SG Köln - S 15 AS 4356/19 - Passbeschaffungskosten sind ggf. zu übernehmen
Verfasst: So 26. Jun 2022, 18:43
Das SG K?ln macht richtigerweise einen neuen Anlauf zum Thema Passbeschaffungskosten gemacht und bestimmt, dass die Kosten f?r einen nicht-deutschen Pass nach ? 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu ?bernehmen sind. Zumindest dann, wenn das JC die Vorlage des Passes zur Leistungsvoraussetzung macht, was ungef?hr in jedem Fall so sein d?rfte. (Aus dem Newsletter von Harald Thom?)
(Sch?ner Erfolg f?r meinen Freund Fritz)
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