Umzugskostenübernahme - interessante Definition

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB muss umziehen. JC teile dazu mit
Da ein Umzug in Ihrem Fall notwendig ist, kann eine Übernahme der Kosten auf Antrag für einen
Sprinter geprüft werden. Daher ist die Vorlage von mindestens zwei Kostenvoranschlägen erforderlich.
Heißt also Wohnzimmerschrank, Kühli etc. etc. etc. kann die eLB eigenhändig, quasi unterm Arm, die 2 Etagen hinunter und ggf. 3 Etagen wieder rauf tragen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#2

Beitrag von Olivia »

Die meinen bestimmt Sprinter + 2 Helfer.
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Koelsch
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#3

Beitrag von Koelsch »

Das glaub ich eher nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#4

Beitrag von marsupilami »

Dann muss man die halt gesondert anfragen?
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Koelsch
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#5

Beitrag von Koelsch »

Vor einigen Jahren lehnte dieses JC Umzugskosten noch "grunds?tzlich" ab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#6

Beitrag von marsupilami »

Hoffentlich verschnarchen die das Prozedere nicht bis zur R?umungsklage!
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Olivia
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#7

Beitrag von Olivia »

Formulierungsvorschlag:
SgDuH,

hiermit beantrage ich zwei Umzugshelfer, da ich meinen Wohnzimmerschrank, Kühli etc. etc. etc. nicht eigenhändig, quasi unterm Arm, die 2 Etagen hinunter und ggf. 3 Etagen wieder rauf tragen kann. Ich kann das nicht. Alles tut weh. Mein Rücken, die Knie und die Gelenke spielen da nicht mehr mit.

Bitte senden Sie mir eine Kostenübernahmebestätigung für die beiden eingeholten Kostenangebote. Ich habe die zwei Helfer mit kalkulieren lassen, da nur der Sprinter sinnlos ist.

MfG eLB
Dann die beiden geforderten KVA inkl. Umzugshelfern einreichen. Bei Ablehnung der Helfer sofort Widerspruch mit Frist von 5 Tagen, danach eA beim SG unter Hinweis auf besondere Dringlichkeit.

Kann ja wohl nicht wahr sein, dass eine ältere, vereinsamte eLB mit starken gesundheitlichen Einschränkungen auf den nötigsten Umzugskosten sitzen bleiben soll.

Antrag auf Renovierungsgeld für die alte Wohnung und Übernahme der Kaution und Provision für die neue Wohnung nicht vergessen!
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marsupilami
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#8

Beitrag von marsupilami »

hiermit beantrage ich zusätzlich die Kosten für zwei Umzugshelfer, da ich meinen Wohnzimmerschrank, Bettgestell und Kühlschrank etc. etc. etc. nicht eigenhändig, alleine unterm Arm, die 2 Etagen hinunter und ggf. 3 Etagen wieder rauf tragen kann. Alter und/oder der [bekannte] Gesundheitszustand spielen da nicht mehr mit.

Bitte senden Sie mir zeitnah eine Kostenübernahmebestätigung für die beiden eingeholten Kostenangebote, damit ich den Umzug rechtzeitig organisieren kann.



Was ist mit den Kosten für das Herrichten der neuen und der alten Wohnung?
Tapeten, Farbe, etc. für die neue, und die alte Wohnung richtet sich ja auch nicht von alleine wenigstens besenrein her.
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tigerlaw
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#9

Beitrag von tigerlaw »

Mit einem entsprechenden Attest und der Erklärung, dass es keinen Freundeskreis gebe und ELb keinen FS habe, konnte ich ein Umzugsunternehmen durchsetzen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#10

Beitrag von Günter »

:bravo: :bravo: :bravo:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#11

Beitrag von Koelsch »

Im Moment hat eLB der Kündigung widersprochen wg. besonderer Härte = keine Chance neue Wohnung zu finden, da eLB in Insolvenz ist. Natürlich bemüht eLB sich nachweislich, eine "angemessene" neue Wohnung zu finden.
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Koelsch
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Re: Umzugskostenübernahme - interessante Definition

#12

Beitrag von Koelsch »

Wobei die Mitteilung des JC (Optionskommune) zu den angemessenen Kosten auch merkelwürdig ist
Wir sind bereit, als angemessene Unterkunftskosten, für die Dauer es Leistungsbezuges, eine monatliche Grundmiete in Höhe von ca. ***,** € zzgl. der Neben- und Heizkosten, anzuerkennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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