert werden eine EKS auszufüllen. Und wehe ihm, wenn er auch nur 1 Cent mehr Miete verlangt, als er selbst bezahlen muss. Da wird dann vom Feinsten angerechnet, da wird mit Einkommenssteuerbescheid und Verpetzen beim Finanzamt gedroht werden.
Jedenfalls, wenn der Leistungs-SB ein AmO ist
Ich wage eine Prognose: Er wird dazu verdonnert werden eine EKS auszufüllen. Und wehe ihm, wenn er auch nur 1 Cent mehr Miete verlangt, als er selbst bezahlen muss. Da wird dann vom Feinsten angerechnet, da wird mit Einkommenssteuerbescheid und Verpetzen beim Finanzamt gedroht werden.
Jedenfalls, wenn der Leistungs-SB ein AmO ist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Zweitwohnung vermietet
Ach so, es handelt sich um zwei gemietete Wohungen, keine Eigentumswohnung.
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Re: Zweitwohnung vermietet
So ganz sicher war/bin ich mir da nicht. ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Zweitwohnung vermietet
Ich auch nicht. Wäre aber wichtig, das zu wissen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Zweitwohnung vermietet
Genau, die Wohnung in Berlin ist eine Mietwohnung, ebenso die neue in BW. Ich habe vorher in einer WG gewohnt und die Wohnung läuft noch auf meinen Namen. Die neue Wohnung in BW war sehr spontan und da wohne ich nun. Allerdings kann ich meinen WG Bewohner nicht von heute auf morgen aus der Wohnung werfen und somit wohnungslos machen. Ich denke er wird in ein paar Monaten auch eine neue Wohnung gefunden haben und somit kann ich diese Berliner Wohnung dann kündigen.
Ich denke, ich werde dem JC das genauso erklären. Und klar muss ich es im EK Formular angeben.
Hatte gehofft, dass einer diese Situation schon mal hatte und mir Genaueres sagen kann.
Vielen Dank für eure Antworten
Ich denke, ich werde dem JC das genauso erklären. Und klar muss ich es im EK Formular angeben.
Hatte gehofft, dass einer diese Situation schon mal hatte und mir Genaueres sagen kann.
Vielen Dank für eure Antworten
Re: Zweitwohnung vermietet
Man könnte auch mit der angespannten Situation am Wohnungsmarkt argumentieren. Die Aufgabe einer vorhandenen Mietwohnung würde bei einer später nötigen Neuanmietung zu einer deutlichen Mietsteigerung führen, falls dann überhaupt noch anmietbarer, angemessener und vor allem faktisch verfügbarer Wohnraum gefunden wird.
Hat der TE vor, die Untervermietung/Weitervermietung irgendwann in der Zukunft zu beenden?
Der Anlage EK könnte in diesem Fall eine entsprechende Argumentation beigefügt werden, warum die Wohnung in Berlin weiter beibehalten wird. Die Mieteinnahmen wären dann in der Anlage EK anzugeben.
Was ich mir vorstellen könnte wäre, dass das Jobcenter einen Beleg über die Untervermietung anfordert und auch die schriftliche Genehmigung des Berliner Vermieters dazu sehen will. Also schonmal darauf einstellen. Ggf. werden auch Nachweise über die Zweitwohnungssteuer verlangt (Steuerbescheid und Zahlungsnachweis).
Hat der TE vor, die Untervermietung/Weitervermietung irgendwann in der Zukunft zu beenden?
Der Anlage EK könnte in diesem Fall eine entsprechende Argumentation beigefügt werden, warum die Wohnung in Berlin weiter beibehalten wird. Die Mieteinnahmen wären dann in der Anlage EK anzugeben.
Was ich mir vorstellen könnte wäre, dass das Jobcenter einen Beleg über die Untervermietung anfordert und auch die schriftliche Genehmigung des Berliner Vermieters dazu sehen will. Also schonmal darauf einstellen. Ggf. werden auch Nachweise über die Zweitwohnungssteuer verlangt (Steuerbescheid und Zahlungsnachweis).
- marsupilami
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