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Frage zur Aussetzung von Sanktionen

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 19:15
von Arcturus51
Hallo,

kurze Frage bzw ich versuche mich kurz zu halten.

Ich war die letzten 1,5 Jahre krank geschrieben wegen psychischen Problemen. Krankengeld ist jetzt ausgelaufen bzw schon Ende Mai. Hatte dann Alg1 und aufstockend Alg 2 beantragt wovon ich übrigens bis jetzt noch nichts bekommen haben von beiden Seite nicht.

Nun hatte ich zum 15.06 eine neue Stelle bei Lidl angetreten und damit hätte sich das ja eh erledigt wobei ich schon noch für den halben Mai und den halben Juni Leistungen erwarte.

Nun ist es aber so dass die Arbeit dort mich völlig fertig macht. Es wird Leistung ohne Ende gefordert und ich bin einfach nur noch komplett im Ar***.

Wenn ich jetzt kündige werde ich ja 3 Monate Sperre beim ALG 1 bekommen was aber nicht so schlimm wäre da ich ja dann ALG2 beantragen könnte.

Im Internet steht es wird nur 10% Sanktion geben bis 2023 und dass auch nur bei "wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen". Da steht nichts von eigener Kündigung. Dieses Gesetz soll aber wohl erst ab 01.07.22 in Kraft treten.

Jetzt frage ich mich ob ich wenn ich einen Aufhebungsvertrag mache zu morgen ich dann noch mit 30% sanktioniert werde. Oder wenn ich fristgerecht (2 Wochen Kündigungsfrist) zum sagen wir 6.7.22 kündige ich dann keine Sanktion kriege? Da der Austritt ja dann erst im Juli wäre. Oder zählt der Tag an dem ich die Kündigung einreiche?

Hoffe jemand hat eine Idee zu dieser sehr speziellen Frage.

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Grüße Arcturus

Re: Frage zur Aussetzung von Sanktionen

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 19:52
von Günter
Vorschlag zur Güte, erkläre deinem Doc die Situation und lass dich krankschreiben und ein Attest ausstellen, mit der dringenden Empfehlung den Arbeitsplatz wegen körperlicher und psychischer Überlastung (Überforderung) zu wechseln.

Re: Frage zur Aussetzung von Sanktionen

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 19:52
von marsupilami
Aufhebungsvertrag würde ich auf gar keinen Fall machen - gerade wg. der unklaren Lage und Handhabung durch die verschiedenen JC's.

Halt!
Stop!
Mooooment!

Stelle angetreten am 15.06.?
Dann bist doch noch in der Probezeit?
Besorg' Dir ein Attest vom Arzt und kündige aus gesundheitlichen Gründen.
Völlige körperliche und psychische Überforderung.


Oder krank melden.
Solange, bis sie Dir kündigen.

Evtl. auf eine andere Stelle versetzen lassen?
Nur Teilzeit?

Re: Frage zur Aussetzung von Sanktionen

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 20:12
von kleinchaos
Sanktioniert wirst du nicht, es gibt auch keine Sperrzeit wie bei ALG1. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigst oder dir gekündigt wird, ist das ohne weiteren Folgen.
Aber Achtung! JC wird mit dem https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html winken wollen

Re: Frage zur Aussetzung von Sanktionen

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 20:38
von Koelsch
Deswegen ja den Arzt einschalten